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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19648
VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406 (https://dejure.org/2020,19648)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.06.2020 - 7 CE 20.406 (https://dejure.org/2020,19648)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juni 2020 - 7 CE 20.406 (https://dejure.org/2020,19648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 u.a. - (BVerfGE 147, 253) müsse der Gesetzgeber die für die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen wesentlichen Fragen selbst regeln.

    Rn. 18 Der Hinweis des Antragstellers, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 u.a. - (BVerfGE 147, 253 Rn. 119 f.) müsse der Gesetzgeber die für die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen wesentlichen Fragen selbst regeln, ist schon deshalb unbehelflich, weil es sich beim Masterstudiengang "Management" an der TUM nicht um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt.

    Der Gesetzgeber darf den Hochschulen selbst bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gewisse Spielräume für die Konkretisierung der gesetzlich der Art nach festgelegten Kriterien lassen, anhand derer die Eignung von Studienbewerberinnen und -bewerbern beurteilt werden soll (vgl. BVerfG, U.v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14 u.a. - BVerfGE a.a.O. Rn. 120).

    Den Hochschulen steht nach Art. 5 Abs. 3 GG das Recht zu, ihren Studiengang nach eigenen wissenschaftlichen Kriterien zu prägen und dabei eigene Schwerpunkte zu setzen (vgl. BVerfG, U.v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14 u.a. - BVerfGE 147, 253 Rn. 120).

  • VGH Bayern, 09.09.2014 - 7 CE 14.1059

    Vergleichbarkeit eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406
    Gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift bestehen keine Bedenken (vgl. hierzu bereits BayVGH, B.v. 9.9. 2014 - 7 CE 14.1059 - juris R. 15).

    Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (BayVGH, B.v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 - juris Rn. 20;… B.v. 6.2.2014 - 7 CE 13.2222 - juris Rn. 14;… B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406
    Eine solche Begründung ist durch das Gebot effektiven Rechtsschutzes und die Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens gefordert; sie muss ihrem Inhalt nach so beschaffen sein, dass das Recht des Prüflings, Einwände gegen die Note wirksam vorzubringen, ebenso gewährleistet ist wie das Recht auf gerichtliche Kontrolle des Prüfungsverfahrens unter Beachtung des Beurteilungsspielraums der Prüfer (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.1995 - 2 C 16.94 - NVwZ 1997, 73).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 6 C 19.15

    Bachelorstudiengänge; Gebot der Verhältnismäßigkeit; Gesetzgebungskompetenzen des …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406
    Ihre Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 101, Art. 128 Abs. 1 BV setzt voraus, dass sie der Förderung eines wichtigen Gemeinschaftsguts dient und der Gesetzgeber diesem Interesse unter Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit den Vorrang vor dem Freiheitsanspruch des Einzelnen einräumen darf (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 6 C 19.15 - BVerwGE 157, 46 Rn. 8).
  • BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406
    Für die begehrte vorläufige Zulassung trotz des bereits abgeschlossenen Wintersemester 2019/2020 spricht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten die Erwägung, dass die effektive Durchsetzung eines verfassungsmäßig gewährleisteten, in seiner Verwirklichung aber situationsabhängigen Rechts nicht darunter leiden darf, dass sich die Verhältnisse während der unvermeidlichen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens zum Nachteil des Rechtssuchenden verschlechtern (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2012 - 7 CE 11.3019 - juris Rn. 12 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 21.7.2005 - 1 BvR 584/05 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 12.07.2013 - 9-VII-12

    Höchstaltersgrenze für Hochschulzugang und Berufsfreiheit

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406
    Die Zugangsvoraussetzungen im Einzelnen richten sich nach dem jeweiligen Studiengang und können deshalb sinnvoll nur auf untergesetzlicher Ebene geregelt werden (BayVerfGH, E.v. 12.7.2013 - Vf. 9-VII-12 - BayVBl 2014, 206/209 für Art. 44 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG).
  • VGH Bayern, 02.02.2012 - 7 CE 11.3019

    Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte bei Aussicht des erfolgreichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406
    Für die begehrte vorläufige Zulassung trotz des bereits abgeschlossenen Wintersemester 2019/2020 spricht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten die Erwägung, dass die effektive Durchsetzung eines verfassungsmäßig gewährleisteten, in seiner Verwirklichung aber situationsabhängigen Rechts nicht darunter leiden darf, dass sich die Verhältnisse während der unvermeidlichen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens zum Nachteil des Rechtssuchenden verschlechtern (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2012 - 7 CE 11.3019 - juris Rn. 12 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 21.7.2005 - 1 BvR 584/05 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 7 CE 13.2222

    Deutsche Sprachkenntnisse gemäß Stufe C1 des CEFR als Voraussetzung der Zulassung …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406
    Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (…BayVGH, B.v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 - juris Rn. 20; B.v. 6.2.2014 - 7 CE 13.2222 - juris Rn. 14;… B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 CE 13.2131

    Antrag auf vorläufige Zulassung zu Masterstudiengang im Wege der einstweiligen …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406
    Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (…BayVGH, B.v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 - juris Rn. 20;… B.v. 6.2.2014 - 7 CE 13.2222 - juris Rn. 14; B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 7 CE 18.2157

    Keine vorläufige Zulassung zu einem Studiengang mit Eignungsfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406
    Hierdurch ist aber die Dringlichkeit nicht entfallen (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2019 - 7 CE 18.2157 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 02.09.2014 - 7 CE 14.1203

    Zugang zum Masterstudiengang "Produktion und Logistik"; Nachweis der …

  • VG München, 28.11.2023 - M 3 E 23.4371

    Ausschluss von der Masterstudienzulassung wegen Verdachts auf Nutzung von ChatGPT

    Die Qualifikationsanforderungen, die die Hochschulen insoweit aufstellen dürfen, hängen vielmehr von den speziellen fachlichen Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs ab (BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.460 - BeckRS 2020, 14715 Rn. 21).

    Über diesen hat das Gericht ohne Rücksicht auf Mängel des Verwaltungsverfahrens zu entscheiden (BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - BeckRS 2020, 14715 Rn. 31).

  • OVG Sachsen, 27.07.2026 - 2 B 104/26

    Hochschulrecht; Zulassung zum Masterstudiengang; Fachspezifische …

    Zudem spricht für die begehrte vorläufige Zulassung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten die Erwägung, dass die effektive Durchsetzung eines verfassungsmäßig gewährleisteten, in seiner Verwirklichung aber situationsabhängigen Rechts nicht darunter leiden darf, dass sich die Verhältnisse während der unvermeidlichen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens zum Nachteil des Rechtsuchenden verschlechtern (vgl. BayVGH, Beschl. v. 4. Juni 2020 - 7 CE 20.406 -, juris Rn. 15 m. w. N.).

    Denn die Zugangsvoraussetzungen im Einzelnen richten sich nach dem jeweiligen Studiengang und können deshalb sinnvoll nur auf untergesetzlicher Ebene geregelt werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 4. Juni 2020 - 7 CE 20.406 - a. a. O. Rn. 17 m. w. N.).

    Vielmehr müssen sie in Abhängigkeit von den speziellen fachlichen Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 4. Juni 2020 - 7 CE 20.406 - a. a. O. Rn. 21 m. w. N.;… zum Erfordernis von Transparenz, Standardisierung und Strukturierung bei Verwendung fachspezifischer Studierfähigkeitstests vgl. OVG NRW, Urt. v. 25. August 2022 - 13 A 442/20 -, juris Rn. 148 ff. unter Verweis auf BVerfG, Urt. v. 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 -, juris).

  • VG Würzburg, 29.04.2026 - W 9 K 25.1694

    Prozesskostenhilfe, Eignungsfeststellungsverfahren, Gleichwertigkeitsprüfung, …

    An der Verfassungsmäßigkeit dieser Ermächtigungsgrundlage bestehen keine Zweifel (…vgl. VG Würzburg, U.v. 15.7.2025 - W 9 K 24.1679 - juris Rn. 48; zur Vorgängerregelung des § 43 Abs. 5 Satz 2 BayHSchG: BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 17 ff.;… B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 15;… entsprechend zu Art. 89 BayHIG: BayVGH, B.v. 13.6.2024 - 7 CE 24.270 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 101, 128 Abs. 1 BV vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Masterstudiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (…vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 6 C 19.15 - juris Rn. 8 ff.;… BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 9; B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 19;… VG Würzburg, U.v. 15.7.2025 - W 9 K 24.1679 - juris Rn. 48).

    Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (…vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2021 - 7 CE 21.2344 - juris Rn. 12 m.w.N.;… B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 15; B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 21).

    Innerhalb dieses Rahmens steht ihnen ein weiter Gestaltungsspielraum zu (…vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 16; B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 21;… VG Würzburg, U.v. 15.7.2025 - W 9 K 24.1679 - juris Rn. 50).

  • VG Würzburg, 15.07.2025 - W 9 K 24.1679

    Masterstudiengang Psychologie: Klinische, Psychologie, Psychotherapie und …

    An der Verfassungsmäßigkeit dieser Ermächtigungsgrundlage bestehen keine Zweifel (vgl. zur Vorgängerregelung des § 43 Abs. 5 Satz 2 BayHSchG: BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 17 ff.;… B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 15;… entsprechend zu Art. 89 BayHIG: BayVGH, B.v. 13.6.2024 - 7 CE 24.270 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 101, 128 Abs. 1 BV vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Masterstudiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (…vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 6 C 19.15 - juris Rn. 8 ff.;… BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 9; B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 19).

    Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (…vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2021 - 7 CE 21.2344 - juris Rn. 12 m.w.N.;… B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 15; B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 21).

    Innerhalb dieses Rahmens steht ihnen ein weiter Gestaltungsspielraum zu (…vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 16; B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 21).

  • VG München, 08.05.2024 - M 3 E 24.1136

    Einstweiliger Rechtsschutz, Anscheinsbeweis, Zulassung zum Eignungsverfahren im …

    Die Qualifikationsanforderungen, die die Hochschulen insoweit aufstellen dürfen, hängen vielmehr von den speziellen fachlichen Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs ab (BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.460 - BeckRS 2020, 14715 Rn. 21;… B.v. 5.11.2021 - 7 CE 21.2344 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Über diesen hat das Gericht ohne Rücksicht auf Mängel des Verwaltungsverfahrens zu entscheiden (BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - BeckRS 2020, 14715 Rn. 31).

  • VG München, 29.09.2023 - M 4 E 23.3024

    Eignungsprüfung, Zulassung zum Masterstudiengang Management and Technology …

    Innerhalb dieses Rahmens steht ihnen ein weiter Gestaltungsspielraum offen (BayVGH, B.v. 4. Juni 2020 - 7 CE 20.406 - BeckRS 2020, 14715 Rn. 21).

    Es ist hinreichend differenziert und gestattet aufgrund seines Ergebnisses die Prognose, ob ein Bewerber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Anforderungen des Masterstudiums gerecht werden wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - BeckRS 2020, 14715 Rn. 21 f. zu einer Eignungsverfahrenssatzung der TUM mit vergleichbaren Regelungen eines zweistufigen Eignungsverfahrens).

  • VGH Bayern, 05.11.2021 - 7 CE 21.2344

    Zulassung zum Masterstudium bei Täuschung

    Rn. 13 1. Im Beschwerdeverfahren ist nicht gerügt, dass die TUM den ihr im Rahmen des Art. 43 Abs. 5 Satz 2 BayHSchG zustehenden weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 21) durch Regelung des Eignungsverfahrens als Qualifikationsvoraussetzung nicht in zulässiger Weise ausgefüllt hat.
  • VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072

    Versagung der Studienzulassung eines ungeeigneten behinderten Studierenden

    Innerhalb dieses Rahmens steht ihnen ein weiter Gestaltungsspielraum offen (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 CE 20.2216

    Studiengangspezifische Eignung für ein Masterstudiengang "Psychologie"

    Für die begehrte vorläufige Zulassung spätestens zum nächstmöglichen Wintersemester 2021/2022 spricht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten die Erwägung, dass die effektive Durchsetzung eines verfassungsmäßig gewährleisteten, in seiner Verwirklichung aber situationsabhängigen Rechts nicht darunter leiden darf, dass sich die Verhältnisse während der unvermeidlichen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens zum Nachteil des Rechtssuchenden verschlechtern (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - BeckRS 2020, 14715 Rn. 15 m.w.N.).
  • VG München, 22.04.2025 - M 4 K 24.5455

    Hochschulzulassungsrecht, Bachelors* Hellipiengang, Architektur, …

    Ein etwaig zu Beginn gegebener formeller Begründungsmangel wird dadurch geheilt (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 13.06.2024 - 7 CE 24.270

    Festlegung besonderer Eignungsanforderungen für den Hochschulzugang

  • VG München, 24.01.2024 - M 3 E 23.4518

    Berücksichtigung internationaler Abschlüsse bei der Zulassung zum Studium

  • VG München, 19.01.2022 - M 3 E 21.5482

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum 1. Fachsemester im …

  • VG Bayreuth, 21.09.2020 - B 8 K 19.424

    Überschreitung der Korrekturfrist führt nicht zu Anspruch auf Zugang zum Studium

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