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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 70.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1767
BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 70.94 (https://dejure.org/1996,1767)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.1996 - 7 C 70.94 (https://dejure.org/1996,1767)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 7 C 70.94 (https://dejure.org/1996,1767)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Wolters Kluwer

    Vermögenszuordnung - Klagebefugnis - Treuhandanstalt - Privatisierung - Übereignungsanspruch

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VZOG § 2 Abs. 1 Satz 1, Satz 5, Abs. 5 Satz 1; § 10 Abs. 1 Satz 1, Satz 4; § 11 Abs. 1; VwGO § 42 Abs. 2
    Klagebefugnis des Privaten gegen Vermögenszuordnungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Klagebefugnis gegen Vermögenszuordnungsbescheid durch Übereignungsberechtigten eines Vermögensgegenstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 318
  • NVwZ 1996, 793 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 21.93

    Wiedervereinigung - Kommunalisierungsauftrag - Öffentliches Finanzvermögen - …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 70.94
    "Ein Privater, der aufgrund eines mit der Treuhandanstalt geschlossenen Vertrags zur Privatisierung ehemals volkseigenen Vermögens die Übereignung eines Vermögensgegenstands beanspruchen kann, ist zur Klage gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid befugt, durch den der Vermögensgegenstand nach Vertragsschluß in das Eigentum einer Kommune übertragen wird (im Anschluß an BVerwGE 95, 295).«.

    Auf die Beschwerde der Klägerin hat das Verwaltungsgericht durch Beschluß vom 8. September 1994 die Revision wegen Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1994 (BVerwGE 95, 295) zugelassen.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß nachträgliche Kommunalisierungen, die eine von der Treuhandanstalt gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag bereits eingeleitete Privatisierung unterbrechen, in die durch die Privatisierung begründeten vertraglichen Ansprüche eingreifen können (BVerwGE 95, 295 [296]).

    Andernfalls wird den Fragen nachzugehen sein, ob die umstrittene Fläche am 3. Oktober 1990 für Selbstverwaltungsaufgaben des Beigeladenen tatsächlich genutzt wurde oder für eine solche Nutzung konkret vorgesehen war (vgl. BVerwGE 95, 295 [300 f.]; 97, 240 [241 f.]) und ob der Zuordnungsanspruch des Beigeladenen möglicherweise dadurch ausgeschlossen ist, daß das Flurstück in eine Unternehmenseinheit einbezogen wurde und nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung des Unternehmens übertragen werden konnte (§ 10 Abs. 1 S. 4 VZOG).

    Auf der Verletzung einer Anhörungspflicht kann der Bescheid jedoch nicht beruhen, da die Zuordnung von Vermögensgegenständen eines Treuhandunternehmens an eine Kommune nach Art. 22 Abs. 1 S. 1 EV i.V.m. § 1 Abs. 1 Sätze 2 und 3 TreuhG und nach § 10 VZOG allein an rechtliche Voraussetzungen gebunden ist (vgl. BVerwGE 95, 295 [299]).

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 32.94

    Konsumgenossenschaft - Vermögenszuordnung - Anhörungspflicht - Gebäudeeigentum - …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 70.94
    Beschränkt sich seine Regelung darauf, den kraft Gesetzes erfolgten Übergang eines Grundstücks in das Eigentum des Zuordnungsberechtigten festzustellen (vgl. § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 VZOG), kann durch diese Zuordnung kein Privater in seinen Rechten verletzt sein, da er nach Vermögenszuordnungsrecht nicht als Eigentümer in Betracht kommt (vgl. Urteil des Senats vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 32.94 -, VIZ 1995, 655).

    Verletzt sein könnte allenfalls die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Pflicht der Behörde, vor Erlaß eines Verwaltungsakts den hierdurch belasteten Dritten anzuhören (vgl. § 2 Abs. 5 S. 1 VZOG i.V.m. § 28 Abs. 1 VwVfG); ein Verstoß gegen die zuordnungsverfahrensrechtliche Pflicht, vor Erlaß des Vermögenszuordnungsbescheids die "in Betracht kommenden Berechtigten" anzuhören (§ 2 Abs. 1 S. 1 VZOG), scheidet mangels eines Zuordnungsrechts der Klägerin aus (vgl. Urteil des Senats vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 32.94 -, aaO.).

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 70.94
    Dafür genügt, daß der behauptete Eingriff in ihre durch den Kaufvertrag begründeten Rechte nicht offensichtlich und nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (vgl. BVerwGE 44, 1 [2 f.]).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93

    Wiedervereinigung - Restitution - Kommunales Finanzvermögen - Volkseigenes …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 70.94
    Andernfalls wird den Fragen nachzugehen sein, ob die umstrittene Fläche am 3. Oktober 1990 für Selbstverwaltungsaufgaben des Beigeladenen tatsächlich genutzt wurde oder für eine solche Nutzung konkret vorgesehen war (vgl. BVerwGE 95, 295 [300 f.]; 97, 240 [241 f.]) und ob der Zuordnungsanspruch des Beigeladenen möglicherweise dadurch ausgeschlossen ist, daß das Flurstück in eine Unternehmenseinheit einbezogen wurde und nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung des Unternehmens übertragen werden konnte (§ 10 Abs. 1 S. 4 VZOG).
  • BGH, 11.03.2004 - III ZR 90/03

    Amtspflichten der Treuhandanstalt gegenüber einer Gemeinde

    Die Privatisierungstätigkeit war zwar eine öffentliche Aufgabe; sie wurde aber in den Formen des privaten Rechts vollzogen (vgl. BVerwGE 100, 318, 321; KG NJW 1991, 2299; OVG Berlin NJW 1991, 715 f; VG Berlin NJW 1991, 1969 f; VIZ 1997, 695, 696; BezG Dresden VIZ 1992, 73, 74; Ebbing, Die Verkaufspraxis der Treuhandanstalt 1995 S. 322 ff; Weides JuS 1991, 818 ff; a.A. KG ZIP 1991, 407; VG Berlin NJW 1991, 376, 377 f;… Busche, RVI § 2 TreuhG Rn. 6 ff; s. auch Weimar ZIP 1993, 1 ff, 14).

    c) Die Pflichtverletzung, die die Klägerin der Treuhandanstalt anlastet, steht vorliegend indes nicht mit dem Kernauftrag der Treuhandanstalt, der Privatisierung volkseigenen Vermögens, im Zusammenhang, sondern bezieht sich auf den öffentlich-rechtlichen Kommunalisierungsauftrag, der dem Privatisierungsauftrag geradezu widerstreitet (BVerwGE 100, 318, 321).

    Dem öffentlich-rechtlichen Kommunalisierungsanspruch war ebensowenig wie dem Restitutionsanspruch eine quasi-dingliche Wirkung eigen (vgl. BVerwGE 95, 301, 305 ff; 96, 1, 3 ff; 100, 318, 320 f; BVerwG VIZ 1994, 477; 1995, 414; 1997, 539;… v. Detten in Kimme aaO § 1 KVG Rn. 8, 10, 14;… Schillo in RRB Teil 2 D Rn. 16, 32, 53;… teilweise abweichend Schmidt-Habersack in Kimme aaO Art. 21 EV Rn. 22 ff, Art. 22 Rn. 2, 45;… Schmidt/Leitschuh, RVI Art. 21 EV Rn. 30, Art. 22 EV Rn. 6, 13 f).

  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 6.06

    Klagebefugnis; Vermögenszuordnung; Zuordnungsbescheid; Mauergrundstück; …

    Das gilt unabhängig davon, ob sich die Regelung des Zuordnungsbescheids darauf beschränkt, den kraft Gesetzes erfolgten Übergang eines Grundstücks in das Eigentum des Zuordnungsberechtigten festzustellen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 VZOG), oder ob der Zuordnungsbescheid dem Zuordnungsberechtigten im Wege der öffentlichen Restitution (vgl. § 1 Abs. 4 Satz 1 Alt. 1 VZOG i.V.m. Art. 21 Abs. 3 und Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV) oder der nachträglichen Zuordnung als Kommunalvermögen (vgl. § 1 Abs. 4 Satz 1 Alt. 2 sowie § 10 Abs. 1 VZOG) aufgrund eines hierauf gerichteten Anspruchs das Eigentum an einem Gegenstand des öffentlichen Vermögens überträgt (vgl. Urteile vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 32.94 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 2 und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 70.94 - BVerwGE 100, 318 = Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 6).

    Anderes gilt nur dort, wo das Gesetz ausdrücklich anordnet, dass der Zuordnungsbescheid private Rechte gestaltet (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 4, § 2 Abs. 2b Satz 5 VZOG); doch handelt es sich insoweit um Ausnahmen (vgl. Urteile vom 27. Juli 1995 und vom 29. Februar 1996 a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klagebefugnis des privaten Dritten aber dann bejaht, wenn das Gesetz ihm den Verlust seines obligatorischen Primäranspruchs nur für den Fall ansinnen will, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Zuordnung erfüllt sind; in diesen Fällen bezieht das Gesetz den privaten Dritten in seinen normativen Schutz ein und gibt ihm die Befugnis, die Wahrung der Voraussetzungen, unter denen sein Anspruch der öffentlichen Zuordnung an eine andere Körperschaft zu weichen hat, gerichtlich überprüfen zu lassen (Urteil vom 29. Februar 1996 a.a.O. ; vgl. zuvor bereits Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 - BVerwGE 95, 295 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 2 ).

  • BVerwG, 28.05.2001 - 3 B 31.01

    Verletzung subjektiver Rechte durch den Vermögenszuordnungsbescheid nach dem …

    Das angegriffene Urteil weicht nicht - wie die Beschwerde meint - von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Februar 1996 (- BVerwG 7 C 70.94 - BVerwGE 100, 318) ab.

    Für diesen Regelfall trifft die entscheidungstragende Aussage im Urteil vom 29. Februar 1996 (a.a.O. S. 320; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 35.97 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 9 S. 20) zu, dass der Private "nach Vermögenszuordnungsrecht nicht als Eigentümer in Betracht kommt" .

  • BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 2.03

    Gebäudezuordnung; Eigentum, selbstständiges an Gebäuden; selbstständiges …

    Bei dem Vorbehalt handelt es sich um einen solchen "aufgrund gesetzlicher Regelung" (Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 70.94 - BVerwGE 100, 318, 320).
  • BVerwG, 27.01.2006 - 3 B 156.05

    Klagebefugnis gegen einen Zuordnungsbescheid - Zuordnung eines Mauergrundstücks …

    Die Revision führt voraussichtlich auf die Frage, ob die Rechtsstellung aus § 2 MauerG dem hiernach Berechtigten eine Klagebefugnis gegen einen Zuordnungsbescheid verleiht, mit dem ein Mauer- oder Grenzgrundstück einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft als dem Bund zugeordnet wurde (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 70.94 - BVerwGE 100, 318).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 35.97

    Klagebefugnis; Vermögenszuordnung und fehlende Klagebefugnis; Anwartschaftsrecht, …

    a) In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 70.94 - BVerwGE 100, 318 ) entschieden, daß ein Vermögenszuordnungsbescheid regelmäßig nicht in private Rechte Dritter eingreift.
  • VG Berlin, 17.03.2000 - 3 A 892.95

    Eingreifen von Vermögenszuordnungsbescheiden in private und öffentliche Rechte; …

    Zwar greifen Vermögenszuordnungsbescheide in Rechte Privater regelmäßig nicht ein, sondern betreffen ausschließlich die Zuordnung öffentlichen Vermögens und damit nur die am Vermögenszuordnungsverfahren beteiligten Zuordnungsberechtigten, zu denen Private nicht zählen (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 70.94 - BVerwGE 100, 318; Beschluss vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 B 123.97 - und Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 35.97 - ZOV 1999, 217).
  • VG Berlin, 27.10.2016 - 29 K 205.14

    Anfechtung eines Vermögenszuordnungsbescheids durch privaten Dritten; Zuordnung …

    Insbesondere ist sie klagebefugt, da sie ihr Bucheigentum verteidigt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 70.94 -, BVerwGE 100, 318 = juris Rn. 12).
  • BVerwG, 11.06.2003 - 3 B 11.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im …

    Die vom Kläger in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Februar 1996 (- BVerwG 7 C 70.94 - BVerwGE 100, 318, 322) besagt, dass die Klagebefugnis eines am Zuordnungsverfahren nicht beteiligten Dritten ausnahmsweise dann zu bejahen ist, wenn dessen Rechtsposition durch den Zuordnungsbescheid zugunsten eines öffentlichen Zuordnungsberechtigten gesetzwidrig vereitelt werden könnte.
  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 B 123.97

    Streit über die Zuordnung eines Grundstücks - Klagebefugnis gegen einen …

    Im übrigen steht die Verneinung der Klagebefugnis der Beschwerdeführer mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Februar 1996 (BVerwG 7 C 70.94 = BVerwGE 100, 318 [BVerwG 29.02.1996 - 7 C 70/94]) im Einklang.
  • VG Potsdam, 21.01.2021 - 1 K 5275/17
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