Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.1969 - VII CB 63.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterrichtsgenehmigung nach nordrhein-westfälischem Recht - Persönliche Befähigung eines Privatschullehrers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1968 - V A 151/68
- BVerwG, 28.11.1969 - VII CB 63.68
Papierfundstellen
- DÖV 1970, 566
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.11.1969 - VII CB 63.68
Wie der Senat bereits entschieden hat, darf der Landesgesetzgeber das Grundrecht, eine Ersatzschule zu begründen und zu betreiben, nicht dadurch einschränken, daß die Behörde für die Erteilung der Genehmigung weitere als die in Art. 7 GG bestimmten Voraussetzungen verlangt (BVerwGE 12, 549; 17, 236) [BVerwG 06.12.1963 - VII C 18/63]. - BVerwG, 28.08.1953 - II B 136.53
Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage
Auszug aus BVerwG, 28.11.1969 - VII CB 63.68
Die Klärung von landesrechtlichen Fragen gibt einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung (BVerwGE 1, 3 und 1, 19). - BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
Auszug aus BVerwG, 28.11.1969 - VII CB 63.68
Die Klärung von landesrechtlichen Fragen gibt einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung (BVerwGE 1, 3 und 1, 19). - BVerwG, 06.12.1963 - VII C 6.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.11.1969 - VII CB 63.68
Wie der Senat bereits entschieden hat, darf der Landesgesetzgeber das Grundrecht, eine Ersatzschule zu begründen und zu betreiben, nicht dadurch einschränken, daß die Behörde für die Erteilung der Genehmigung weitere als die in Art. 7 GG bestimmten Voraussetzungen verlangt (BVerwGE 12, 549; 17, 236) [BVerwG 06.12.1963 - VII C 18/63]. - BVerwG, 28.04.1969 - VII B 61.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.11.1969 - VII CB 63.68
Wie der Senat bereits entschieden hat, bestehen gegen die Rechtsnormen in §§ 38 und 39 SchOG insofern keine verfassungsrechtlichen Bedenken, als darin die Genehmigung einer Ersatzschule von der Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers der Privatschule abhängig gemacht wird (Beschluß vom 28. April 1969 - BVerwG VII B 61.68 -).
- BVerwG, 01.10.2025 - 6 CN 1.24
Nordrhein-westfälische Ersatzschulverordnung in Teilen unwirksam
Hierfür ist es ohne Belang, dass nach § 7 Abs. 1 Satz 2 ESchVO NRW nur ein privater Schulträger und nicht ein Lehrkraftbewerber die Durchführung eines Feststellungsverfahrens beantragen kann (vgl. in diesem Sinne zum nordrhein-westfälischen Landesrecht: BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 1969 - 7 CB 63.68 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 10 S. 11 …und vom 8. März 2010 - 2 B 110.09 - juris Rn. 12 f.).Im Zusammenhang damit steht den Privatschulen grundsätzlich auch das Recht zur Auswahl ihrer Lehrkräfte zu (BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 1969 - 7 CB 63.68 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 10 S. 10 und vom 13. April 1988 - 7 B 135.87 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 29 S. 15).
- OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 2 LB 14/07
Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte an Privatschulen als …
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Entscheidung über den Widerruf der Unterrichtungsgenehmigung einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 1969, - BVerwG VII CB 63.68 -, Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 10 zur Ablehnung der Erteilung der Unterrichtungsgenehmigung): Bei dem Widerruf einer als begünstigender Verwaltungsakt ergehenden Unterrichtungsgenehmigung handelt es sich um einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Berufswahl; denn die freie Berufswahl umfasst nicht nur die Entscheidung über den Eintritt in den Beruf, sondern überdies die Entscheidung darüber, ob und wie lange ein Beruf ausgeübt werden soll (vgl. BVerfG, statt vieler Beschluss vom 2. März 1977, - 1 BvR 124/76 -, BVerfGE 44, 105 m.w.N.). - BVerwG, 06.04.1990 - 7 B 44.90
Schulaufsichtliche Genehmigung für
Der beschließende Senat hat bereits in dem Beschluß vom 28. November 1969 - BVerwG 7 CB 63.68 - (Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 10 = DÖV 1970, 566) verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 41 Abs. 2 SchOG zurückgewiesen, soweit es die Entfernung unzuverlässiger Lehrer betrifft.
- VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202 Die Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) lassen - im Unterschied zur Rechtslage in einigen anderen Bundesländern (vgl. BVerwG vom 28.11.1969 DÖV 1970, 566; OVG Lüneburg vom 17.8.1994 NdsVBl.
- OVG Saarland, 07.08.2006 - 3 W 11/06
Widerruf der Genehmigung einer Ersatzschule; persönliche Zuverlässigkeit des …
Auch wenn dem Antragsgegner im Ansatz darin zu folgen ist, dass sich die Unzuverlässigkeit eines Schulträgers im Grundsatz daraus ergeben kann, dass er nicht willens oder nicht in der Lage ist, geeignete und/oder zuverlässige Schulleiter oder auch sonstige Lehrpersonen einzusetzen vgl. hierzu zum Beispiel BVerwG, Beschluss vom 28.11.1969 - VII CB 63.68 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 10, und ihm ferner darin zuzustimmen ist, dass der Schulträger in diesem Zusammenhang nicht erfolgreich zu seiner Entlastung geltend machen kann, geeignete Personen hätten ihm nicht zur Verfügung gestanden, lässt sich dieser Punkt derzeit ebenfalls nicht abschließend beurteilen. - OVG Sachsen, 27.03.2006 - 2 B 776/04
Schule in freier Trägerschaft, Schulaufsicht, Untersagung des Einsatzes von …
Die Untersagung des Einsatzes der Beigeladenen stellt sich als die im Vergleich zum Widerruf der Ersatzschulgenehmigung verhältnismäßigere Maßnahme dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.1969 - VII CB 63.68 -, DÖV 1970, 566), weshalb auch sie auf § 49 Abs. 2 VwVfG gestützt werden kann. - VG Saarlouis, 03.05.2007 - 1 K 35/06
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Genehmigung zum Betrieb einer privaten …
hierzu zum Beispiel BVerwG, Beschluss vom 28.11.1969 - VII CB 63.68 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 10. - VG Saarlouis, 06.09.2011 - 1 K 15/11
Schulrecht: Fall des Widerrufs der Genehmigungen von Ersatzschulen, dessen Gründe …
Rn. 42 vgl. hierzu zum Beispiel BVerwG, Beschluss vom 28.11.1969 - VII CB 63.68 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 10.
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