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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003, a   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6829
VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003, a (https://dejure.org/2017,6829)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2017 - 7 CE 17.10003, a (https://dejure.org/2017,6829)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - 7 CE 17.10003, a (https://dejure.org/2017,6829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin durch Ausschöpfen der Ausbildungskapazität; Festsetzung des Curriculawerts (hier: im Fach Molekulare Medizin)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin durch Ausschöpfen der Ausbildungskapazität; Festsetzung des Curriculawerts (hier: im Fach Molekulare Medizin)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 7 CE 11.10004

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2010/2011); Schwundberechnung anhand der …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003
    Rn. 14 8. Auch mit der Gruppengröße bei Vorlesungen hat sich der Senat bereits mehrfach befasst (BayVGH, B.v. 27.7.2006 - 7 CE 06.10037; B.v. 11.4.2011 - 7 CE 11.10004 u.a. - jeweils juris) und insoweit ausgeführt, die Gruppengröße von (damals 180) werde nicht durch den Umstand in Frage gestellt, dass mittlerweile an der UR eine darüber hinausgehende Zahl von Erstsemestern zum Studium zugelassen werde.

    Nachdem die Gruppengrößen so bemessen sein müssen, dass im Ergebnis der normativ festgelegte Curricularnormwert von 2, 42 nicht überschritten wird (BayVGH, B.v. 22.7.2008 - 7 CE 08.10488) und das Kapazitätsrecht ohnehin keine Korrektur der Gruppengröße entsprechend der Ausbildungswirklichkeit verlangt, ist eine weitere Anhebung nicht geboten (BayVGH, B.v. 11.4.2011 - 7 CE 11.10004 - juris Rn. 26, 27).

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 7 CE 17.10013

    Kapazitätsberechnung einer Universität

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003
    Nach Erreichen dieses Ziels, der Einhaltung des curricularen Normwerts, ist eine weitere rechnerische "Kürzung" des tatsächlich geleisteten Ausbildungsaufwands weder erforderlich noch geboten (BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10034 u.a. - juris m.w.N.; B.v. 8.2.2017 - 7 CE 17.10013 u.a.).

    Die "Aufforderung" der Antragsteller an den Senat, "seine unhaltbare Rechtsmeinung zu diesem Problem zu überdenken", ändert daran nichts, zumal nicht ansatzweise begründet wird, welches Rechtsschutzinteresse an der Abschaffung einer Berechnungspraxis bestehen könnte, die sich letztlich kapazitätserhöhend und damit zugunsten der Studienbewerber und -bewerberinnen auswirkt (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 7 CE 17.10013 u.a.).

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 16.10024

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003
    Abgesehen davon, dass derart detaillierte Angaben bereits datenschutzrechtlichen Bedenken begegnen, sind die diesbezüglichen Zahlenangaben der UR glaubhaft, weshalb es der Erstellung auch einer anonymisierten Belegungs-, Einschreibungs- oder Immatrikulationsliste nicht bedarf (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. B.v. 21.4.2016 - 7 CE 16.10024 m.w.N. - juris).

    Die von den Antragstellern in diesem Zusammenhang verlangte Zuordnung und namentliche Nennung der jeweiligen Stelleninhaber ist - wie in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt ist - nicht veranlasst, weil es wegen des geltenden abstrakten Stellenprinzips auf die tatsächliche Besetzung der einer Lehreinheit zugewiesenen Stellen und damit auf die Namen der jeweiligen Stelleninhaber nicht ankommt (BayVGH, B.v. 21.4.2016 - 7 CE 16.10024 m.w.N. - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 21.05.2013 - 7 CE 13.10024

    Bachelorstudiengang Psychologie, Universität Regensburg, WS 2012/2013; abstraktes …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003
    Nach der Systematik der Kapazitätsberechnung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, in welchem Umfang die zum Studium zugelassenen Studierenden von dem Lehrangebot tatsächlich Gebrauch machen (BayVGH, B.v. 21.5.2013 - 7 CE 13.10024 - juris Rn. 12), oder ob nach Vorlesungsbeginn Exmatrikulationen stattgefunden haben (…vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 7 CE 16.10280 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488

    Medizin Vorklinik LMU München; Wintersemester 2007/2008; Maßgeblichkeit der …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003
    Nachdem die Gruppengrößen so bemessen sein müssen, dass im Ergebnis der normativ festgelegte Curricularnormwert von 2, 42 nicht überschritten wird (BayVGH, B.v. 22.7.2008 - 7 CE 08.10488) und das Kapazitätsrecht ohnehin keine Korrektur der Gruppengröße entsprechend der Ausbildungswirklichkeit verlangt, ist eine weitere Anhebung nicht geboten (…BayVGH, B.v. 11.4.2011 - 7 CE 11.10004 - juris Rn. 26, 27).
  • VGH Bayern, 04.04.2013 - 7 CE 13.10002

    Studiengang "Soziale Arbeit", Hochschule Coburg, WS 2012/2013; örtliches …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003
    Die Zulassung weiterer Studienanfänger ist insoweit als kapazitätsdeckend hinzunehmen (BayVGH, B.v. 4.4.2013 - 7 CE 13.10002 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 15.07.2016 - 7 CE 16.10082

    Erfolglose Klage auf Zulassung zum Studiengang Humanmedizin

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003
    Abgesehen davon, dass die entsprechenden Mittelzuweisungen für die Lehreinheit Vorklinik mittlerweile eingestellt wurden, hat der sog. "Hochschulpakt 2020", eine die Hochschulfinanzierung betreffende Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 91b Abs. 1 GG, Studienbewerbern undbewerberinnen zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf einen weiteren Ausbau der Ausbildungskapazität einer Universität vermittelt (z.B. BayVGH, B.v. 15.7.2016 - 7 CE 16.10082 m.w.N. - juris).
  • VGH Bayern, 06.07.2004 - 7 CE 04.10254
    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003
    Rn. 13 7. Entgegen der Ansicht der Antragsteller führt der vom Senat seit seinem Beschluss vom 6. Juli 2004 (7 CE 04.10254 u.a. - juris) in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig gebilligte Umstand, dass die UR bei der Berechnung des Curriculareigenanteils der Lehreinheit Vorklinische Medizin im Rahmen der Ermittlung des Imports aus anderen Lehreinheiten für Seminare und Praktika statt der vollen Anrechnung nur jeweils einen Anteil von 0, 85 ansetzt, nicht dazu, dass dasselbe Vorgehen bei der Ermittlung des Dienstleistungsexports (vgl. § 48 Abs. 1 HZV) oder des Anteils des integrierten Seminars (vgl. § 2 ÄApprO) angezeigt wäre.
  • VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10034

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003
    Nach Erreichen dieses Ziels, der Einhaltung des curricularen Normwerts, ist eine weitere rechnerische "Kürzung" des tatsächlich geleisteten Ausbildungsaufwands weder erforderlich noch geboten (BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10034 u.a. - juris m.w.N.; B.v. 8.2.2017 - 7 CE 17.10013 u.a.).
  • VGH Bayern, 21.10.2016 - 7 CE 16.10280

    Erfolgloser Eilantrag auf Zulassung zum Studium der Zahnmedizin wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003
    Nach der Systematik der Kapazitätsberechnung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, in welchem Umfang die zum Studium zugelassenen Studierenden von dem Lehrangebot tatsächlich Gebrauch machen (…BayVGH, B.v. 21.5.2013 - 7 CE 13.10024 - juris Rn. 12), oder ob nach Vorlesungsbeginn Exmatrikulationen stattgefunden haben (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 7 CE 16.10280 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 22.08.2006 - 7 CE 06.10365
  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 E HV 17.10250

    Erfolglose Anträge auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Dementsprechend hat sich gegenüber dem Vorjahr, bei dem die Lehrverpflichtungen ordnungsgemäß ermittelt wurden (VG Regensburg, B.v. 14.12.2016 - RO 1 E HV 16.10160 u.a.; BayVGH, B.v. 14.2.2017 - 7 CE 17.10003 u.a. - juris), auch die Zahl der Semesterwochenstunden (SWS) der Lehrverpflichtungen von 271, 5 nicht geändert.

    "Im Übrigen hat der Senat auch den Dienstleistungsexport in die Studiengänge Zahnmedizin, Lehrämter Sport und Biologie - zum Teil mehrfach - überprüft und jeweils unbeanstandet gelassen (z.B. B.v. 12.4.2012 - 7 CE 11.10764; B.v. 14.2.2017 - 7 CE 17.10003 u.a. - jeweils juris).".

    Rn. 54 Der erstmalig beurlaubte Studierende im 1. Fachsemester ist nicht kapazitätsmindernd in Abzug zu bringen, da dadurch keine vollständigen Studienplätze freiwerden, sondern lediglich Kapazitäten in einzelnen Semestern (BayVGH, B.v. 14.2.2017 - 7 CE 17.10003 - juris;… BayVGH, B.v. 21.5.2013 - 7 CE 13.10024 - juris Rn. 12).

  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 E HV 17.10088

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität

    Dementsprechend hat sich gegenüber dem Vorjahr, bei dem die Lehrverpflichtungen ordnungsgemäß ermittelt wurden (VG Regensburg, B.v. 14.12.2016 - RO 1 E HV 16.10160 u.a.; BayVGH, B.v. 14.2.2017 - 7 CE 17.10003 u.a. - juris), auch die Zahl der Semesterwochenstunden (SWS) der Lehrverpflichtungen von 271, 5 nicht geändert.

    "Im Übrigen hat der Senat auch den Dienstleistungsexport in die Studiengänge Zahnmedizin, Lehrämter Sport und Biologie - zum Teil mehrfach - überprüft und jeweils unbeanstandet gelassen (z.B. B.v. 12.4.2012 - 7 CE 11.10764; B.v. 14.2.2017 - 7 CE 17.10003 u.a. - jeweils juris).".

    Rn. 54 Der erstmalig beurlaubte Studierende im 1. Fachsemester ist nicht kapazitätsmindernd in Abzug zu bringen, da dadurch keine vollständigen Studienplätze freiwerden, sondern lediglich Kapazitäten in einzelnen Semestern (BayVGH, B.v. 14.2.2017 - 7 CE 17.10003 - juris;… BayVGH, B.v. 21.5.2013 - 7 CE 13.10024 - juris Rn. 12).

  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 HV 18.10000

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität

    Dementsprechend hat sich gegenüber dem Vorjahr, bei dem die Lehrverpflichtungen ordnungsgemäß ermittelt wurden (VG Regensburg, B.v. 14.12.2016 - RO 1 E HV 16.10160 u.a.; BayVGH, B.v. 14.2.2017 - 7 CE 17.10003 u.a. - juris), auch die Zahl der Semesterwochenstunden (SWS) der Lehrverpflichtungen von 271, 5 nicht geändert.

    "Im Übrigen hat der Senat auch den Dienstleistungsexport in die Studiengänge Zahnmedizin, Lehrämter Sport und Biologie - zum Teil mehrfach - überprüft und jeweils unbeanstandet gelassen (z.B. B.v. 12.4.2012 - 7 CE 11.10764; B.v. 14.2.2017 - 7 CE 17.10003 u.a. - jeweils juris).".

    Rn. 54 Der erstmalig beurlaubte Studierende im 1. Fachsemester ist nicht kapazitätsmindernd in Abzug zu bringen, da dadurch keine vollständigen Studienplätze freiwerden, sondern lediglich Kapazitäten in einzelnen Semestern (BayVGH, B.v. 14.2.2017 - 7 CE 17.10003 - juris;… BayVGH, B.v. 21.5.2013 - 7 CE 13.10024 - juris Rn. 12).

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