Rechtsprechung
| BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vermögensfragen - Veräußerungsgeschäft - Wirksamkeit
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c, § 4 Abs. 2
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Wirksamkeit des Veräußerungsgeschäfts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 28.01.1993 - 2 K 1206/92
- BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93
Papierfundstellen
- BVerwGE 96, 178
- NJW 1994, 2713
- NVwZ 1994, 1208 (Ls.)
- NJ 1994, 594
- DB 1994, 1871
- DÖV 1994, 969
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.02.1994 - V ZR 254/92
Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Unwirksamkeit der von dem staatlichen …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93
Der Oberbundesanwalt bezieht sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 1994 (V ZR 254.92 - NJW 1994, 1283), wonach es an einem Restitutionstatbestand nach § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG fehle, wenn keine wirksame Veräußerung im Sinne dieser Bestimmung stattgefunden habe, und macht sich diese Auffassung zu eigen.Entgegen der - inzwischen vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Februar 1994 (NJW 1994, 1283) geteilten - Auffassung des Verwaltungsgerichts setzt die Anwendung des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht die Wirksamkeit der Veräußerung des Vermögenswerts an einen Dritten nach den Normen des Zivilrechts der DDR voraus.
- BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91
Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags - …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93
Der Bundesgerichtshof selbst hat mehrfach betont, daß das Vermögensgesetz dem sozialverträglichen Ausgleich sogenannten Teilungsunrechts diene; es bezwecke nicht, allgemeine Risiken des Rechtsverkehrs aus der Zeit der DDR aufzufangen (vgl. BGHZ 120, 204 (211); 121, 347 (354); 122, 204 (207)). - BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93
Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung
Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93
Denn darauf kam es in der Rechtswirklichkeit der DDR, die für das Verständnis der Schädigungstatbestände des Vermögensgesetzes von maßgeblicher Bedeutung ist (vgl. BVerwGE 95, 284), erkennbar nicht an.
- BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93
Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93
Die durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz vorgenommene Änderung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG, mit der die Stichtagsregelung im Hinblick auf diese Fälle abgemildert wurde, findet nach Art. 14 Abs. 4 Satz 1 dieses Änderungsgesetzes nur für solche Verfahren Anwendung, die bei Inkrafttreten des Gesetzes am 22. Juli 1992 noch nicht durch eine das behördliche Verfahren abschließende Entscheidung beendet waren (BVerwGE 94, 279). - BGH, 16.04.1993 - V ZR 87/92
Rechtsfolgen eines Scheingeschäfts bei Zwangsveräuerung eines DDR-Grundstücks …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93
Der Bundesgerichtshof selbst hat mehrfach betont, daß das Vermögensgesetz dem sozialverträglichen Ausgleich sogenannten Teilungsunrechts diene; es bezwecke nicht, allgemeine Risiken des Rechtsverkehrs aus der Zeit der DDR aufzufangen (vgl. BGHZ 120, 204 (211); 121, 347 (354); 122, 204 (207)). - BGH, 19.02.1993 - V ZR 269/91
Nutzungsrechte an beschlagnahmten DDR-Grundstücken
Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93
Der Bundesgerichtshof selbst hat mehrfach betont, daß das Vermögensgesetz dem sozialverträglichen Ausgleich sogenannten Teilungsunrechts diene; es bezwecke nicht, allgemeine Risiken des Rechtsverkehrs aus der Zeit der DDR aufzufangen (vgl. BGHZ 120, 204 (211); 121, 347 (354); 122, 204 (207)).
- BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
Restitution bei Treuhandübertragung
Etwaige Ansprüche wegen zivilrechtlicher Mängel, die in einem inneren Zusammenhang mit der Unrechtsmaßnahme stehen, werden durch diese Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes verdrängt (vgl. BVerwGE 96, 178).Der erkennende Senat hat sich im Grundsatz dieser Unterscheidung des Bundesgerichtshofs angeschlossen, wenn er auch für den Fall der Veräußerungen durch staatliche Verwalter (§ 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) den Kreis der in innerem Zusammenhang mit der Unrechtsmaßnahme stehenden zivilrechtlichen Mängel weiter zieht (vgl. BVerwGE 96, 178 einerseits und BGHZ 125, 125 [BGH 11.02.1994 - V ZR 254/92] sowie BGH, DtZ 1994, 345 andererseits).
- BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung
Deshalb knüpft es an den Geltungsanspruch der jeweiligen Rechtsordnung an und erfaßt auch solche Vermögenswerte, die dem Rechtsinhaber ungeachtet etwaiger Rechtsmängel zumindest faktisch entzogen worden sind (vgl. BVerwGE 98, 137; 96, 178 [BVerwG 30.06.1994 - 7 C 19/93]; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 33 = NJW 1995, 608 [BVerwG 21.11.1994 - 7 B 91/94]; Beschluß vom 10. März 1994 - BVerwG 4 B 46.94 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 1 = DÖV 1994, 611). - BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94
Restitution nach NS-Enteignung
Die vom Vermögensgesetz bezweckte Wiedergutmachung bestimmter Unrechtsmaßnahmen des nationalsozialistischen Staates und der DDR knüpft an den Geltungsanspruch der jeweiligen Rechtsordnung an und will deshalb auch solche Vermögenswerte erfassen, die dem Rechtsinhaber ungeachtet etwaiger Rechtsmängel jedenfalls faktisch entzogen worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 24.93 - NJW 1994, 2713; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - NJW 1995, 608 [BVerwG 21.11.1994 - 7 B 91/94]; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 10. März 1994 - BVerwG 4 B 46.94 - DÖV 1994, 611).
- BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94
Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen …
Für die Rechtswirklichkeit der DDR war es nicht untypisch, daß diese Zuständigkeitsregeln - nicht zuletzt mit Rücksicht auf den unitaristischen Staatsaufbau der DDR (…Autorenkollektiv, Lehrbuch des Staatsrechts der DDR, 2. Aufl., S. 258), in dem jedes staatliche Organ letztlich den Einheitsstaat repräsentierte - nicht streng beachtet und häufig durchbrochen wurden (…s. z.B. den Wegfall der Bestätigung des eingesetzten Treuhänders gemäß § 1 II AO Nr. 2 lt. Z.XII des ersten Grundsatzschreibens des Ministeriums für Finanzen vom 4. Dezember 1958 zur Anordnung Nr. 2, abgedruckt bei Fieberg/Reichenbach, Enteignungen und Offene Vermögensfragen in der ehemaligen DDR, 2. Aufl., Dok. 3.15.2;… deutlich wird dies auch durch die Möglichkeit des Rates des Kreises, Verkaufsfälle bei staatlicher Verwaltung an sich zu ziehen gemäß Z.III 4 der Aufgabenstellung der Arbeitsbereiche Staatliches Eigentum der Finanzen der Räte der Stadt- und Landkreise vom 31. Dezember 1986, abgedruckt in Scholz/Werling, Behandlung des in der ehemaligen DDR belegenen Grundbesitzes von Berechtigten außerhalb dieses Gebietes, Dok. 30, S. 447 ff; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30. Juni 1994, ZOV 1994, 402 f).Die Vorschrift ergänzt die Regelung über die Aufhebung der staatlichen Verwaltung (§§ 1 Abs. 4, 11 ff VermG) und schafft einen Restitutionstatbestand für den Fall, daß eine Aufhebung der Verwaltung nicht mehr erfolgen kann, weil das Verwaltergeschäft bereits durchgeführt worden ist (s. BVerwG, ZOV 1994, 402, 403).
- BVerwG, 14.10.2002 - 8 B 104.02
Beurteilungsgrundlage für Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz
Ein vermögensrechtlicher Restitutionsanspruch ist also bereits dann grundsätzlich möglich, wenn - trotz häufig feststellbarer zivil- oder verfahrensrechtlicher Mängel - der "Alteigentümer" faktisch aus seinem Eigentum verdrängt worden ist und der Erwerber eine Eigentümerstellung erhalten hat, die gemessen an der Rechtswirklichkeit in der DDR unangreifbar war (vgl. Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 24.93 - BVerwGE 96, 178 ).Die Beschwerde übersieht im Übrigen, dass ihre Rechtsauffassung - ein Vermögensverlust der Kläger bzw. ihrer Rechtsvorgänger sei in Wahrheit gar nicht eingetreten - dem von ihnen geltend gemachten Rückübertragungsanspruch nach dem Vermögensgesetz von vornherein den Boden entziehen würde (vgl. Urteil vom 30. Juni 1994, a.a.O.).
Das angefochtene Urteil weicht auch nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1994 (a.a.O.) ab.
- OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
Novum
Während das VermG den Zweck verfolgt, dem Bürger, der durch eine staatliche Veräußerungshandlung sein Vermögen verloren hat, ein behördliches Verfahren zur Wiedergutmachung des geschehenen Unrechts an die Hand zu geben, d.h. dem sozialverträglichen Ausgleich sog. Teilungsunrechts dient (BVerwG, VIZ 1994, 538 ), soll das PartG-DDR den Parteien diejenigen Vermögensteile entziehen, die sie sich unter Ausnutzung ihres Machtmonopols entgegen rechtsstaatlichen Grundsätzen verschafft haben, und so die Chancengleichheit der Parteien in vermögensrechtlicher Hinsicht herbeiführen (…OVG Berlin, a.a.O., S. 1303/1304;… a.a.O., S. 1306;… a.a.O., Beschlussabdruck S. 26). - BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93
Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener
Das Bundesverwaltungsgericht grenzt allerdings die Bereiche in anderer Weise ab und bejaht, abweichend von der Senatsentscheidung vom 11. Februar 1994, V ZR 254/92 (WM 1994, 700 [BGH 11.02.1994 - V ZR 254/92], für BGHZ 125, 125 [BGH 11.02.1994 - V ZR 254/92] bestimmt;… vgl. ferner Urt. v. 24. Juni 1994, V ZR 233/92, WM 1994, 1852), den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG (Veräußerung durch den staatlichen Verwalter) auch dann, wenn der Verfügung die zivilrechtliche Wirksamkeit fehlte (Urt. v. 30. Juni 1994, VIZ 1994, 538). - BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94
Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung …
Der Senat hat bereits entschieden, daß ein vermögensrechtlicher Rückübertragungsanspruch nach § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht die Wirksamkeit des zum Schädigungstatbestand gehörenden Veräußerungsgeschäfts voraussetzt; maßgeblich ist vielmehr allein, ob dem Erwerber eine Eigentümerstellung verschafft wurde, die gemessen an der Rechtswirklichkeit in der DDR unangreifbar war (BVerwGE 96, 178 ff.). - BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94
Offene Vermögensfragen: Berechtigung zur Grundstücksrückforderung nach …
Der vom Kläger vorgebrachte Wirksamkeitsmangel, er habe das Vermächtnis nicht durch Erklärung gegenüber den beschwerten Erben ausgeschlagen (vgl. § 2180 Abs. 2 Satz 1 BGB), ist privatrechtlicher Art. Ein privatrechtlicher Wirksamkeitsmangel ist nach der Rechtsprechung des Senats aus der Sicht des Vermögensgesetzes in der Regel unbeachtlich, wenn er mit der behaupteten Unrechtsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG in innerem Zusammenhang steht, da dann die Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes an den Mangel anknüpfende etwaige zivilrechtliche Ansprüche verdrängt (vgl. BVerwGE 96, 178; 97, 286; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 -); auch der Bundesgerichtshof geht bei derart unrechtsbezogenen Wirksamkeitsmängeln davon aus, daß die Durchsetzung hierauf gestützter zivilrechtlicher Ansprüche durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen wird (vgl. BGH, NJW 1995, 2707; DtZ 1996, 79; jeweils m.w.N.).Die Rechtsprechung des Senats beruht in erster Linie auf der Erwägung, daß Vermögensverluste durch Unrechtsmaßnahmen nach der Rechtswirklichkeit in der DDR nicht deswegen abgewehrt werden konnten, weil die staatlichen Stellen dabei zivilrechtliche Formerfordernisse unbeachtet gelassen hatten (vgl. BVerwGE 96, 178 [180 ff.]).
- BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96
Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei …
Dieses Verständnis entspricht dem Zweck des Gesetzes, dem Bürger, der durch staatliche Unrechtsmaßnahmen sein Vermögen verloren hat, ein behördliches Verfahren an die Hand zu geben, mit dem das geschehene Unrecht wiedergutgemacht wird (vgl. Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 24.93 - BVerwGE 96, 178 [180]). - BVerwG, 21.11.1994 - 7 B 91.94
Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von …
- BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 395/94
- BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94
Kein Stichtag bei Erwerb vom redlichen Voreigentümer in der DDR
- BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 26.93
Mißbräuchliche Beantragung des gerichtlichen Verkaufs eines zum Nachlaß …
- BVerwG, 17.01.1997 - 7 B 298.96
Reichweite von § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz - Nichtzulassung zur Revision wegen …
- BVerwG, 18.01.2013 - 3 B 88.12
Zuordnung von Vermögenswerten der Mark Brandenburg; vermögensrechtliche …
- BVerwG, 27.03.2009 - 8 B 74.08
Weiterbetreiben und Herunterwirtschaften eines Unternehmens durch einen staatlich …
- BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 314.95
Offene Vermögensragen: Begriff der "staatlichen Verwaltung" i.S. von § 1 Abs. 4 …
- BVerwG, 23.01.2007 - 8 B 100.06
Unzulässiges Überraschungsurteil; Überführung eines Grundstücks in Volkseigentum; …
- BVerwG, 05.09.1997 - 7 B 203.97
Grundsätzliche Bedeutung der Klärung einer "mehrfachen Enteignung" eines …
- VG Leipzig, 24.08.1995 - 3 K 815/95
Vermögensrecht; Anordnung des Sofortvollzug eines Rückübertragungsbescheid durch …
- BVerwG, 06.02.1995 - 7 B 30.95
Vorliegen einer abschließenden Entscheidung im Sinne von Art. 14 Abs. 4 des …
- VG Gera, 13.02.2008 - 2 K 2439/03
- VG Frankfurt/Oder, 19.07.2007 - 4 K 2485/01
Enteignung von Grundstücken für dienstliche Zwecke des Ministeriums für …
- VG Leipzig, 02.02.1996 - 1 K 1298/94
Vermögensrecht; Wiedereinsetzung; Nachsichtgewährung; höhere Gewalt; Erbanteil
- BVerwG, 07.12.1994 - 7 B 168.94
Rechtsmittel
- VG Leipzig, 10.11.1994 - 1 K 877/93
Verweisung einer Eigentumsfeststellungsklage an das zuständige Gericht; …
- VG Berlin, 08.03.2001 - 29 A 140.96
Rückübertragung eines Grundstücks ; Erwerb von Eigentum in redlicher Weise; Kauf …
- VG Chemnitz, 05.09.1995 - 1 K 1249/95
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.1997 - C 8 S 1/96
Verfahrensgebiet/Einbeziehung; Verfahrensgebiet/Abgrenzung; Neuordnung der …
- BVerwG, 14.08.1996 - 7 B 241.96
Anspruch einer Erbengemeinschaft auf Rückübertragung des Eigentums an einem …
- VG Dresden, 18.04.1996 - 1 K 1536/94
- VG Leipzig, 15.03.1995 - 1 K 1686/93
- BVerwG, 19.11.1996 - 7 B 344.96
Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- BVerwG, 12.07.1995 - 7 B 264.95
Rückgabe eines bebauten Grundstücks nach Maßgabe der Vorschriften des Gesetzes …
- VG Dessau, 08.09.1998 - A 3 K 78/97
- VG Berlin, 10.03.1995 - 3 A 839.93
Eigentumsrechtliche Zuordnung eines Hauses aus Treuhandvermögen; Übergang des zur …
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