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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.1961 - VII C 49.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,2240
BVerwG, 21.07.1961 - VII C 49.61 (https://dejure.org/1961,2240)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1961 - VII C 49.61 (https://dejure.org/1961,2240)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1961 - VII C 49.61 (https://dejure.org/1961,2240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1963, 90
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60

    Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1961 - VII C 49.61
    Die in § 78 Abs. 3 ZPO getroffene Regelung gilt auch, soweit bei dem Bundesverwaltungsgericht Anwaltszwang besteht (Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1961 - BVerwG Gr.Sen. 4.60 - ebenso die Kommentare zur VwGO von Köhler, Anm. I/3 und IX/ 4 zu § 67, und von Schunck-de Clerck, Anm. 2 a zu § 67).
  • BVerwG, 27.06.1956 - I A 13.55
    Auszug aus BVerwG, 21.07.1961 - VII C 49.61
    Dabei ist das Verhalten beider Parteien nach Treu und Glauben zu würdigen (BVerwGE 5, 136 [140]).
  • BVerwG, 06.03.1959 - VII C 71.57
    Auszug aus BVerwG, 21.07.1961 - VII C 49.61
    Angesichts dieser eindeutigen Klarstellung des beiderseits vertretenen abweichenden Rechtsstandpunktes würde die Durchführung eines Einspruchsverfahrens lediglich auf die Wahrung einer Förmlichkeit hinauslaufen, ohne sachlich gerechtfertigt zu sein, und dem Sinn und Zweck eines Einspruchsverfahrens nicht gerecht werden (vgl. hierzu die Entscheidungen vom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54.[RdL 1955 S. 228] und vom 6. März 1959 - BVerwG VII C 71.57 [DVBl. 1959 S. 777]).
  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 80.54
    Auszug aus BVerwG, 21.07.1961 - VII C 49.61
    Angesichts dieser eindeutigen Klarstellung des beiderseits vertretenen abweichenden Rechtsstandpunktes würde die Durchführung eines Einspruchsverfahrens lediglich auf die Wahrung einer Förmlichkeit hinauslaufen, ohne sachlich gerechtfertigt zu sein, und dem Sinn und Zweck eines Einspruchsverfahrens nicht gerecht werden (vgl. hierzu die Entscheidungen vom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54.[RdL 1955 S. 228] und vom 6. März 1959 - BVerwG VII C 71.57 [DVBl. 1959 S. 777]).
  • BVerwG, 19.06.1957 - V C 23.55
    Auszug aus BVerwG, 21.07.1961 - VII C 49.61
    Da anderseits bei dem hier gegebenen Sachverhalt keiner der in § 29 Satz 2 WoBauG vorgesehenen Fälle vorlag, fehlte es im Hinblick auf die aus § 29 Satz 1 dieses Gesetzes folgende Unanwendbarkeit des § 17 Abs. 2 an einer gesetzlichen Grundlage für die Festsetzung einer Miete durch die Bewilligungsstelle (vgl. auch BVerwGE 5, 122 [124]; ferner die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 1957 - NJW 1957 S. 668 - und Pergande, NJW 1952 S. 391).
  • BGH, 12.02.1957 - VIII ZR 29/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1961 - VII C 49.61
    Da anderseits bei dem hier gegebenen Sachverhalt keiner der in § 29 Satz 2 WoBauG vorgesehenen Fälle vorlag, fehlte es im Hinblick auf die aus § 29 Satz 1 dieses Gesetzes folgende Unanwendbarkeit des § 17 Abs. 2 an einer gesetzlichen Grundlage für die Festsetzung einer Miete durch die Bewilligungsstelle (vgl. auch BVerwGE 5, 122 [124]; ferner die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 1957 - NJW 1957 S. 668 - und Pergande, NJW 1952 S. 391).
  • BVerwG, 17.04.1959 - VII C 22.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1961 - VII C 49.61
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auch des erkennenden Senats (Entscheidungen vom 4. Oktober 1957 - BVerwG VII C 13.57 - [DÖV 1958 S. 221 = NJW 1958 S. 682] und vom 17. April 1959 - BVerwG VII C 22.59 -) tritt die Rechtsfolge der Verwirkung nicht allein, wie das Berufungsgericht anzunehmen scheint, durch Zeitablauf und bloße Untätigkeit des Berechtigten ein.
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 109.78

    Atomanlagen - Feststellungsklage - Präklusion - Atomrechtlicher …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar anerkannt, daß auch verfahrensrechtliche Befugnisse, insbesondere Klagerechte, verwirkt werden können (vgl. z.B. das Urteil des erkennenden Senats vom 21. Juli 1961 - BVerwG 7 C 49.61 - VerwRspr 13, 838 [839]; ferner BVerwGE 44, 294 [298]); eine Verwirkung mag auch einer Nichtigkeitsklage entgegenstehen können.
  • BVerwG, 15.07.1974 - IV B 74.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beseitigungsverfügung …

    Das Urteil vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 49.61 - (VerwRspr. 13 S. 839) behandelt die Frage der Verwirkung des Rechts, eine Mietpreisfestsetzung anzufechten, also wiederum in Verbindung mit hier nicht einschlägigen Rechtsvorschriften.
  • BVerwG, 07.09.1971 - VII B 67.71

    Konkludente Genehmigung durch Nichteinschreiten gegen rechtswidriges Verhalten …

    Es kommt vielmehr darauf an, ob der Anspruchsberechtigte durch sein Verhalten bei dem Anspruchsgegner den Eindruck erweckt hat, daß er von der Geltendmachung etwaiger Ansprüche absieht, sofern der Anspruchsgegner sich nach Treu und Glauben darauf verlassen konnte (vgl. BVerwGE 5, 136 [140] und 7, 54 [56]; Urteil vom 25. Mai 1960 - BVerwG VI C 212.56 - = DVBl. 1960, 678; Urteil vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 49.61 - = VerwRspr.
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