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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 57.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4637
BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 57.84 (https://dejure.org/1986,4637)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1986 - 7 C 57.84 (https://dejure.org/1986,4637)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1986 - 7 C 57.84 (https://dejure.org/1986,4637)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Benutzungszwang für Brauchwasser - Wirtschaftliche Zumutbarkeit eines Benutzungszwangs - Freistellung von der Pflicht zur Benutzung von Wasser aus der öffentlichen Wasserleitung im Kuhstallbereich - Abgrenzung zwischen Gebrauchswasser und Industriewasser - ...

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.11.1981 - 2 BvR 671/81

    AVBWasserV verstößt nicht gegen Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 57.84
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 11. April 1980 - BVerwG 7 C 50.83 - unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (VorprA) vom 2. November 1981 - 2 BvR 671/81 - (JZ 1982, 288) dargelegt, daß diese Vorschriften von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Regelung des Rechts der Wirtschaft gemäß Art. 74 Nr. 11 GG gedeckt sind und daß sie weiterhin nicht gegen die bundesverfassungsrechtliche Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG verstoßen.
  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 50.83

    Wasserversorgung - Benutzungszwang - Wasserpreis

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 57.84
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 11. April 1980 - BVerwG 7 C 50.83 - unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (VorprA) vom 2. November 1981 - 2 BvR 671/81 - (JZ 1982, 288) dargelegt, daß diese Vorschriften von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Regelung des Rechts der Wirtschaft gemäß Art. 74 Nr. 11 GG gedeckt sind und daß sie weiterhin nicht gegen die bundesverfassungsrechtliche Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG verstoßen.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 8 C 14.04

    Anschluss- und Benutzungszwang; gemeindliches Satzungsrecht; Aufgabe; kommunale …

    Er ist damit nicht automatisch von der Garantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG umschlossen (vgl. Urteile vom 11. April 1986 - BVerwG 7 C 50.83 und 7 C 57.84 - Buchholz 415.1 Allgemeines Kommunalrecht Nr. 58 S. 49 und vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.03 - NVwZ 2005, 963 ).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.03

    Anschluss- und Benutzungszwang; öffentliche Einrichtung; privater …

    Die Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung und gehört nicht von vornherein zum Inhalt der gemeindlichen Satzungshoheit und ist damit auch nicht von der Garantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG umschlossen (Urteile vom 11. April 1986 - BVerwG 7 C 50.83 und BVerwG 7 C 57.84 - Buchholz 415.1 Allgemeines Kommunalrecht Nr. 58 S. 49 ).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 7 B 49.87

    Divergenzrevision hinsichtlich des Anschlusszwanges eines Wohngrundstückes an die …

    Die Klägerin rügt, das Berufungsgericht sei von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 1986 - BVerwG 7 CB 51 u. 52.85 - (NVwZ 1986, 483) und von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 1986 - BVerwG 7 C 50.83 - (NVwZ 1986, 754) und - BVerwG 7 C 57.84 - abgewichen.

    Im Anschluß daran ist in den Urteilen des Senats vom 11. April 1986 - BVerwG 7 C 50.83 und BVerwG 7 C 57.84 - ausgeführt, daß die Gemeinde nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 1 AVBWasserV bei der Ausgestaltung des satzungsrechtlichen Benutzungszwangs dem Wunsch des Grundstückseigentümers, den Wasserbezug auf einen bestimmten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken, in den Grenzen des wirtschaftlich Zumutbaren Rechnung tragen muß.

  • VGH Hessen, 10.02.1988 - 5 UE 1592/85

    Wasserversorgungssatzung - Teilbefreiung vom Benutzungszwang im Rahmen des …

    Die letztgenannte Regelung schließe es nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 1986 - 7 C 50.83 und 7 C 57.84 - aus, einen Antrag auf Teilbefreiung lediglich deshalb abzulehnen, um im Interesse eines möglichst kostengünstigen Wassertarifs eine Vollversorgung durch umfassenden Benutzungszwang zu sichern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1987 - 22 A 2684/83

    Befreiung eines Grundstückeigentümers vom Benutzungszwang an die öffentliche …

    Rn. 36 Vgl. Beschluß vom 24. Januar 1986 - 7 CB 51 u. 52/85-, Hess. Städte- und Gemeindezeitung (HSGZ) 1986 Seite 213, sowie Urteile vom 11. April 1986- 7 C 50.83 Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1986, Seite 754, u. - 7 C 57.84 -.
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