Rechtsprechung
| BVerwG, 12.02.1965 - VII C 30.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1960 - IV A 795/58
- BVerwG, 12.02.1965 - VII C 30.61
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 26.01.1962 - VII C 68.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1965 - VII C 30.61
Vielmehr muß dem Kläger Gelegenheit gegeben werden, unter Beachtung der in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. Januar 1962 (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]) dargelegten Gesichtspunkte den Nachweis zu führen, ob er im Laufe seiner langjährigen Tätigkeit in dem von seinen Eltern übernommenen Betrieb die für die selbständige Ausübung des Schuhmacherhandwerks erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat.Insoweit kann auf die bereits erwähnte Entscheidung vom 26. Januar 1962 (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]/325 f.) und die Entscheidung vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 192.60 - (GewArch. 1962 S. 175) verwiesen werden.
- BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1965 - VII C 30.61
Diese Frage ist gerade für Werkstättenbetriebe die sich nur mit Schuhreparaturen befassen, in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 230) erörtert worden, auf die sich der Kläger im Revisionsverfahren auch bezogen hat.Das gilt, wie in der erwähnten Entscheidung vom 6. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 230) ausgeführt ist, auch für solche Betriebe, in denen keine Schuhe angefertigt, sondern ausschließlich Schuhreparaturen ausgeführt werden, sofern sie sich nicht in den Grenzen halten, bei deren korrekter Innehaltung eine Eintragung in die Handwerksrolle nach der genannten Entscheidung nicht erforderlich ist.
- BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
Handwerksordnung
Auszug aus BVerwG, 12.02.1965 - VII C 30.61
Sollte das Berufungsgericht hiernach zu dem Ergebnis gelangen, daß die erforderliche fachliche Qualifikation des Klägers nachgewiesen sei, so würde ihm in Anwendung der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1961 (BVerfGE 13, 97 ff./120) entwickelten Grundsätze die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nicht mit der Begründung verweigert werden können, daß hier kein Ausnahmefall vorliege, nachdem der Kläger inzwischen das 50. Lebensjahr überschritten hat und bereits seit demnächst 37 Jahren in dem von seinen Eltern übernommenen Betrieb tätig ist.
- BVerwG, 14.05.1963 - VII C 33.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1965 - VII C 30.61
Sollte sich im weiteren Verlauf des Verfahrens ergeben, daß der Kläger seinen Betrieb nach Art einer Expreß-Schuhbar, führt, würde er den Vorschriften der Handwerksordnung nicht unterliegen und das Berufungsgericht eine entsprechende Feststellung zu treffen haben (BVerwGE 16, 92). - BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63
Auszug aus BVerwG, 12.02.1965 - VII C 30.61
Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 14. Mai 1963 (BVerwGE 16, 94) ausgesprochen, die mit einem Antrage auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung befaßte höhere Verwaltungsbehörde müsse vorweg prüfen, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle auch ohne Erteilung einer Ausnahmebewilligung auf Grund sonstiger gesetzlicher Vorschriften, z.B. des § 112 der Handwerksordnung vom 17. September 1953 (BGBl. I S. 1411) - HandwO - möglich ist. - BVerwG, 05.05.1959 - VII C 66.59
Auszug aus BVerwG, 12.02.1965 - VII C 30.61
Die Erteilung dieser Ausnahmebewilligung setzt nach § 7 Abs. 2 HandwO voraus, daß die hiernach notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden und daß außerdem besondere Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, ausnahmsweise von der Ablegung der Meisterprüfung abzusehen (BVerwGE 8, 287 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 66/59]). - BVerwG, 09.02.1962 - VII C 192.60
Auszug aus BVerwG, 12.02.1965 - VII C 30.61
Insoweit kann auf die bereits erwähnte Entscheidung vom 26. Januar 1962 (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]/325 f.) und die Entscheidung vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 192.60 - (GewArch. 1962 S. 175) verwiesen werden.
- BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 56.88
Handwerk - Ausnahmebewilligung - Ablegung der Meisterprüfung - Unzumutbare …
Ist es demnach möglich, daß der Beigeladenen nach der Betriebsübernahme zunächst eine gewisse "Schonzeit" und dann noch ein gewisser Zeitraum für die Prüfungsvorbereitung zuzubilligen war, so ist auch nicht ausgeschlossen, daß sie die Meisterprüfung erst in einem Alter von 48 bis 50 Jahren hätte ablegen können, von dem an die Prüfung regelmäßig nicht mehr zumutbar erscheint (vgl. dazu Urteile vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 C 20.62 - GewArch 1962, 252 und vom 12. Februar 1965 - BVerwG 7 C 30.61 - GewArch 1965, 165 ; VGH Mannheim, Urteil vom 15. Januar 1988, GewArch 1988, 303). - BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.91
Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die …
Ab einem Alter von etwa 48 bis 50 Jahren erscheint die Ablegung der Meisterprüfung regelmäßig nicht mehr zumutbar (…vgl. BVerfG a.a.O.; ferner Urteil vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 C 20.62 - GewArch 1962, 252 und vom 12. Februar 1965 - BVerwG 7 C 30.61 - Buchholz 451.45 § 7 HwO Nr. 8 S. 32).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".