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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,54
BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71 (https://dejure.org/1973,54)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1973 - VII C 7.71 (https://dejure.org/1973,54)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1973 - VII C 7.71 (https://dejure.org/1973,54)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassungsrichtlinien der Universität Münster zum Studium der Zahnmedizin - Bewerbung um eine Zulassung zum Zahnmedizinstudium in Münster - Rechtswirksame Zulassungsbeschränkung - Bindung der Universität an den Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Vergabe von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 296
  • NJW 1973, 1783
  • NJW 1973, 1812
  • MDR 1973, 1051
  • ZMR 1974, 41
  • DVBl 1973, 805
  • DÖV 1974, 62
 
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Wird zitiert von ... (148)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71
    Ein solches Recht gewährleistet den Staatsbürgern, die die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes (BVerfGE 33, 303 [329 ff.]).

    Daß das Recht hochschulreifer Bewerber auf Zulassung zum Studium ihrer Wahl beschränkbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 1972 (BVerfGE 33, 303 = NJW 1972, 1561 = DVBl. 1972, 725 = DÖV 1972, 606 = JZ 1972, 686) dargelegt (vgl. BVerfGE 33, 303 [336]).

    Die Erwägungen, die das Bundesverfassungsgericht veranlaßten, die von dem Akademischen Senat der Universität Hamburg beschlossene Zulassungsordnung zunächst aufrechtzuerhalten (vgl. BVerfGE 33, 303 [347 f.]), gelten auch für die vorliegenden Verhältnisse.

    Auch das Bundesverfassungsgericht beanstandete in seinem Urteil vom 18. Juli 1972 (BVerfGE 33, 303) die bei ihm zur Entscheidung stehenden bayerischen Auswahlkriterien - Leistungsprinzip, Jahrgangsprinzip und Bereitstellung eines Teils der Studienplätze für soziale Härtefälle und für Ausländer - nicht (…vgl. a.a.O. S. 345 ff. [insbesondere S. 348 ff.]).

    Die vom Bundesverfassungsgericht erwogenen Bedenken gegen die Feststellung des Grads der Eignung zum Arzt oder Zahnarzt anhand der Abiturnoten (BVerfGE 33, 303 [348 ff.]) hält auch der erkennende Senat in der gegebenen Situation nicht für durchschlagend.

    Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verlangt von der Universität, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1972 (BVerfGE 33, 303 [Leitsatz 3 a und S. 338 ff.]) bestätigt, eine erschöpfende Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1969 - IV 491/69
    Auszug aus BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71
    Der gegenteiligen Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1969 - IV 491/69 - [DVBl. 1969, 931] und vom 30. November 1970 - IV 842/70 und 546/70 - [Leitsätze NJW 1971, 909] sowie Beschluß vom 5. März 1970 - IV 64/70 - [DVBl. 1970, 933]), der in der Frage der Erledigung wegen Ablaufs des Semesters der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgte (vgl. Urteile vom 3. Juli 1972 - Nr. 79 und 86 VII 72 -), schließt sich der erkennende Senat nicht an.

    Für die gegenteilige Auffassung, wie sie von dem erstinstanzlichen Gericht in der vorliegenden Sache, dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim (vgl. Beschluß vom 3. November 1969 - IV 756/69 - [DVBl. 1969, 935, 938 unter 5]; Beschluß vom 10. Oktober 1969 - IV 491/69 - [DVBl. 1969, 931, 935 unter 4]) und dem Oberverwaltungsgericht Koblenz (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1970 - 2 B 73, 79, 81/69 - [DVBl. 1970, 324, 328, linke Spalte Mitte]; ähnlich Urteil vom 21. Oktober 1970 - 2 A 36/70 -) vertreten wird, spielt die aus § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO folgende Einsicht in die gerichtlichen Befugnisse allerdings deswegen keine Rolle, weil diese Gerichte ebenso wie die Revision von der Rechtswidrigkeit des Ablehnungsbescheids wegen Fehlens einer rechtswirksamen Regelung über die Anordnung einer Zulassungsbeschränkung und das Zulassungsverfahren und deswegen von einem Anspruch auf Zulassung ausgehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1969 - IV 756/69
    Auszug aus BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71
    Für die gegenteilige Auffassung, wie sie von dem erstinstanzlichen Gericht in der vorliegenden Sache, dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim (vgl. Beschluß vom 3. November 1969 - IV 756/69 - [DVBl. 1969, 935, 938 unter 5]; Beschluß vom 10. Oktober 1969 - IV 491/69 - [DVBl. 1969, 931, 935 unter 4]) und dem Oberverwaltungsgericht Koblenz (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1970 - 2 B 73, 79, 81/69 - [DVBl. 1970, 324, 328, linke Spalte Mitte]; ähnlich Urteil vom 21. Oktober 1970 - 2 A 36/70 -) vertreten wird, spielt die aus § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO folgende Einsicht in die gerichtlichen Befugnisse allerdings deswegen keine Rolle, weil diese Gerichte ebenso wie die Revision von der Rechtswidrigkeit des Ablehnungsbescheids wegen Fehlens einer rechtswirksamen Regelung über die Anordnung einer Zulassungsbeschränkung und das Zulassungsverfahren und deswegen von einem Anspruch auf Zulassung ausgehen.

    Die dahin gehende Auffassung des Oberbundesanwalts findet in den Zulassungsrichtlinien der Universität Münster für das Sommersemester 1970 (…vgl. Informationsblatt, Ausgabe Dezember 1969, S. 57/58) keine Stütze; insofern liegen die Verhältnisse anders als in dem vom Oberbundesanwalt in Bezug genommenen Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 3. November 1969 - IV 756/69 - (DVBl. 1969, 935 [938 unter 6]).

  • BVerwG, 25.02.1965 - I C 74.62

    Eignung und Zuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufes

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71
    Aus ähnlichen Erwägungen hat der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem anderen Zusammenhang eine Bevorzugung der Klagenden gegenüber dem Einsichtigen und deswegen Nichtklagenden abgelehnt (vgl. Urteil vom 25. Februar 1965 - BVerwG I C 74.62 - in DVBl. 1965, 402 [403 linke Spalte] = MDR 1965, 603 [604]).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1970 - IV 842/70
    Auszug aus BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71
    Der gegenteiligen Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1969 - IV 491/69 - [DVBl. 1969, 931] und vom 30. November 1970 - IV 842/70 und 546/70 - [Leitsätze NJW 1971, 909] sowie Beschluß vom 5. März 1970 - IV 64/70 - [DVBl. 1970, 933]), der in der Frage der Erledigung wegen Ablaufs des Semesters der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgte (vgl. Urteile vom 3. Juli 1972 - Nr. 79 und 86 VII 72 -), schließt sich der erkennende Senat nicht an.
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einer anderen Entscheidung (für Eingriffe in Grundrechte von Strafgefangenen BVerfGE 33, 1 [BVerfG 14.03.1972 - 2 BvR 41/71] [12 f.]) beim vollständigen Fehlen eines Gesetzes eine in Verwaltungsvorschriften getroffene Regelung zunächst aufrechterhalten.
  • BVerwG, 17.04.1970 - VII C 60.68

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Erledigung eines Anspruchs auf Erlass …

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71
    Außerdem ergäbe sich die Verbindlichkeit der Zulassungsrichtlinien auch aus den Gesichtspunkten, aus denen der erkennende Senat im Bereich des Wirtschaftsrechts eine Bindung der Verwaltung an die Bedingungen einer einmaligen Ausschreibung schon vor einer Zuteilung angenommen hat (vgl. BVerwGE 35, 159).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71
    Auch die auf Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zurückgehende Erwägung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 24. November 1969 - Nr. 147 III 69 - [BayVBl. 1970, 66, 69]), daß die volle Ausnutzung der Studienplätze den Vorrang vor dem Auswahlmodus habe, rechtfertigt eine Erweiterung der verwaltungsgerichtlichen Befugnisse nicht.
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …

    Die Entscheidung über die in den Ausgangsverfahren streitgegenständlichen Anträge auf Zulassung zum Studium zum Wintersemester 2013/2014 richtet sich vielmehr nach den im Bewerbungssemester maßgeblichen Regeln und tatsächlichen Verhältnissen, auch wenn diese sich zwischenzeitlich geändert haben (vgl. BVerwGE 42, 296 ).
  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

    Sie beschränken sich - der Rechtsstellung von Bewerbern um kontingentierte Zulassungen in anderen Bereichen des öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 45, 393 ; 85, 36 ; 97, 298 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2001 - 1 BvR 1282/99 -, DVBl 2002, S. 400 ; vgl. auch BVerwGE 42, 296 ; 64, 238 ; 139, 210 ; BVerwG…, Urteil vom 27. April 1984 - 1 C 24/82 -, NVwZ 1984, S. 585) vergleichbar - von vornherein auf eine chancengleiche Teilhabe an der Verteilung der zahlenmäßig begrenzten Optionsmöglichkeiten.
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Rn. 101 Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14. Juli 1978 (BVerwGE 56, 155 [161 f.]) im Anschluß an seine ständige Rechtsprechung (BVerwGE 41, 261 [266]; 42, 296 [301 f.]; 48, 305 [312 f.]) die Notwendigkeit einer Übergangsfrist für die dort beanstandete Versetzungsordnung anerkannt.
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