Rechtsprechung
| BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 49.93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Beiladung - Bundesland als Beklagter - Vermögensrechtliche Angelegenheit
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 26 Abs. 2; VZOG § 1 Abs. 1 Satz 4; EV Art. 21 Abs. 1 u. 2; VwGO § 65
Anfechtungsprozess; Beiladung; Widerspruchsbescheid; Mehrfachbeteiligung eines Trägers öffentlicher Verwaltung im Prozeß; Interessenkollision zwischen den Behörden eines Verwaltungsträgers; Rückübertragungsbescheid; Verwaltungsvermögen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 08.07.1993 - 1 K 1146/92
- BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 49.93
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82
Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung
Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 49.93
Das gilt ungeachtet der Tatsache, daß der angegriffene Widerspruchsbescheid vom Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen stammt und dieses der Fachaufsicht des Staatsministers für Wirtschaft unterliegt, während die vom Staatlichen Liegenschaftsamt wahrgenommenen fiskalischen Aufgaben in den Geschäftsbereich des Staatsministers der Finanzen fallen; denn die Verfahrensbeteiligung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wirkt grundsätzlich für alle ihre Behörden (BVerwG, Beschluß vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 25.82 - BVerwGE 72, 165 [167 f.] m.w.N.; zuletzt Beschluß des Senats vom 24. November 1994 - BVerwG 7 C 57.93 -). - BVerwG, 18.03.1993 - 7 C 13.92
Privatisierung volkseigenen Vermögens, VEB, kommunale Aufgaben
Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 49.93
Eine solche Einordnung, für die das im deutschen Verwaltungsrecht herkömmliche Begriffsverständnis maßgeblich ist (vgl. Urteil des Senats vom 18. März 1993 - BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215 [218]), scheidet jedoch nach den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts von vornherein aus. - BVerwG, 16.07.1963 - VII C 60.62
Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit in einem …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 49.93
Er ist dennoch Teil des Verwaltungsträgers, dem die Widerspruchsentscheidung zuzurechnen ist und der trotz der Weisungsfreiheit des Ausschusses in seiner prozessualen Handlungsfreiheit nicht beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG 7 C 60.62 - BVerwGE 16, 219 [221]).
- BVerwG, 07.04.2016 - 4 C 1.15
Bauverbot; Bauwerk; Störung; Flugsicherungseinrichtung; Entscheidung; …
Andernfalls müsste das vom BAF materiellrechtlich zu verantwortende Bauverbot mangels gemeinsamer Verwaltungsspitze beider Behörden (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1995 - 7 C 49.93 - Buchholz 112 § 26 VermG Nr. 2 S. 2 f.) leerlaufen. - OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23
Beiladung; Interessenwahrung; Rechtskrafterstreckung; übertragener Wirkungskreis; …
Denn das Angewiesensein auf Gerichtsschutz stellt die Grenze dar, über die hinaus Gerichte nicht in Anspruch genommen werden sollen, und sei es nur durch die Mehrfachbeteiligung eines Trägers öffentlicher Verwaltung infolge einer Beiladung im Prozess (BVerwG, Urt. v. 22.6.1995 - 7 C 49/93 - juris Rn. 12).Ein Bedürfnis für eine Beiladung besteht insofern nicht (BVerwG, Urt. v. 22.6.1995 - 7 C 49/93 - juris Rn. 12;… vgl. auch dass., Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 5).
- BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03
Verfügungsberechtigter; Treuhandkapitalgesellschaft; Erlösauskehr; investive …
Die abschließende Entscheidung ergeht aber nach außen als Entscheidung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (vgl. Urteil vom 22. Juni 1995 - BVerwG 7 C 49.93 - Buchholz 428 § 26 VermG Nr. 2). - VG Schwerin, 03.08.1995 - 3 A 295/93
Anspruch einer Gemeinde auf Rückübertragung eines Grundstücks; Klagebefugnis …
Insbesondere bietet das Vermögensgesetz insoweit keine rechtliche Grundlage (BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1995 - 7 C 49.93, VIZ 1995, 586 = ZOV 1995, 375).Soweit die Verwaltungsspitze die für ihre Behörden verbindliche Entscheidung dagegen bereits im Aufsichtswege treffen kann, fehlt für einen Insichprozeß nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts das erforderliche Rechtsschutzinteresse (…BVerwG, Beschl. v. 28. November 1994, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1995, a.a.O.).
- VG Frankfurt/Oder, 12.10.2007 - 6 K 472/03
Voraussetzungen für die Annahme der Zuordnung einer Liegenschaft zum kommunalen …
Rn. 21 Darüber hinaus hält es die Kammer auch für ausgeschlossen, dass der ... tatsächlich dauerhaft als Lagerfläche für die oben angeführten Gegenstände und damit (zumindest in einem weitverstandenen Sinne) der Förderung des kulturellen Lebens dienen sollte (zum Erfordernis der Dauerhaftigkeit der Zweckbestimmung vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1995 - 7 C 49.93 -, ZOV 1995, 375; Urteil vom 19. Oktober 2000 - 3 C 33.99 - ZOV 2001, 116).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".