Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.09.2009 - 7 CE 09.2169 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Vorrücken auf Probe in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums; Notenfestsetzung in einem Vorrückungsfach (Informatik); Empfehlung der Klassenkonferenz, Entscheidung der Lehrerkonferenz; pädagogischer Beurteilungs- und Prognosespielraum; künftiges Erreichen des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Versetzung (Schüler) - Vorrücken auf Probe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- VGH Hessen, 09.01.2008 - 1 TG 2464/07
Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2009 - 7 CE 09.2169
Das Rechtsmittel der Beschwerde dient der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO) und ist nicht auf Durchsetzung erstmals geltend gemachter Ansprüche angelegt (BayVGH vom 4.5.2004 Az. 2 CS 04.574 ; vgl. auch HessVGH vom 9.1.2008 DÖV 2008, 470; VGH BW vom 26.1.2009 Az. 13 S 19/09 ). - VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 13 S 19/09
Beschlussergänzungsantrag bei versehentlicher Teilentscheidung der I. Instanz …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2009 - 7 CE 09.2169
Das Rechtsmittel der Beschwerde dient der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO) und ist nicht auf Durchsetzung erstmals geltend gemachter Ansprüche angelegt (BayVGH vom 4.5.2004 Az. 2 CS 04.574 ; vgl. auch HessVGH vom 9.1.2008 DÖV 2008, 470; VGH BW vom 26.1.2009 Az. 13 S 19/09 ). - VGH Bayern, 10.03.2009 - 7 CE 09.174
Besuch der nächsthöheren Jahrgangsstufe; kein Vorrücken bei Nichterbringung der …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2009 - 7 CE 09.2169
Auch hier ist unter Berücksichtigung des weiten pädagogischen Beurteilungs- und Prognosespielraums (BayVGH vom 10.3.2009 Az. 7 CE 09.174) nicht erkennbar, dass die Prognose auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen oder auf sachfremden oder willkürlichen Erwägungen beruhen würde. - VGH Bayern, 04.05.2004 - 2 CS 04.574
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2009 - 7 CE 09.2169
Das Rechtsmittel der Beschwerde dient der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO) und ist nicht auf Durchsetzung erstmals geltend gemachter Ansprüche angelegt (BayVGH vom 4.5.2004 Az. 2 CS 04.574 ; vgl. auch HessVGH vom 9.1.2008 DÖV 2008, 470; VGH BW vom 26.1.2009 Az. 13 S 19/09 ).
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2009 - 9 S 2480/09
Einstweilige Anordnung; Versetzung eines Schülers
a) Hinsichtlich der vorgetragenen Verfahrensfehler folgt dies bereits daraus, dass diese - ihr Vorliegen unterstellt - für sich genommen einen Anordnungsanspruch nicht begründen könnten (vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 11.09.2009 - 7 CE 09.2169 - sowie OVG SH, Beschluss vom 15.10.2009 - 2 ME 07/09 - m.w.N.). - VGH Bayern, 18.03.2020 - 7 CE 19.2143
Gymnasialeignung nach Abschluss der Realschule
Die Entscheidung über die uneingeschränkte Eignung des Antragstellers für den Bildungsweg des Gymnasiums ist Ausfluss des pädagogischen Beurteilungsspielraums der Klassenkonferenz (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 BaySchO), zu dem auch die Bewertung von Lern- und Arbeitsverhalten, der Selbstkompetenz und des Leistungsvermögens gehören (vgl. BayVGH, B.v. 11.9.2009 - 7 CE 09.2169 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 24.10.2012 - 7 CE 12.2240
Vorrücken auf Probe in die Jahrgangsstufe 10 der Realschule; Erreichen des …
Rn. 16 Diese gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. BayVGH vom 11.9.2009 Az. 7 CE 09.2169 RdNr. 20 und vom 5.10.2009 Az. 7 CE 09.2338 RdNr. 14) fachlich-pädagogische Prognose ist nicht zu beanstanden.
- VG München, 06.11.2012 - M 3 K 12.2466
Androhung der Entlassung von der Schule; 11-jähriger Schüler; Androhung eines …
Gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. 6 Abs. 3 Satz 1 RSO ist über jede Sitzung des Disziplinarausschusses eine Niederschrift zu erstellen; Einzelheiten über den zwingenden Inhalt, etwa Einzelheiten über Beratung und Abstimmung, sind nicht vorgegeben (vgl. BayVGH v. 11.9.2009 Az. 7 CE 09.2169). - VG München, 17.01.2011 - M 3 E 10.4379
Erfolgloser Eilantrag auf Erlaubnis zum vorläufigen Besuch der nächsthöheren (9.) …
Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 GSO, § 9 Abs. 3 Satz 1 GSO ist über jede Sitzung der Lehrerkonferenz und der Klassenkonferenz eine Niederschrift zu fertigen; die für die Notenfestsetzung maßgeblichen Gründe sind in besonderen Fällen in der Niederschrift festzuhalten (§ 70 Abs. 4 Satz 4 GSO); nähere Einzelheiten über die Beratung und Abstimmung sind hingegen nicht zwingender Bestandteil des Protokolls (BayVGH vom 11.9.2009, Az. 7 CE 09.2169). - VG München, 16.09.2022 - M 3 E 22.3934
Vorläufiges Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 eines staatlichen Gymnasiums
Für die im Hinblick auf den letzten Halbsatz dieser Vorschrift zu treffende Prognoseentscheidung kommt der Schule dagegen ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer fachlich pädagogischer Beurteilungsspielraum zu (…stRspr BayVGH, vgl. B.v. 11.12.2002 - 7 CE 2433 - juris Rn. 14;… B.v. 24.10.2012 - 7 CE 12.2240 - juris Rn. 16; B.v. 11.9.2009 - 7 CE 09.2169 - juris Rn. 19;… B.v. 8.12.2004 - 7 CE 04.2910 - juris Rn. 6).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".