Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.12.2013 - 7 CE 13.2358 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 1 Abs. 2 Satz 1, Art. 3 Abs. 3 Sätze 1 und 2, Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Art. 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BayHZG, § 3, § 6 Abs. 5, § 7 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3, § 14, § 25, §26, § 35 HZV, § 2 Abs. 3 ÄApprO
Hochschulzulassungsrecht: Zulassung in höheres Fachsemester von Auslandsrückkehrern | Humanmedizin ; Zulassung zum klinischen Studienabschnitt ; Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen; Auslandsrückkehrer ; Wartezeitquote; Höheres Fachsemester; Rangfolge - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 1 Abs. 2 Satz 1, Art. 3 Abs. 3 Sätze 1 und 2, Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Art. 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BayHZG, § 3, § 6 Abs. 5, § 7 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3, § 14, § 25, §26, § 35 HZV, § 2 Abs. 3 ÄApprO
Hochschulzulassungsrecht: Zulassung in höheres Fachsemester von Auslandsrückkehrern | Humanmedizin ; Zulassung zum klinischen Studienabschnitt ; Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen; Auslandsrückkehrer ; Wartezeitquote; Höheres Fachsemester; Rangfolge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 02.08.2011 - 12 CE 11.1180
Jugendhilferecht; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; geeignete …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2013 - 7 CE 13.2358
Der Senat sieht deshalb und im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit von der Möglichkeit ab, die Sache gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, der in Beschwerdeverfahren wegen Beschlüssen nach § 123 VwGO entsprechend anwendbar ist (BayVGH, B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris, Rn. 57 m.w.N.), an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen.
- OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 2 NB 171/14
Belegungsliste; Besetzungsliste; Doppelbelegung; Doppelbesetzung; Hochstufung; …
Die Abwicklung von Höherstufungen im Rahmen des Vergabeverfahrens entspricht den rechtlichen Vorgaben (vgl. § 6 NHZG und § 15 Hochschul-VergabeVO) und trägt dem Umstand Rechnung, dass Grundvoraussetzung einer Höherstufung freie oder frei werdende Kapazität in dem jeweiligen höheren Semester ist (vgl. hierzu Bay VGH, Beschl. v. 11.12.2013 - 7 CE 13.2358 -, juris, u.v. 21.5.2008 - 7 CE 08.10100 -, juris, OVG Berl.-Brandenburg, Beschl. v. 17.3.2009 - OVG 5 NC 89.08 -, juris, OVG Koblenz, Beschl. v. 6.4.2006 - 6 D 10151/06 -, juris).Zum anderen dürfte im Grundsatz davon auszugehen sein, dass die Antragsgegnerin erforderliche Höherstufungen im Rahmen des Vergabeverfahrens und der dort zur Verfügung stehenden Kapazität weitest möglich abwickelt, so dass in vielen Fällen auch der daraufhin im 1. Semester wieder freiwerdende Vollstudienplatz nachbesetzt werden kann (vgl. hierzu auch OVG Berl.-Brandenb., Beschl. v. 17.3.2009 - OVG 5 NC 89.08 -, juris Rdnr. 75, OVG Koblenz, Beschl. v. 6.4.2006 - 6 D 10151/06 -, juris Rdnr. 6, Bay VGH, Beschl. v. 11.12.2013 - 7 CE 13.2358 -, juris).
- VGH Bayern, 11.12.2013 - 7 CE 13.2523
Studiengang Medizin; Zulassung zum ersten Fachsemester; Immatrikulation in ein …
Da sie keinen Anspruch auf Höherstufung an der Universität Regensburg in das fünfte (erste klinische) Fachsemester außerhalb des hierfür vorgesehenen Zulassungsverfahrens und auf Teilnahme an den entsprechenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen hat (BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 7 CE 13.2358), ist auch die Ablehnung ihrer Immatrikulation in das fünfte Fachsemester durch den Antragsgegner nicht zu beanstanden.
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