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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.1978 - VII C 32.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1147
BVerwG, 27.01.1978 - VII C 32.76 (https://dejure.org/1978,1147)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1978 - VII C 32.76 (https://dejure.org/1978,1147)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1978 - VII C 32.76 (https://dejure.org/1978,1147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Abgabensatzungen - Schlechterstellungsverbot - Höhe der Abgabe - Berechnungsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 32.76
    Zu den wesentlichen Elementen des Rechtsstaatsprinzips gehört die Rechtssicherheit und der durch sie gewährleistete Vertrauensschutz (BVerfGE 7, 89 [92 ff.]; 13, 261 [271]).

    Die rückwirkende neue Satzung würde den Kläger nur dann zusätzlich und damit unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes rechtswidrig belasten, wenn die Fehlerhaftigkeit der ersten Satzung vom 19. November 1970 so offensichtlich gewesen wäre, daß die Abgabepflichtigen in der Zeit, in der der Kläger den Abgabentatbestand vollendete (Oktober 1972), sich darauf hätten verlassen können, sie seien zur Zahlung dar Abgabe überhaupt nicht oder nur in erheblich geringerem Umfang als dort gefordert verpflichtet (BVerfGE 7, 89 [93]; 20,. 333 [348]).

  • BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72

    Abgaben zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Erhebung von Abgaben …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 32.76
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 7 C 78.72 - (BVerwGE 44, 202 ff.) entschieden, daß § 9 des schleswig-holsteinischen Kommunalabgabengesetzes vom 10. März 1970 (GVOBl. S. 44) - KAG -, der die Gemeinde landesgesetzlich ermächtigt, von den Bauherren neuer Wohnungen kraft Satzung Abgaben zur Deckung der kommunalen Wohnungsbaufolgekosten (Neuordnungsaufwendungen) zu erheben, in der Auslegung des Berufungsgerichts weder gegen die Verfassung noch gegen sonstiges Bundesrecht verstößt.

    Erst das Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1973 a.a.O. hat jene Entscheidung des I. Senats des Berufungsgerichts rechtskräftig werden lassen.

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 32.76
    Zu den wesentlichen Elementen des Rechtsstaatsprinzips gehört die Rechtssicherheit und der durch sie gewährleistete Vertrauensschutz (BVerfGE 7, 89 [92 ff.]; 13, 261 [271]).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 32.76
    Der Abgabenpflichtige soll sein Verhalten auf die Regelungen der früheren Satzung - und sei es auch nur auf deren Gültigkeitsschein - einstellen dürfen - aber auch müssen - und in seinem Vertrauen nicht durch rückwirkende zusätzliche Belastungen beeinträchtigt werden (BVerfGE 22, 330 [348]; BVerwGE 50, 2 [8]; BVerwG 7 C 23.72 vom 17. April 1973 - Buchholz 11 Nr. 24 zu Art. 20 GG = KStZ 1973, 219 -).
  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 32.76
    Der Abgabenpflichtige soll sein Verhalten auf die Regelungen der früheren Satzung - und sei es auch nur auf deren Gültigkeitsschein - einstellen dürfen - aber auch müssen - und in seinem Vertrauen nicht durch rückwirkende zusätzliche Belastungen beeinträchtigt werden (BVerfGE 22, 330 [348]; BVerwGE 50, 2 [8]; BVerwG 7 C 23.72 vom 17. April 1973 - Buchholz 11 Nr. 24 zu Art. 20 GG = KStZ 1973, 219 -).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Rückwirkende Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 32.76
    Der Bürger soll sich grundsätzlich darauf verlassen dürfen, daß der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände, wie sie hier für den Entstehungsgrund der Abgabepflicht (Erhalt der Baugenehmigung) vorliegen, nicht ungünstigere Folgen knüpft, als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände, an Hand der bisher geltenden Rechtsvorschriften vorhersehbar war (BVerfGE 15, 313 [324]).
  • BVerwG, 17.04.1973 - VII C 23.72

    Heranziehung zu einer Getränkesteuer - Rückwirkende Korrektur einer wegen …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 32.76
    Der Abgabenpflichtige soll sein Verhalten auf die Regelungen der früheren Satzung - und sei es auch nur auf deren Gültigkeitsschein - einstellen dürfen - aber auch müssen - und in seinem Vertrauen nicht durch rückwirkende zusätzliche Belastungen beeinträchtigt werden (BVerfGE 22, 330 [348]; BVerwGE 50, 2 [8]; BVerwG 7 C 23.72 vom 17. April 1973 - Buchholz 11 Nr. 24 zu Art. 20 GG = KStZ 1973, 219 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1971 - IV B 624/70
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 32.76
    Zwar hatte der I. Senat des Berufungsgerichts bereits im Urteil vom 27. Juli 1972 - I OVG A 118/71 - (im wesentlichen abgedruckt in DVBl. 1972, 837 ff. und KStZ 1973, 15 ff.) den Satzungsmangel, der zur späteren Korrektur der ersten Satzung der Beklagten führte, herausgestellt, indem er für einen anderen Fall entschieden hatte, die Abgabe nach § 9 KAG müsse berücksichtigen, daß ein wesentlicher Prozentsatz des veranschlagten Neuordnungsbedarfs im Hinblick auf das Allgemeininteresse nicht in die Abgabe einbezogen werden dürfe (Qualitätsverbesserungseffekt), was die Satzung der Beklagten vom 19. November 1970 nicht berücksichtigt hat.
  • VG Potsdam, 21.09.2026 - 8 K 2360/24
    Insofern mussten die Beitragspflichtigen davon ausgehen, dass der Satzungsgeber die unwirksame Satzung ersetzen und seinen Beitragsanspruch geltend machen würde (vgl. VG Cottbus…, Urteil vom 29. Mai 2020 - 6 K 1397/14 -, Rn. 79, juris, u.a. mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1978 - VII C 32.76 -, Buchholz 401.69 Nr. 3).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 7 C 3.78

    Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot - Rückwirkende gebührenrechtliche Regelung - …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch die Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung von Abgabensatzungen, die an inhaltlichen Mängeln gelitten hatten, bejaht worden (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 1978 - BVerwG 7 C 32.76 - [KStZ 1978, 149 f.]; Beschluß des Senats vom 25. August 1978 - BVerwG 7 B 123.77 - Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - [BVerwGE 50, 2 [BVerwG 28.11.1975 - IV C 45/74]/8] betreffend Erschließungsbeitragsrecht).

    Ob das Rechtsstaatsprinzip bei rückwirkender Ersetzung einer materiell fehlerhaften durch eine neue Abgabenregelung grundsätzlich eine Schlechterstellung hinsichtlich der Höhe der Abgabe verbietet, wie es der Senat für den im Urteil vom 27. Januar 1978 - BVerwG 7 C 32.76 - (…a.a.O.) entschiedenen Fall angenommen hat, kann offenbleiben; denn die erwähnte Gebührenbegrenzung schließt eine Schlechterstellung aus.

  • VG Minden, 28.03.2007 - 11 K 2637/06
    Rn. 60 Vgl. zu diesen Kriterien BVerwG, Urteil vom 27.1.1978 - 7 C 32.76 -, KStZ 1978, 149, 150.

    Rn. 71 Vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 27.1.1978 - 7 C 32/76 -, KStZ 1978, 149 - VG Minden, Urteil vom 16.8.2006 - 11 K 3901/04 - OVG NRW, Urteil vom 6.3.2007 - 14 A 608/05 -.

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