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| BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 45.81, 7 C 49.81, 7 C 50.81, 7 C 52.81, 7 C 53.81 |
Zitiervorschläge
BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 45.81, 7 C 49.81, 7 C 50.81, 7 C 52.81, 7 C 53.81 (https://dejure.org/1982,2702)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1982 - 7 C 45.81, 7 C 49.81, 7 C 50.81, 7 C 52.81, 7 C 53.81 (https://dejure.org/1982,2702)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1982 - 7 C 45.81, 7 C 49.81, 7 C 50.81, 7 C 52.81, 7 C 53.81 (https://dejure.org/1982,2702)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Akademische Räte - Lehrverpflichtung - Überwiegende Dienstleistungsaufgaben - Dienstleistungsbedarf - Systemgerechtigkeit
Papierfundstellen
- NVwZ 1984, 109
- DVBl 1983, 840
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87
Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen …
Unter diesen Umständen erscheint es naheliegend, wenn nicht sogar unter dem Gesichtspunkt der erschöpfenden Kapazitätsnutzung geboten, die nachteiligen Folgen einer Stellenvakanz nicht den Studienbewerbern, sondern der Hochschule aufzubürden, weil diese - jedenfalls im allgemeinen - solche Folgen durch die zügige Neubesetzung freiwerdender Stellen vermeiden kann (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 45.81 u.a. -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 7 S. 36). - BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87
Ermittlung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen
Unter diesen Umständen erscheint es naheliegend, wenn nicht sogar unter dem Gesichtspunkt der erschöpfenden Kapazitätsnutzung geboten, die nachteiligen Folgen einer Stellenvakanz nicht den Studienbewerbern, sondern der Hochschule aufzubürden, weil diese - jedenfalls im allgemeinen - solche Folgen durch die zügige Neubesetzung freiwerdender Stellen vermeiden kann (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 45.81 u.a. - Buchholz a.a.O. Nr. 7 S. 36). - BVerwG, 23.11.1992 - 4 B 188.92
- VG Düsseldorf, 11.01.2022 - 15 Nc 62/21
Akademischer, Rat, Lehrverpflichtung, Besetzung, faktisch, Vakanz, Verrechnung, …
Rn. 58 a.A. OVG NRW, Beschluss vom 30. September 2021 - 13 B 1017/21 u.a. -, juris, Rdnr. 27, und Beschluss vom 26. Mai 2021 - 13 C 5/21 u. a. -, juris, Rdnr. 26; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 45.81 u.a. -, juris, Rdnr. 10, und Urteil vom 27. Juli 1987 - 7 C 10.86 -, juris, Rdnr. 25 (zur Rechtfertigung einer Stellengruppenbildung),. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2021 - 13 B 1017/21 Rn. 28 e) Soweit sich die Antragsgegnerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1982 - 7 C 45.81 -, juris, Rn. 2, 10, beruft, liegt der Entscheidung ein abweichender Sachverhalt zu Grunde.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2021 - 13 C 30/21
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Rn. 27 e) Soweit sich die Antragsgegnerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1982 - 7 C 45.81 -, juris, Rn. 2, 10, beruft, liegt der Entscheidung ein abweichender Sachverhalt zu Grunde. - BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 71.87
Erfordernis der Erhöhung des Lehrdeputats von wissenschaftlichen Mitarbeitern …
Unter diesen Umständen erscheint es naheliegend, wenn nicht sogar unter dem Gesichtspunkt der erschöpfenden Kapazitätsnutzung geboten, die nachteiligen Folgen einer Stellenvakanz nicht den Studienbewerbern, sondern der Hochschule aufzubürden, weil diese - jedenfalls im allgemeinen - solche Folgen durch die zügige Neubesetzung freiwerdender Stellen vermeiden kann (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 45.81 u.a. -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 7 S. 36). - BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 52.87
Zur Frage der Zuweisung eines Studienplatzes bei der Universität Hamburg im …
Unter diesen Umständen erscheint es naheliegend, wenn nicht sogar unter dem Gesichtspunkt der erschöpfenden Kapazitätsnutzung geboten, die nachteiligen Folgen einer Stellenvakanz nicht den Studienbewerbern, sondern der Hochschule aufzubürden, weil diese - jedenfalls im allgemeinen - solche Folgen durch die zügige Neubesetzung freiwerdender Stellen vermeiden kann (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 45.81 u.a. -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 7 S. 36).
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