Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Medizin Vorklinik LMU München; Wintersemester 2007/2008; Maßgeblichkeit der Immatrikulationsstatistik; Fachsemestereinstufung der gerichtlich zugelassenen Bewerber; Einstufung von Studienanfängern mit vorherigem Auslandsstudium; Berücksichtigung gerichtlich zugelassener ...
- Judicialis
VwGO § 146 Abs. 4; ; ÄAppO § 2 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 146 Abs. 4; ÄAppO § 2 Abs. 4
Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen und die damit zusammenhängenden Immatrikulations- und Exmatrikulationsverfahren (NC-Verfahren): - Medizin Vorklinik LMU München; Wintersemester 2007/2008; Maßgeblichkeit der Immatrikulationsstatistik; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulassung zum Studium im Wege einstweiligen Rechtsschutzes; Bestimmung der Aufnahmekapazität durch die in der Zulassungszahlsatzung für das betreffende Semester festgesetzten Zahl von Studienanfängern; Herausrechnung der Studienanfänger mit im Ausland erworbenen ...
Verfahrensgang
- VG München, 12.02.2008 - M 3 E L 07.20936
- VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (10)
- OVG Hamburg, 26.03.1999 - 3 Nc 34/98
Zuweisung eines Studienplatzes im Studiengang Medizin außerhalb der festgesetzten …
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488
Gegen die Verbindlichkeit dieser Vorschrift bestehen entgegen der im Beschwerdeverfahren zitierten älteren Rechtsprechung des OVG Hamburg (B. v. 15.4.1992 Az. OVG Bs III 115/02), die später ausdrücklich aufgegeben worden ist (OVG Hamburg vom 18.10.1999 NordÖR 2000, 158), keine durchgreifenden Bedenken (vgl. etwa OVG NW vom 11.5.2004 Az. 13 C 1283/04; weitere Nachweise bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, RdNr. 34 Fn. 91).Es ist auch sachlich nicht begründbar, weshalb allein das (mögliche) Fehlen von Patientenvorstellungen, wie sie in § 2 Abs. 4 Satz 3 ÄAppO vorgesehen sind, zu der von der Antragstellerin geforderten pauschalen Kürzung des Anrechnungsfaktors von 1 auf 0, 67 führen soll (so nunmehr auch das OVG Hamburg, B. v. 18.10.1999, NordÖR 2000, 158).
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2008 - NC 9 S 241/08
Studienplatzvergabe - Zulassung zum Studium der Medizin - Betreuungsrelation für …
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488
Die LMU hat sich bei der Bestimmung der sachlich angemessenen Gruppengrößen im Wesentlichen an den von der ZVS angegebenen Werten orientiert (s. bereits BayVGH vom 26.7.2004 Az. 7 CE 07.10739), was ungeachtet deren fehlender Verbindlichkeit jedenfalls in der Sache nicht zu beanstanden ist (vgl. VGH BW vom 13.6.2008 Az. NC 9 S 241/08; OVG Magdeburg vom 26.2.2007 Az. NC 9 S 241/08). - OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488
Lediglich bei der Gruppengröße für Vorlesungen ist die LMU - kapazitätsgünstig - von den Vorschlägen der ZVS abgewichen und hat eine Gruppengröße von g = 400 (statt g = 180) angesetzt; die von der Antragstellerin unter Hinweis auf eine Entscheidung des OVG Lüneburg (B. v. 30.11.2004 NVwZ-RR 2005, 409) geforderte Größe von g=250 wird damit weit überschritten.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - 13 C 1283/04
Ermittlung von Ausbildungskapazitäten an einer Hochschule unter Berücksichtigung …
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488
Gegen die Verbindlichkeit dieser Vorschrift bestehen entgegen der im Beschwerdeverfahren zitierten älteren Rechtsprechung des OVG Hamburg (B. v. 15.4.1992 Az. OVG Bs III 115/02), die später ausdrücklich aufgegeben worden ist (OVG Hamburg vom 18.10.1999 NordÖR 2000, 158), keine durchgreifenden Bedenken (vgl. etwa OVG NW vom 11.5.2004 Az. 13 C 1283/04; weitere Nachweise bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, RdNr. 34 Fn. 91). - VGH Bayern, 31.05.2006 - 7 CE 06.10202
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488
Die betreffenden "Nachrücker" mussten, obwohl sie hinsichtlich der Zahl der Fachsemester so zu behandeln waren, als seien sie bereits seit dem Wintersemester 2005/2006 an der Universität eingeschrieben, nicht fiktiv rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Einschreibung in die Immatrikulationsstatistiken aufgenommen werden und konnten daher hier beim Wechsel vom 1. zum 2. Fachsemester ausnahmsweise zu einer positiven Übergangsquote führen (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202; vom 21.9.2007 Az. 7 CE 07.10320). - VGH Bayern, 21.09.2007 - 7 CE 07.10320
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488
Die betreffenden "Nachrücker" mussten, obwohl sie hinsichtlich der Zahl der Fachsemester so zu behandeln waren, als seien sie bereits seit dem Wintersemester 2005/2006 an der Universität eingeschrieben, nicht fiktiv rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Einschreibung in die Immatrikulationsstatistiken aufgenommen werden und konnten daher hier beim Wechsel vom 1. zum 2. Fachsemester ausnahmsweise zu einer positiven Übergangsquote führen (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202; vom 21.9.2007 Az. 7 CE 07.10320). - OVG Hamburg, 18.10.1999 - 3 Nc 110/99
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488
Abgesehen davon, dass diese Form der Berücksichtigung des individuellen Ausbildungsstands im geltenden Kapazitätsrecht generell nicht vorgesehen ist (vgl. OVG Hamburg vom 18.10.1999 Az. 3 Nc 110/99 m.w.N.), scheitert dieses Begehren schon daran, dass an der LMU keine entsprechenden Statistiken geführt werden, die über die Zahl der Zweit- oder Doppelstudenten Auskunft geben könnten. - VGH Bayern, 20.06.2007 - 7 CE 07.10013
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass aus kapazitätsrechtlicher Sicht für die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Semesterkohorte nicht der individuelle Leistungs- oder Ausbildungsstand, sondern nur der formelle immatrikulationsrechtliche Status entsprechend dem jeweiligen Fachsemester maßgebend ist (vgl. BayVGH vom 20.6.2007 Az. 7 CE 07.10013). - VGH Bayern, 10.03.2003 - 7 CE 02.10086
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488
Ein gleichzeitig beginnendes Studium der Human- und der Zahnmedizin wäre nach den gesetzlichen Maßstäben des Art. 42 Abs. 2 Satz 4 BayHSchG ohnehin kaum genehmigungsfähig (vgl. bereits BayVGH vom 10.3.2003 Az. 7 CE 02.10086). - VGH Bayern, 26.07.2004 - 7 CE 04.10739
Numerus Clausus Humanmedizin
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488
Im Übrigen führt die Anrechenbarkeit der in einem anderen Fach erbrachten Vorleistungen regelmäßig dazu, dass die betreffenden Studierenden sogleich in einem höheren Fachsemester ihr Studium aufnehmen können, so dass sie auch formell entsprechend ihrem tatsächlichen Ausbildungsbedarf eingestuft werden (vgl. bereits BayVGH vom 26.7.2004 Az. 7 CE 04.10739).
- VGH Bayern, 11.04.2011 - 7 CE 11.10004
Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2010/2011); Schwundberechnung anhand der …
Nachdem die Gruppengrößen so bemessen sein müssen, dass im Ergebnis der normativ festgelegte Curricularnormwert von 2, 42 nicht überschritten wird (BayVGH vom 22.7.2008 Az. 7 CE 08.10488) und das Kapazitätsrecht ohnehin keine Korrektur der Gruppengröße entsprechend der Ausbildungswirklichkeit verlangt (vgl. auch VG Berlin vom 16.3.2010 Az. 3 L 576.09), ist eine weitere Anhebung nicht geboten. - VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003
Festsetzung des Curriculawerts (hier: im Fach Molekulare Medizin)
Nachdem die Gruppengrößen so bemessen sein müssen, dass im Ergebnis der normativ festgelegte Curricularnormwert von 2, 42 nicht überschritten wird (BayVGH, B.v. 22.7.2008 - 7 CE 08.10488) und das Kapazitätsrecht ohnehin keine Korrektur der Gruppengröße entsprechend der Ausbildungswirklichkeit verlangt, ist eine weitere Anhebung nicht geboten (…BayVGH, B.v. 11.4.2011 - 7 CE 11.10004 - juris Rn. 26, 27). - VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10572
Studium der Humanmedizin an der Uni Würzburg (SS 2009); Einsatz klinischen …
Es erscheint hiernach gerechtfertigt, auch parallel stattfindende Seminare nicht nur mit dem vollen Anrechnungsfaktor F=1,0 anzusetzen (vgl. bereits BayVGH vom 22.7.2008 Az. 7 CE 08.10488), sondern auch jedes der Seminare mit der jeweiligen Gruppengröße einzeln zu berücksichtigen.
- VGH Bayern, 22.06.2010 - 7 CE 10.10134
Tabelle B4 des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung
Ein gleichzeitiges Studium der Human- und Zahnmedizin wäre nach Art. 42 Abs. 2 Satz 4 BayHSchG in der Regel nicht genehmigungsfähig (vgl. BayVGH vom 4.4.2007 Az. 7 CE 07.10021 und vom 22.7.2008 Az. 7 CE 08.10488). - VGH Bayern, 24.07.2009 - 7 CE 09.10058
Studium der Humanmedizin an der Uni Würzburg (WS 2008/2009); Einsatz klinischen …
Es erscheint hiernach gerechtfertigt, auch parallel stattfindende Seminare nicht nur mit dem vollen Anrechnungsfaktor F=1,0 anzusetzen (vgl. bereits BayVGH vom 22.7.2008 Az. 7 CE 08.10488), sondern auch jedes der Seminare mit der jeweiligen Gruppengröße einzeln zu berücksichtigen. - VGH Bayern, 26.07.2016 - 7 CE 16.10171
Ermittlung der Ausbildungskapazität - Einbeziehung von beurlaubten Studenten in …
Sie darf vielmehr davon ausgehen, dass jeder für das erste Fachsemester antragsgemäß zugelassene Studienanfänger Anspruch auf Ausbildung in diesem Semester hat und damit auch den entsprechenden Studienplatz besetzt (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 22.7.2008 - 7 CE 08.10488 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 27.06.2011 - 7 CE 11.10501
LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; Hochschulpakt 2020; …
Ob die LMU hierzu verpflichtet ist, kann vorliegend dahinstehen (vgl. ausführlich auch BayVGH vom 22.7.2008 Az. 7 CE 08.10488 RdNr. 10 ff.). - VGH Bayern, 12.08.2021 - 7 CE 21.10044
Zulassung zur Humanmedizin zum Wintersemester 2020/2021 an der FAU
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht auf Art. 42 Abs. 2 Satz 4 BayHSchG verwiesen, wonach ein Doppelstudium von zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen kaum genehmigungsfähig ist und dass sich Zweitstudierende wegen der Anrechnung ihrer bereits erbrachten Studienleistungen zugleich in einem höheren Fachsemester immatrikulieren lassen können (…vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2020 - 7 CE 19.10045 - juris Rn. 14; B.v. 22.7.2008 - 7 CE 08.10488 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 12.08.2021 - 7 CE 21.10043
Zulassung zur Humanmedizin zum Wintersemester 2020/2021 an der FAU
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht auf Art. 42 Abs. 2 Satz 4 BayHSchG verwiesen, wonach ein Doppelstudium von zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen kaum genehmigungsfähig ist und dass sich Zweitstudierende wegen der Anrechnung ihrer bereits erbrachten Studienleistungen zugleich in einem höheren Fachsemester immatrikulieren lassen können (…vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2020 - 7 CE 19.10045 - juris Rn. 14; B.v. 22.7.2008 - 7 CE 08.10488 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 02.04.2020 - 7 CE 19.10045
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht auf Art. 42 Abs. 2 Satz 4 BayHSchG verwiesen, wonach ein Doppelstudium von zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen kaum genehmigungsfähig ist und dass sich Zweitstudierende wegen der Anrechnung ihrer bereits erbrachten Studienleistungen zugleich in einem höheren Fachsemester immatrikulieren lassen können (vgl. auch BayVGH, B.v. 22.7.2008 - 7 CE 08.10488 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 23.10.2009 - 7 CE 09.10567
Studium der Humanmedizin an der Uni Würzburg (SS 2009); "Hochschulpakt 2020"; …
- VGH Bayern, 23.03.2009 - 7 CE 08.10683
Humanmedizin Regensburg; Wintersemester 2008/2009; Darlegungsanforderungen; …
- VGH Bayern, 24.06.2021 - 7 CE 21.10009
Keine Berücksichtigung von anrechnungsfähigen Leistungen bei der …
- VG Würzburg, 22.10.2012 - W 7 K 09.10101
Humanmedizin; Sommersemester 2009
- VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10574
Studium der Humanmedizin an der Uni Würzburg (SS 2009); Einsatz klinischen …
- VG Würzburg, 08.07.2009 - W 7 E 09.20232
Humanmedizin - 1. Studienabschnitt (Vorklinik); SS 2009; Zulassungszahlsatzung …
- VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10585
Studium der Humanmedizin an der Uni Würzburg (SS 2009); Einsatz klinischen …
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