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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.1972 - VII C 81.70   

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https://dejure.org/1972,1948
BVerwG, 25.02.1972 - VII C 81.70 (https://dejure.org/1972,1948)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1972 - VII C 81.70 (https://dejure.org/1972,1948)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1972 - VII C 81.70 (https://dejure.org/1972,1948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 - Ablehnung eines Vertagungsantrages als Versagung des rechtlichen Gehörs - Urlaubsantritt vor dem Zeitpunkt der Terminsladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1972 - VII C 81.70
    Im Beschluß vom 21. Januar 1969 - 2 BvR 724/67 - (BVerfGE 25, 158 [166]) hat es in bezug auf die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist infolge einer während des Urlaubs bewirkten Zustellung ausgeführt, unter Berücksichtigung des Verfassungsgebots des Art. 103 Abs. 1 GG dürften die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht nicht überspannt werden.
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1972 - VII C 81.70
    Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 9. Juli 1969 - 2 BvR 753/68 - (BVerfGE 26, 315 [319]) erneut ausgesprochen.
  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 6.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1972 - VII C 81.70
    Der Senat weicht mit dieser Auffassung nicht von der des VIII. Senats ab (Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 6.61 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 24]), der über einen anderen vom vorliegenden Fall und auch von demjenigen des III. Senats abweichenden Sachverhalt eines anwaltlich vertretenen Klägers zu entscheiden hatte.
  • BVerwG, 13.05.1971 - II C 27.69

    Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1972 - VII C 81.70
    Hielt der Vorsitzende auf den Vertagungsantrag hin das persönliche Erscheinen des Klägers nicht mehr für erforderlich, so mußte er in diesem Falle die zunächst unmotiviert erscheinende Änderung seiner Auffassung begründen oder aber dem Kläger die Möglichkeit zu einer schriftsätzlichen Stellungnahme geben (vgl. hierzu Urteil vom 13. Mai 1971 - BVerwG II C 27.69 - [MDR 1971, 951]).
  • BVerwG, 26.01.1961 - III B 289.59
    Auszug aus BVerwG, 25.02.1972 - VII C 81.70
    Der Kläger konnte auf Grund dieser Anordnung berechtigterweise der Auffassung sein, daß weitere Aufklärungen und persönliche Ausführungen erforderlich seien (vgl. Urteil vom 26. Januar 1961 - BVerwG III C 349.59 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 1]).
  • BVerwG, 10.10.1969 - IV C 57.67

    Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ausschluss eines Prozeßbevollmächtigten …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1972 - VII C 81.70
    Nur danach kann also beurteilt werden, ob der nach Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör durch die Versagung einer derartigen Anordnung, als verletzt anzusehen ist (Urteil vom 16. März 1961 - BVerwG II C 107.58 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3]; Urteil vom 10. Oktober 1969 - BVerwG IV C 57.67 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 30]; Urteil vom 18. Juni 1970 - BVerwG V C 128.69 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48]).
  • BVerwG, 18.06.1970 - V C 128.69
    Auszug aus BVerwG, 25.02.1972 - VII C 81.70
    Nur danach kann also beurteilt werden, ob der nach Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör durch die Versagung einer derartigen Anordnung, als verletzt anzusehen ist (Urteil vom 16. März 1961 - BVerwG II C 107.58 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3]; Urteil vom 10. Oktober 1969 - BVerwG IV C 57.67 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 30]; Urteil vom 18. Juni 1970 - BVerwG V C 128.69 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48]).
  • BVerwG, 16.03.1961 - II C 107.58
    Auszug aus BVerwG, 25.02.1972 - VII C 81.70
    Nur danach kann also beurteilt werden, ob der nach Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör durch die Versagung einer derartigen Anordnung, als verletzt anzusehen ist (Urteil vom 16. März 1961 - BVerwG II C 107.58 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3]; Urteil vom 10. Oktober 1969 - BVerwG IV C 57.67 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 30]; Urteil vom 18. Juni 1970 - BVerwG V C 128.69 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48]).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete …

    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs ist ein zur Vertagung zwingender Grund in aller Regel dann anzunehmen, wenn ein - anwaltlich nicht vertretener - Verfahrensbeteiligter alles in seinen Kräften stehende und nach Lage der Dinge erforderliche getan hat, um sich durch Wahrnehmung des Verhandlungstermins rechtliches Gehör zu verschaffen, hieran jedoch ohne Verschulden gehindert worden ist (vgl. Urteil vom 25. Februar 1972 - BVerwG 7 C 81.70 - VerwRspr. 24 Nr. 85 - Urlaub in Spanien - sowie Urteil vom 26. Januar 1961 - BVerwG 3 C 349.59 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 1 - plötzliche Erkrankung -).
  • BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86

    Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Vertagungsantrags unter …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß die Ablehnung eines Vertagungsantrags unter Aufhebung der Anordnung des persönlichen Erscheinens jedenfalls bei einem bereits im Ausland in Urlaub weilenden, anwaltlich nicht vertretenen Kläger eine Versagung des rechtlichen Gehörs darstellt (Urteil vom 25. Februar 1972 - BVerwG 7 C 81.70 - ).

    Danach muß ein Bürger seinen Urlaub nicht unter dem Vorbehalt etwaiger Terminsbestimmung in seiner Sache planen und antreten und ggf. auf ihn verzichten oder ihn unterbrechen, sondern er kann damit rechnen, daß das Gericht seinen berechtigten Belangen durch eine Aufhebung oder Verlegung des Termins entspricht; etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der betroffene Verfahrensbeteiligte den Prozeß verschleppen will (vgl. das bereits angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1972, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

    Eine solche kann die Ablehnung eines Antrages auf Termins Verlegung dann zur Folge haben, wenn dem Antragsteller dadurch die Möglichkeit entzogen wird, sich sachgemäß und erschöpfend zu äußern (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1972 - BVerwG 7 C 81.70 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 64]; ferner BVerwGE 44, 307 [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73] [309]; 50, 275 [276] m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 38.81

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Gericht - Mündliche Verhandlung - Rechtlicher …

    Deshalb kann auch die Verletzung von anderen Prozeßvorschriften im Einzelfall eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zur Folge haben, also z.B. auch eine ungerechtfertigte Ablehnung eines Vertagungsantrages (vgl. hierzu Urteil vom 25. Februar 1972 - BVerwG 7 C 81.70 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 64] und Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 7.73 - [BVerwGE 44, 307 [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73]]).
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 69.72

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Flughafens

    In einer solchen Ablehnung liegt jedoch nicht schon für sich allein die Verletzung rechtlichen Gehörs, sondern nur dann, wenn und soweit die beantragte Vertagung unter den besonderen Umständen des Einzelfalles erforderlich ist, damit sich die Beteiligten sachgemäß und erschöpfend zum Streitgegenstand äußern können (vgl. z.B. Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 78.65 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 32]; Urteil vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII C 81.70 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 64]).
  • BVerwG, 17.10.1983 - 9 B 10693.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge der Verletzung des …

    Eine solche kann die Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung dann zur Folge haben, wenn dem Antragsteller dadurch die Möglichkeit entzogen wird, sich sachgemäß und erschöpfend zu äußern (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1972 - BVerwG 7 C 81.70 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 64; BVerwGE 50, 275, 276 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75] m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 41.82

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Verkündung des Endurteils - Vertagungsantrag - …

    Jedoch darf das Streben nach Beschleunigung des Verfahrens nicht zur Versagung des rechtlichen Gehörs führen (vgl. hierzu u.a. Urteile vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 6.61 - [Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 24], vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - [Buchholz 310 § 138 Ziffer 3 VwGO Nr. 5], vom 21. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 12.71 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 60], vom 25. Februar 1972 - BVerwG 7 C 81.70 -[Buchholz 310 § 108 Nr. 64] sowie BVerwGE 44, 307 [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73] [309]; 50, 275 [276]).
  • BVerwG, 03.12.1981 - 3 B 26.81

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge der …

    Nach diesen Umständen ist auch zu beurteilen, ob die Ablehnung eines Vertagungsantrages das rechtliche Gehör verletzt hat (vgl. Beschluß vom 28. April 1978 - BVerwG 3 B 62.77 -, Urteil vom 25. Februar 1972 - BVerwG 7 C 81.70 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 64]).
  • BVerwG, 28.04.1978 - 3 B 62.77

    Nichtzulassung einer Revision

    Ob eine solche Anordnung in Betracht kommt oder nicht, richtet sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls; nur nach ihnen kann daher auch beurteilt werden, ob durch die Ablehnung eines Vertagungsantrages das rechtliche Gehör versagt worden ist oder nicht (vgl. Urteil vom 25. Februar 1972 - BVerwG 7 C 81.70 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 64] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 28.03.1984 - 6 C 2.83

    Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzung der förmlichen …

    Anders als im Falle des von der Revision erwähnten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1972 - BVerwG 7 C 81.70 - (VerwRspr. Bd. 24 Nr. 85 S. 380) befand sich der Kläger im Zeitpunkt der Ladung zu dem Termin nicht schon an einem ausländischen Urlaubsort, von dem rechtzeitig zurückzukehren ihm nur mit hohen Kosten möglich gewesen wäre.
  • BVerwG, 09.08.1979 - 1 B 86.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.05.1973 - IV CB 54.71

    Bewilligung eines Armenrechts - Wiederaufnahme eines rechtskräftig …

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