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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3616
BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02 (https://dejure.org/2004,3616)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.2004 - 7 C 61.02 (https://dejure.org/2004,3616)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 2004 - 7 C 61.02 (https://dejure.org/2004,3616)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 6 Abs. 1 a Satz 2, Abs. 6 a Satz 1, § 7 a Abs. 3 b Satz 2, § 30 a; AktG § 273 Abs. 4
    Singularrestitution; Unternehmensvermögen; Wiederaufleben Unternehmensträger; West-Gesellschaft; staatliche Beteiligung; Erlöschen; Quorum; Nachtragsliquidation; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Vollzugsauftrag; Berliner Liste 3; Sequestration; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; § 2 Abs. 1 Satz 1; § 3 Abs. 1 Satz 1 und 3
    Berliner Liste 3; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Erlöschen; Nachtragsliquidation; Quorum; Restitutionsausschlussgrund Unwürdigkeit; Sequestration; Singularrestitution; Unternehmensvermögen; Vollzugsauftrag; West-Gesellschaft; Wiederaufleben ...

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; ; VermG § ... 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 6 Abs. 1 a Satz 2; ; VermG § 6 Abs. 6 a Satz 1; ; VermG § 7 a Abs. 3 b Satz 2; ; VermG § 30 a; ; AktG § 273 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung eines Anspruchs auf Rückübertragung von Vermögen eines nicht schädigungsbedingt untergegangenen Unternehmensträgers durch einen gerichtlich bestellten Nachtragsliquidator; Ausschluss der Rückübertragung eines Grundstücks; Zurechnung von nach Ende der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 6 Abs. 1 a Satz 2, Abs. 6 a Satz 1, § 7 a Abs. 3 b Satz 2, § 30 a; AktG § 273 Abs. 4
    Anmeldung durch gerichtlich bestellten Nachtragsliquidator; Restitutionsantrag; Unternehmensträger mit Sitz in West-Berlin; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Staatsbeteiligung; besatzungshoheitliche Enteignung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Singularrestitution; Unternehmensvermögen; Wiederaufleben Unternehmensträger; West-Gesellschaft; staatliche Beteiligung; Erlöschen; Quorum; Nachtragsliquidation; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Vollzugsauftrag; Berliner Liste 3; Sequestration; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter; …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02
    Bei im Beitrittsgebiet untergegangenen Unternehmensträgern setzt die Anmeldung von Ansprüchen auf Einzelrestitution von Vermögensgegenständen nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass das zum Wiederaufleben als Liquidationsgesellschaft erforderliche Quorum des § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG erfüllt ist (Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51 S. 77 ).

    Die Übertragung der Anmeldevoraussetzungen für die Restitution von Unternehmensresten auf die Einzelrestitution ist, wie der Senat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 19. September 2002 a.a.O. dargelegt hat, mit Blick auf die vergleichbare Interessenlage und den Normzweck des § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG geboten.

    Nur auf diesem Weg lassen sich auch die Fälle der vorausgegangenen Anteilsschädigung sachgerecht lösen; allein das Wiederaufleben des Berechtigten gemäß § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG ermöglicht es, diejenigen Gesellschafter, denen vor der Unternehmensschädigung Anteilsrechte durch eine schädigende Maßnahme entzogen wurden, wieder in ihre Anteils- und Mitgliedschaftsrechte einzusetzen und damit zu verhindern, dass an der Verteilung des verbliebenen Vermögens nicht berechtigte Dritte teilhaben (Urteil vom 19. September 2002 a.a.O. S. 80).

    In welchem Umfang die Regeln über die Unternehmensrestitution auf die Einzelrestitution übertragbar sind, bedarf aus Anlass des vorliegenden Falles keiner abschließenden Entscheidung; die entsprechenden Erwägungen in dem Urteil des Senats vom 19. September 2002 a.a.O. dürfen jedenfalls nicht dahin missverstanden werden, dass eine solche Analogie für sämtliche Fallgestaltungen ausnahmslos zulässig und geboten ist.

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt eine Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG voraus, dass der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist; davon ist auszugehen, wenn die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit für den Eigentümer greifbar zum Ausdruck gekommen ist (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 ).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00

    Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren; Grundstücksrestitution; Rittergut; …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02
    Darum genügt es nicht, dass die Enteignung den ideologischen Zielen und Eigentumsvorstellungen der Besatzungsmacht entsprach (Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 15.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 10 S. 36 ; Urteil vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 26.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 18 S. 57 ).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR, …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02
    Darum genügt es nicht, dass die Enteignung den ideologischen Zielen und Eigentumsvorstellungen der Besatzungsmacht entsprach (Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 15.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 10 S. 36 ; Urteil vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 26.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 18 S. 57 ).
  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02
    Das ist auch der Fall bei den mit der Liste 3 erst nach Ende der Besatzungszeit verfügten Enteignungen derjenigen Vermögensgegenstände nach dem Berliner Einziehungsgesetz vom 8. Februar 1949, die aufgrund des SMAD-Befehls Nr. 124 beschlagnahmt waren; für die Anwendung dieses Gesetzes auf die bis dahin beschlagnahmten Vermögensgegenstände hatte die Sowjetunion mit dem Bestätigungsschreiben des Stadtkommandanten Generalmajor K. vom 9. Februar 1949 eine den Zeitpunkt der Gründung der DDR überdauernde Vollzugsverantwortung übernommen (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 ).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 10.95

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung vormaligen konsumgenossenschaftlichen …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02
    Dabei handelt es sich um Vorgänge, die - wie etwa die Umwandlung des sozialistischen Eigentums einer Genossenschaft in Volkseigentum - zu einem Zuordnungswechsel innerhalb des sozialistischen Eigentumssektors führten (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - BVerwGE 101, 143 ; Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 73 S. 209 ; Urteil vom 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 29.02 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 29.10.2003 - 8 C 29.02

    Unternehmensrestitution; Unternehmensresterestitution; Quorum; Anmeldung, …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02
    Dabei handelt es sich um Vorgänge, die - wie etwa die Umwandlung des sozialistischen Eigentums einer Genossenschaft in Volkseigentum - zu einem Zuordnungswechsel innerhalb des sozialistischen Eigentumssektors führten (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - BVerwGE 101, 143 ; Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 73 S. 209 ; Urteil vom 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 29.02 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96

    Voraussetzungen für die Schädigung eines Unternehmens im Sinne des …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02
    Nach dem Urteil des Senats vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 - BVerwGE 106, 51 ist eine staatliche Beteiligung bei der Unternehmensrestitution - und, wie hinzuzufügen ist, bei der Unternehmensresterestitution (vgl. § 6 Abs. 6 a Satz 3 VermG) sowie bei der Restitution von Gesellschaftsanteilen (vgl. Beschluss vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 20) - zu berücksichtigen, weil sich das Vermögensgesetz auf die Wiedergutmachung von Vermögensverlusten beschränkt, die durch den staatlichen Zugriff auf privates Eigentum geprägt waren.
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00

    Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02
    Sie setzen jedoch immer die Schädigung eines bestehenden Unternehmens voraus und finden deshalb keine Anwendung, wenn der Geschäftsbetrieb des Unternehmens bereits vor der Durchführung schädigender Maßnahmen endgültig eingestellt und mit seiner Wiederaufnahme nicht zu rechnen war (vgl. Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 42 S. 33 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 21.02

    Auskehr des Erlöses; investive Veräußerung; Rückübertragung; Ausschlussgrund des …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02
    Den Anspruch auf Rückübertragung von Vermögen eines nicht schädigungsbedingt untergegangenen Unternehmensträgers mit Sitz in West-Berlin kann der gerichtlich bestellte Nachtragsliquidator anmelden (Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 24.95

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung von Grundstücken von Sparkassen in der …

  • BVerwG, 05.03.1996 - 7 B 412.95

    Offene Vermögensfragen: Berechnung des Quorums im Rahmen der …

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft; …

    Die Vorschriften über die Unternehmensrestitution finden deshalb keine Anwendung, wenn der Geschäftsbetrieb des Unternehmens bereits vor der Durchführung schädigender Maßnahmen endgültig eingestellt und mit seiner Wiederaufnahme nicht zu rechnen war (…vgl. Urteile vom 28. März 2001 a.a.O. S. 35 m.w.N. und vom 11. März 2004 - BVerwG 7 C 61.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 60 Rn. 11).
  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05

    Enteignung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung; Freigabe; …

    Bestätigt wird diese Auslegung durch eine Entscheidung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zu einer entsprechenden Anordnung des sowjetischen Stadtkommandanten von Berlin Kortikow (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38 S. 81 und 84; vgl. auch Urteil vom 11. März 2004 - BVerwG 7 C 61.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 60 S. 125 ff.).
  • BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 19.04

    Enteignung; entschädigungslose Vermögensverschiebung; staatlicher Bereich.

    Die dem Wiedervereinigungsrecht vorgegebene Systematik besagt, dass die Schädigungstatbestände des Vermögensgesetzes ausschließlich dazu dienen, Vermögensverluste wieder gutzumachen, die durch den politisch-ideologisch motivierten Zugriff des Staates auf privates Eigentum geprägt waren, während für die Korrektur von Eigentumsverschiebungen innerhalb des staatlichen oder staatlich gelenkten Bereichs die die Verteilung des öffentlichen Vermögens regelnden Art. 21 und 22 EV und die in ihrem Gefolge erlassenen Vorschriften des Vermögenszuordnungsgesetzes vorrangig sind (vgl. Urteile vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 73 S. 209 , vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - BVerwGE 101, 143 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 72 S. 203 , vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 - BVerwGE 106, 51 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 31 S. 63 , vom 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 26.02 - BVerwGE 119, 158 = Buchholz 428.41 § 1 EntschG Nr. 2 S. 9 , vom 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 29.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 59 S. 112 , vom 11. März 2004 - BVerwG 7 C 61.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 60 S. 118 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 8 C 2.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 21 S. 58 ).
  • VG Gera, 18.11.2004 - 6 K 757/03

    Recht der offenen Vermögensfragen; besatzungshoheitliche Enteignung; …

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG typischerweise auf Unternehmensträger zugeschnitten ist, die ihren Sitz im Beitrittsgebiet hatten und regelmäßig mittelbar oder unmittelbar durch den staatlichen Zugriff erloschen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 2004 - 7 C 61/02 - juris Nr. 15).

    Diese Auslegung des § 6 Abs. 1 a Satz 4 VermG entspricht auch den Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht für den Fall entwickelt hat, in dem ein nicht schädigungsbedingt untergegangenes Unternehmen Singularrestitutionsansprüche durch den Nachtragsliquidator anmeldete (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 2004 - 7 C 61/02 - VIZ 2004, 402-407).

  • BVerwG, 23.02.2005 - 8 C 2.04

    Entschädigungslose Enteignung; Vermögensverschiebung; Vermögensverschiebung im …

    Dadurch wurde keine wieder gutzumachende Schädigung der Gesellschaft bewirkt (Urteil vom 11. März 2004 - BVerwG 7 C 61.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 60 ).
  • BVerwG, 16.08.2006 - 8 C 14.05

    Unternehmensrestitution; Anmeldung; Quorum; Spaltgesellschaft; Restgesellschaft; …

    Ihr Bedeutungsgehalt liegt darin, dass für den Restitutionsanspruch ein Zuordnungssubjekt geschaffen und zugleich Klarheit innerhalb der Anmeldefrist erreicht wird, ob eine Mehrheit der Gesellschafter im Falle einer Rückgabe das Unternehmen fortführen will (vgl. Urteil vom 11. März 2004 - BVerwG 7 C 61.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 60 S. 118 ).
  • BVerwG, 25.10.2002 - 7 B 9.02
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 61.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 18.05.2004 - 7 B 120.03

    Divergenzrüge - Begründungspflicht des Gerichts

    Diese Voraussetzungen sind auf die Einzelrestitution übertragbar, wenn ein von einer schädigenden Maßnahme betroffener einzelner Vermögenswert im Eigentum eines Unternehmensträgers mit Sitz im Beitrittsgebiet stand, der nachträglich untergegangen ist; der als Zuordnungssubjekt allein in Betracht kommende Unternehmensträger muss hiernach wiederaufleben, um den Restitutionsanspruch geltend machen zu können (Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51; Urteil vom 11. März 2004 - BVerwG 7 C 61.02 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
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