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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.1990 - 7 C 82.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2427
BVerwG, 30.03.1990 - 7 C 82.88 (https://dejure.org/1990,2427)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1990 - 7 C 82.88 (https://dejure.org/1990,2427)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1990 - 7 C 82.88 (https://dejure.org/1990,2427)
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Sammelleidenschaft Autowracks

Abfallrechtlicher Anlagenbegriff, Straf-, Ordnungswidrigkeitenrecht, Anscheinsgefahr

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    AbfG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 120
  • NVwZ 1990, 863
  • DVBl 1990, 1166
  • DÖV 1990, 840
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 100.79

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung auf Beseitigung einer Abfallbeseitigungsanlage - …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1990 - 7 C 82.88
    Auch das Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen ohne erkennbare wirtschaftliche Zweckbestimmung, z.B. auf Grund einer "Sammelleidenschaft", kann eine Grundstücksfläche zur Abfallbeseitigungs(-entsorgungs)anlage machen (Fortführung der Rechtsprechung zum Anlagenbegriff in BVerwGE 66, 301 [BVerwG 01.12.1982 - 7 C 100/79]).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 100.79 - BVerwGE 66, 301 [BVerwG 01.12.1982 - 7 C 100/79] ausgeführt, daß der Begriff der Abfallbeseitigungsanlage - die Bezeichnung "Abfallentsorgungsanlage" in den §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen - Abfallgesetz - vom 27. August 1986 (BGBl. 1 S. 1410) ist inhaltlich gleichbedeutend - weit auszulegen ist.

  • BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74

    Irrevisibles Landesrecht - Revisibles Bundesrecht - Notwendigkeit einer Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1990 - 7 C 82.88
    Diese Bestimmung knüpft an an den in § 4 Abs. 1 und § 5 des Gesetzes über die Beseitigung von Abfällen (Abfallbeseitigungsgesetz - AbfG -) vom 7. Juni 1972 (BGBl. I S. 873) geregelten bundesrechtlichen Anlagenbegriff, enthält also insoweit revisibles Recht gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (vgl. dazu BVerwGE 51, 268; Beschluß des erkennenden Senats vom 24. März 1986 - BVerwG 7 B 35.86 - DVBl. 1986, 1200 ).
  • BVerwG, 24.03.1986 - 7 B 35.86

    Rundfunkgebührenbefreiung - Einkommensgrenze - Revision - Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1990 - 7 C 82.88
    Diese Bestimmung knüpft an an den in § 4 Abs. 1 und § 5 des Gesetzes über die Beseitigung von Abfällen (Abfallbeseitigungsgesetz - AbfG -) vom 7. Juni 1972 (BGBl. I S. 873) geregelten bundesrechtlichen Anlagenbegriff, enthält also insoweit revisibles Recht gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (vgl. dazu BVerwGE 51, 268; Beschluß des erkennenden Senats vom 24. März 1986 - BVerwG 7 B 35.86 - DVBl. 1986, 1200 ).
  • VGH Bayern, 27.11.1985 - 20 CS 85 A.2857
    Auszug aus BVerwG, 30.03.1990 - 7 C 82.88
    In den Entscheidungsgründen ist unter Bezugnahme auf den in diesem Rechtsstreit zuvor gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. November 1985 (NVwZ 1986, 492 = DÖV 1986, 206 = UPR 1986, 236 = BayVBl. 1986, 402) folgendes ausgeführt: Der angefochtene Bescheid in dem noch nicht erledigten Umfang (Beseitigung des Lkw sowie Nutzungsuntersagung) sei rechtswidrig, weil die Voraussetzungen der von der Regierung herangezogenen Rechtsgrundlage des Art. 12 Satz 1 BayAbfG nicht erfüllt seien.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 20 A 601/14

    Einräumung einer Ausnahme von Anlagenbenutzungzwang; Abfalleigenschaft von …

    Rn. 155 vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1990 - 7 C 82.88 -, BVerwGE 85, 120; Spoerr in Jarass/ Petersen/Weidemann, a. a. O., § 27 Rn. 39,.
  • VG Darmstadt, 09.05.2022 - 6 L 2189/21

    Anlagenbetreiber, Insolvenzverwalter

    Erforderlich ist dabei, dass das Grundstück tatsächlich und seiner Bestimmung nach und nicht nur zufällig oder vorübergehend, z. B. kurzfristig in Verbindung mit dem Transport (OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 26.10.2000 - 21 B 1468/00 - juris, Rn. 11), für die Lagerung von Stoffen dient (vgl. zur Lagerung von Abfall BVerwG, Urteil vom 30.03.1990 - 7 C 82/88 -, juris, Rn. 8;… Thiel, a.a.O., § 3 Rn. 92 und Jarass, a.a.O., § 3 Rn. 76, beck-online).

    Darüber hinaus muss das Grundstück vom Eigentümer oder Besitzer im Sinne einer auch nach außen hin erkennbaren Funktionseinheit für diese Zwecke bestimmt worden sein, wobei diese Zweckbestimmung von einer gewissen Dauer sein muss und nicht nur geringfügige Abfallmengen betreffen darf (BVerwG, Urteil vom 30.03.1990 - 7 C 82/88 -, juris, Rn. 8).

    Es kommt hingegen nicht darauf an, ob hiermit auch wirtschaftliche Ziele oder sonstige subjektive Vorstellungen des Inhabers verbunden sind, sondern allein auf die tatsächlichen Gegebenheiten und die davon ausgehende mögliche Umweltgefährdung (BVerwG, Urteil vom 30.03.1990 - 7 C 82/88 -, juris, Rn. 10).

  • BVerwG, 12.01.2010 - 7 B 34.09

    Aufschüttung einer Sandgrube mit schadstoffbehaftetem Verfüllmaterial

    Beabsichtigt der Eigentümer die Aufschüttung und Ablagerung schadstoffhaltiger Stoffe auf seinem Grundstück, um sie zu beseitigen, bedarf dies einer abfallrechtlichen Planfeststellung (§ 31 Abs. 2 KrW-/AbfG, vgl. Urteil vom 30. März 1990 - BVerwG 7 C 82.88 - BVerwGE 85, 120 ).
  • VG Würzburg, 16.07.2013 - W 4 K 13.604

    Anfechtungsklage; Einstellungs- und Beseitigungsanordnung bzgl. …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es nicht auf das Vorhandensein baulicher Anlagen, technischer Geräte oder sonstiger Einrichtungen an; entscheidend ist vielmehr, dass ein Grundstück oder ein Grundstücksteil ständig für die Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen benutzt und durch diese Nutzung geprägt wird (BVerwG, U.v. 30.3.1990 - 7 C 82/88 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht stellt in diesem Zusammenhang nur geringe Anforderungen an den Begriff der Anlage, indem es genügen lässt, dass ein Grundstück vom Eigentümer oder Besitzer zum wiederholten Lagern oder Ablagern von Abfällen bestimmt ist, auch wenn dies, etwa aufgrund einer Sammelleidenschaft, ohne besonderes System geschieht; bei der Zweckbestimmung muss es sich um eine "auch nach außen hin erkennbare Funktionseinheit" handeln (BVerwG, U.v. 30.3.1990 - 7 C 82/88 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1994 - 10 A 4084/92

    Bauordnungsrecht: Zuständigkeit zur Beseitigung durch Abfallagerung …

    BVerwG, Urteil vom 30.3.1990 - 7 C 82.88 -, DÖV 1990, 840 ,.
  • VGH Bayern, 26.09.2002 - 22 ZB 02.2084

    Verfassungsmäßigkeit der Sperrzeitvorschriften; Sperrzeitaufhebung für eine …

    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist nämlich geklärt, dass die Zulassung von Ausnahmen von der Sperrzeit für einzelne Betriebe gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 GastG i.V.m. § 11 GastV zum übertragenen Wirkungskreis der Gemeinden nach Art. 8 GO gehört (vgl. Bay.VGH vom 31.5.1990, BayVBl 1990, 568; BayVGH vom 14.4.1987, BayVBl 1988, 117).
  • OVG Hamburg, 19.05.1992 - Bf VI 22/88

    Verfüllen einer Kiesgrube

    Dementsprechend fällt die geplante Deponie unter den - weit auszulegenden (vgl. BVerwGE 85, 120 = NVwZ 1990, 863) - Begriff der Abfallbeseitigungsanlage (§ 4 Abs. 1 AbfG a. F.) bzw. Abfallentsorgungsanlage (§ 4 Abs. 1 AbfG n. F.), so daß die Deponie als eine ortsfeste Abfallbeseitigungsanlage bzw. ortsfeste Abfallentsorgungsanlage anzusehen ist, deren Errichtung und Betrieb einer abfallrechtlichen Planfeststellung durch die zuständige Behörde bedarf.
  • VG Potsdam, 25.04.2019 - 1 K 3996/16

    Abfallbeseitigungsrecht

    Schließlich kann von einer Abfallbeseitigungsanlage nur gesprochen werden, wenn die vom Inhaber vorgenommene und auch verwirklichte Zweckbestimmung von einer gewissen Dauer ist und nicht nur geringfügige Abfallmengen betrifft (BVerwG, Urteil vom 30. März 1990 - 7 C 82/88 -, BVerwGE 85, 120-124, juris, Rn. 7, 8).
  • VG Sigmaringen, 05.12.2003 - 8 K 1042/03

    Stilllegung eines Altreifenlagerplatzes wegen Kapazitätsüberschreitung und …

    Rn. 6 Jedenfalls bei summarischer Prüfung stellt der vom Antragsteller zum maßgeblichen Zeitpunkt der Untersagungsverfügung betriebene Lagerplatz für Altreifen eine gemäß § 31 Abs. 1 KrW-/AbfG genehmigungspflichtige, aber nicht von einer bestandskräftigen Genehmigung gedeckte Anlage zur Lagerung von Abfällen i.S. von § 10 Abs. 2 KrW-/AbfG dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.1990, NVwZ 1990, 863;… Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, § 27 Rdnr. 19).
  • VG Magdeburg, 15.01.2013 - 2 B 333/12

    Immissionsschutzrechtliche Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung, sofortige …

    Rn. 19 Die Lagerung von Baggergut in Gestalt von Schlamm auf dem o. a. Grundstück der Antragstellerin einschließlich dessen Behandlung durch Austrocknen "an der Luft" ist ein gemäß § 31 Abs. 1 KrW-/AbfG genehmigungsbedürftiger, aber bisher nicht genehmigter Betrieb einer ortsfesten Abfallbeseitigungsanlage zur Lagerung von Abfall im Sinne von § 10 Abs. 2 KrW-/AbfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.1990, NVwZ 1990, 863; Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, § 27 RdNr. 19).
  • VG Stuttgart, 26.03.2002 - 6 K 371/02

    Sofortige Vollziehung einer Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung

  • VG München, 15.02.2011 - M 1 K 10.4520

    Anlage zur Ablagerung von Abfällen; Sammelleidenschaft; Anlagenbetreiber; …

  • BayObLG, 19.11.1991 - RReg. 4 St 166/91
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 B 131.90

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

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