Rechtsprechung
| BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 34.96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Treuhandanstalt - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - Rückgabe von Unternehmen - Rückgabe von Betriebsteilen - Rückgabe von Unternehmensresten - Rückgabe einzelner Vermögenswerte - Verfügungsberechtigung - Klagebefugnis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 2 Abs. 3; InVorG § 4 Abs. 2, § 16 Abs. 1, § 25 Abs. 1; VwGO § 42 Abs. 2
Rückgabeanspruch auf einen einzelnen Vermögenswert eines Treuhandunternehmens; Verfügungsberechtigung der Treuhandanstalt; Treuhandanstalt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Vermögensfragen - Verfügungsberechtigung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben bezüglich Rückgabe einzelner Vermögenswerte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 14.12.1995 - 1 K 1121/94
- BVerwG, 23.05.1996 - 7 B 110.96
- BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 34.96
Papierfundstellen
- NJ 1997, 167
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft - …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 34.96
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwGE 95, 133 f. [BVerwG 22.02.1994 - 1 C 24/92]; 95, 333 (334 f. [BVerwG 20.04.1994 - 11 C 17/93]) jeweils m.w.N.) fehlt es an der Klagebefugnis, wenn ein Kläger nicht geltend machen kann, durch den angefochtenen Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein; das ist dann der Fall, wenn unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise Rechte des Klägers verletzt sein können. - BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88
Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 34.96
Das Rechtsschutzbegehren der Klägerin war aus objektiver Sicht nach der gegebenen Sachlage schließlich auch nicht so zu verstehen, daß sie in Wahrheit für das vertretene Unternehmen als Vertreterin klagte (vgl. zur Auslegung einer Klageschrift BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 (S. 4 f.) m.w.N.); die Klägerin hat nämlich auf ein gerichtliches Hinweisschreiben erwidert, sie wende sich allein dagegen, daß der Bescheid sie zur Auskehr des Erlöses verpflichte. - BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 24.92
Stromtariferhöhung - § 42 Abs. 2 VwGO, keine Klagebefugnis gegen staatliche …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 34.96
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwGE 95, 133 f. [BVerwG 22.02.1994 - 1 C 24/92]; 95, 333 (334 f. [BVerwG 20.04.1994 - 11 C 17/93]) jeweils m.w.N.) fehlt es an der Klagebefugnis, wenn ein Kläger nicht geltend machen kann, durch den angefochtenen Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein; das ist dann der Fall, wenn unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise Rechte des Klägers verletzt sein können. - BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94
Flughafen Leipzig
Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 34.96
Demgemäß nimmt der im Investitionsvorranggesetz verwendete Begriff des Verfügungsberechtigten auf den gleichlautenden Begriff in § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG Bezug (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 112 § 17 VermG Nr. 1, S. 1 (9)); weder aus dem Wortlaut noch dem Zweck der einschlägigen Vorschriften des Investitionsvorranggesetzes läßt sich eine Notwendigkeit ableiten, die Verfügungsberechtigung anders als nach dem Vermögensgesetz zu bestimmen. - BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 6.95
Offene Vermögensfragen: Anfechtungs- bzw. Klagebefugnis der Bundesanstalt für …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 34.96
Denn die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ist, soweit es sich um das Vermögen der in ihrem Eigentum stehenden Kapitalgesellschaften handelt, gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 VermG nur "bei der Rückgabe von Unternehmen" verfügungsberechtigt; hierzu gehört auch die Rückgabe von Betriebsteilen und - im Stillegungsfalle - von Resten des jeweiligen Unternehmens oder Betriebsteils (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - VIZ 1996, 339 = ZOV 1996, 290).
- BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96
Einzelkaufmann; Betriebsgrundstück; Bilanz; Verfügungsberechtigung; …
Allerdings hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (…vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 a.a.O.; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 34.96 - VIZ 1997, 224) die Verfügungsberechtigung und Klagebefugnis der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben bei der Rückgabe ehemaliger Betriebsgrundstücke ausnahmsweise dann verneint, wenn es sich um ein Grundstück handelte, das nach der Stillegung des entzogenen Unternehmens und dem Ausscheiden aus dessen Betriebsvermögen in das Vermögen eines anderen Unternehmens gelangt war. - BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 15.03
Investive Veräußerung; Unternehmensverkauf; "asset deal"; Erlösauskehr; …
In solchen Fällen ist sie auch nicht Verfügungsberechtigte im Sinne des § 16 Abs. 1 InVorG, weil sie bei der investiven Veräußerung des Vermögenswerts nach § 25 Abs. 1 InVorG als gesetzliche Vertreterin handelt und daher regelmäßig nicht sie zur Erlösauskehr verpflichtet ist, sondern das von ihr vertretene Treuhandunternehmen (Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 34.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 4). - BVerwG, 21.08.2000 - 8 B 178.00
Verfahrensrüge der Verletzung der Aufklärungspflicht und Hinwirkungspflicht durch …
Das verwaltungsgerichtliche Urteil weicht nicht von dem Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 34.96 - (Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 4 S. 5) ab.
- BVerwG, 16.06.1999 - 8 B 13.99
Divergenz als ein grundsätzlicher Rechtssatzwiderspruch - Zulässigkeit der …
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 34.96 - (Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 4) enthält - wie die Beschwerde selbst einräumt - den angegebenen Rechtssatz nicht. - VG Dessau, 08.06.2004 - 3 A 67/03 Die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ist, soweit es sich um das Vermögen der in ihrem Eigentum stehenden Kapitalgesellschaften handelt, gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative VermG nur "bei der Rückgabe von Unternehmen" verfügungsberechtigt; hierzu gehört auch die Rückgabe von Betriebsteilen und - im Stillegungsfalle - von Resten des jeweiligen Unternehmens oder Betriebsteils (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. Dezember 1996 - 7 C 34/96 -, VIZ 1997, 224, 225; Urteil vom 29. Februar 1996 - 7 C 6/95 -, VIZ 1996, 339, 340).
- VG Leipzig, 17.09.1998 - 2 K 1650/95
Anspruch auf anteiligen Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".