Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.01.2022 - 7 CE 21.2684 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayHSchG Art. 43 Abs. 1, Abs. 7; QualV § 11 Abs. 1, Abs. 3
Anerkennung des ausländischem Bildungsabschlusses "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" als Hochschulzugangsqualifikation - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 43 Abs. 1, Abs. 7 BayHSchG, § 11 Abs. 1, Abs. 3 QualV
Hochschulrecht: Die Entscheidung, ob ein Bewerber mit einem vorgelegten IB-Diploma den Erwerb der Hochschulreife nachweisen kann, steht nicht im Ermessen der Hochschule | Hochschulzugang; International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayHSchG Art. 43 Abs. 1
Erbringung des Nachweises der Hochschulreife durch einen International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 43 Abs. 1, Abs. 7 BayHSchG, § 11 Abs. 1, Abs. 3 QualV
Hochschulrecht: Die Entscheidung, ob ein Bewerber mit einem vorgelegten IB-Diploma den Erwerb der Hochschulreife nachweisen kann, steht nicht im Ermessen der Hochschule | Hochschulzugang; International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International; ...
Verfahrensgang
- VG München, 19.10.2021 - M 3 E 21.3700
- VGH Bayern, 25.01.2022 - 7 CE 21.2684
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2000 - 9 S 2236/00
Hochschulreife - Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2022 - 7 CE 21.2684
Rn. 6 a) Die Beurteilung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse erfordert eine genaue Kenntnis sowohl des deutschen als auch des in Rede stehenden ausländischen bzw. internationalen Bildungswesens und setzt damit in aller Regel im behördlichen wie im gerichtlichen Verfahren eine sachverständige Begutachtung voraus (vgl. VGH BW, B.v. 13.10.2000 - 9 S 2236/00 - NVwZ-RR 2001, 104 Rn. 16 m.w.N.).Denn weder die ... U. ... noch die Zeugnisanerkennungsstelle oder das Verwaltungsgericht haben der KMK-Vereinbarung Rechtsnormqualität zugeschrieben (vgl. VGH BW, B.v. 13.10.2000 - 9 S 2236/00 - NVwZ-RR 2001, 104 Rn. 16), sondern die KMK-Vereinbarung zutreffend als antizipiertes Sachverständigengutachten gewertet.
- VGH Bayern, 14.08.2008 - 7 CE 08.10592
Zulassung; Hochschulstudium (Humanmedizin München);"Bildungsausländer"; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2022 - 7 CE 21.2684
Dies ist zwar eine subjektive Zugangsbeschränkung (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2008 - 7 CE 08.10592 - NVwZ-RR 2009, 110 Rn. 23 m.w.N.), die jedoch mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist.Ob ein Bewerber die für das angestrebte Hochschulstudium erforderliche Mindestqualifikation besitzt, entscheidet sich nicht nach allgemeinen persönlichen Verhältnissen wie etwa der Staatsangehörigkeit oder dem bisherigen Aufenthaltsort, sondern vorrangig nach Art und Aussagekraft des vom Bewerber vorgelegten Bildungsabschlusses (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2008 - 7 CE 08.10592 - NVwZ-RR 2009, 110 Rn. 23 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 19 A 790/12
Anerkennung eines in Wales erworbenen "International Baccalaureate Certificate of …
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2022 - 7 CE 21.2684
Sowohl dem IB als auch der Ausstellung des IB-Diploma liegt das private Schulrecht der IBO zugrunde (vgl. OVG NW, U.v. 3.9.2015 - 19 A 790/12 - juris Rn. 28 m.w.N.). - VGH Bayern, 04.12.2007 - 7 CE 07.2872
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2022 - 7 CE 21.2684
Das IB-Diploma ist somit nicht auf ein bestimmtes ausländisches Herkunftsland bezogen, sondern ein internationaler Abschluss (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2007 - 7 CE 07.2872 - juris Rn. 11). - VG Düsseldorf, 21.10.2008 - 18 L 1414/08
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2022 - 7 CE 21.2684
Sie nimmt - bezogen auf die mit dem ausländischen Bildungswesen zusammenhängenden Fragen - die laufenden Geschäfte in diesem Bereich wahr (vgl. VG Düsseldorf, B.v. 21.10.2008 - 18 L 1414/08 - NVwZ-RR 2009, 334 Rn. 13).
- VG München, 24.01.2024 - M 3 E 23.4518
Berücksichtigung internationaler Abschlüsse bei der Zulassung zum Studium
Die KMK-Vereinbarung ist als antizipiertes Sachverständigengutachten zu werten (vgl. insgesamt: BayVGH, B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 -juris Rn. 6).Das IB-Diploma ist somit nicht auf ein bestimmtes ausländisches Herkunftsland bezogen, sondern ein internationaler Abschluss (…vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2007 - 7 CE 07.2872 - juris Rn. 11) (vgl. insgesamt BayVGH, B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 - juris Rn. 22).
Die Kultusministerkonferenz erkennt nur für einen von der IBO ausgefertigten Bildungsnachweis die Bedeutung eines Hochschulabschlusses an (BayVGH, B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 -juris Rn. 11).
Die Beurteilung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse erfordert eine genaue Kenntnis sowohl des deutschen als auch des in Rede stehenden ausländischen bzw. internationalen Bildungswesens und setzt damit in aller Regel im behördlichen wie im gerichtlichen Verfahren eine sachverständige Begutachtung voraus (BayVGH, B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 -juris Rn. 6;… VGH BW, B.v. 13.10.2000 - 9 S 2236/00 - juris Rn. 16).
Ob ein Bewerber die für das angestrebte Hochschulstudium erforderliche Mindestqualifikation besitzt, entscheidet sich nicht nach allgemeinen persönlichen Verhältnissen, wie etwa der Staatsangehörigkeit oder dem bisherigen Aufenthaltsort, sondern vorrangig nach Art und Aussagekraft des vom Bewerber vorgelegten Bildungsabschlusses (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 - juris Rn. 25;… BayVGH, B.v. 14.8.2008 - 7 CE 08.10592 - juris Rn. 23).
Die Unterschiedlichkeit beeinflusst die Aussagekraft dieser Bildungsabschlüsse und rechtfertigt die Ungleichbehandlung (vgl. insgesamt: BayVGH, B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 -juris Rn. 23 ff).
- VG München, 18.11.2024 - M 3 E 24.6521
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung mittels in den USA erworbenen …
Ist der erworbene ausländische Bildungsnachweis gleichwertig, ist er von der zuständigen Stelle - im gerichtlichen Verfahren vom Verwaltungsgericht - anzuerkennen; ein behördliches Ermessen besteht insoweit nicht (BayVGH, B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 - juris Rn. 19).Rn. 20 Die Beurteilung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Schulabschlusses mit Hochschulqualifikation mit einem deutschen hochschulqualifizierenden Schulabschluss erfordert dabei eine genaue Kenntnis sowohl des deutschen als auch des in Rede stehenden ausländischen bzw. internationalen Bildungswesens und setzt damit in aller Regel im behördlichen wie im gerichtlichen Verfahren eine sachverständige Begutachtung voraus (…vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 7 ZB 20.197 - juris Rn. 12; B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 - juris Rn. 6;… B.v. 19.4.2023 - 7 ZB 21.1292 - juris Rn. 25;… VGH BW, B.v. 14.3.2024 - 9 S 1099/23 - juris Rn. 5 m.w.N.).
Rn. 21 Diese in der Datenbank "anabin" für das jeweilige Land aufgelisteten Vorgaben binden als antizipiertes Sachverständigengutachten in dem Sinne, dass sich die Hochschule und/oder die Zeugnisanerkennungsstelle bzw. das Gericht bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit des ausländischen Schulabschlusses über sie nur hinwegsetzen können, wenn die den Vorgaben zugrundeliegenden Bewertungen entweder als methodisch zweifelhaft oder sachlich überholt widerlegt werden oder aber, wenn im jeweiligen Einzelfall Besonderheiten auftreten, die erkennbar nicht bedacht worden sind (BayVGH, B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 - juris Rn. 6;… B.v. 7.3.2022 - 7 ZB 20.197 - juris Rn. 13;… B.v. 19.4.2023 - 7 ZB 21.1292 - juris Rn. 25;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 16.10.2010 - OVG 5 S 3.10 - juris Rn. 6;… OVG LSA, B.v. 2.3.2021 - 4 M 26/21 - juris Rn. 11;… VGH BW, B.v. 14.3.2024 - 9 S 1099/23 - juris Rn. 6 m.w.N.;… vgl. auch: Dieterich in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 753; andere Rechtslage wohl in NW aufgrund § 7 Abs. 3 GlVO: "Die Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sind für Nordrhein-Westfalen verbindlich, soweit das für Schulen zuständige Ministerium im Einzelfall nichts anderes bestimmt.";… vgl. dazu VG Köln, B.v. 18.3.2024 - 6 L 2300/23 - juris Rn. 10).
Denn will der Antragsteller erreichen, dass von dem Bewertungsvorschlag der ZAB abgewichen wird und er infolgedessen nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO vorläufig zum begehrten Studiengang zugelassen werden kann, muss er die dortigen Feststellungen bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren schlüssig und fundiert erschüttern (BayVGH, B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 - juris Rn. 15).
Die Verschiedenbehandlung von deutschen und ausländischen Abschlüssen ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 - juris Rn. 23 ff.).
- VG Berlin, 11.11.2022 - 3 L 474.22
Vorläufige Zulassung und Immatrikulation zum Bachelor of Arts Politikwissenschaft
Bei diesem handelt es sich nicht um eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung in diesem Sinne, sondern allenfalls um einen ausländischen oder internationalen Schulabschluss (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 7 CE 21.2684 -, juris Rn. 22).Es kommt entscheidend auf die zeugnisausstellende Stelle an (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 7 CE 21.2684 -, juris Rn. 22; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 18 L 1414/08 -, juris Rn. 8).
Diese ist auch zeugnisausstellende Stelle (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 7 CE 21.2684 -, juris Rn. 22).
Rn. 10 Das Gericht kann zudem offen lassen, ob ihr vorgelegtes Diplom mit Blick auf den Beschluss der Kultusminister Konferenz zur Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International" (vgl. Beschluss vom 10. März 1986 in der Fassung vom 24. März 2022, Stand 16. März 2022) tatsächlich gleichwertig ist (vgl. hierzu VGH München, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 7 CE 21.2684 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
- VGH Bayern, 19.04.2023 - 7 ZB 21.1292
Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses
Die Beurteilung dieser Gleichwertigkeit erfordert eine genaue Kenntnis sowohl des deutschen als auch des in Rede stehenden ausländischen bzw. internationalen Bildungswesens und setzt damit in aller Regel im behördlichen wie im gerichtlichen Verfahren eine sachverständige Begutachtung voraus (…vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 7 ZB 20.197 - juris Rn. 12; B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 - juris Rn. 6 m.w.N.).Rn. 26 Diese in der Datenbank "anabin.de" für das jeweilige Land aufgelisteten Vorgaben binden als antizipiertes Sachverständigengutachten in dem Sinne, dass sich die Hochschule und/oder die Zeugnisanerkennungsstelle bzw. das Gericht bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit des ausländischen Schulabschlusses über sie nur hinwegsetzen können, wenn die den Vorgaben zugrundeliegenden Bewertungen entweder als methodisch zweifelhaft oder sachlich überholt widerlegt werden oder aber, wenn im jeweiligen Einzelfall Besonderheiten auftreten, die erkennbar nicht bedacht worden sind (…vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 7 ZB 20.197 - juris Rn. 13; B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 - juris Rn. 6 zum IB-Diploma;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 86 Rn. 43).
- VGH Bayern, 07.03.2022 - 7 ZB 20.197
Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses
Die Beurteilung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse erfordert eine genaue Kenntnis sowohl des deutschen als auch des in Rede stehenden ausländischen bzw. internationalen Bildungswesens und setzt damit in aller Regel im behördlichen wie im gerichtlichen Verfahren eine sachverständige Begutachtung voraus (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 - juris Rn. 6 m.w.N.).Rn. 13 Die in der Datenbank anabin.de für das jeweilige Land aufgelisteten Vorgaben binden als antizipiertes Sachverständigengutachten in dem Sinne, dass sich die Hochschule und/oder die Zeugnisanerkennungsstelle bzw. das Gericht bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit des ausländischen Schulabschlusses über sie nur hinwegsetzen können, wenn die den Vorgaben zugrundeliegenden Bewertungen entweder als methodisch zweifelhaft oder sachlich überholt widerlegt werden oder aber, wenn im jeweiligen Einzelfall Besonderheiten auftreten, die erkennbar nicht bedacht worden sind (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 - juris Rn. 6 zum IB-Diploma;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 86 Rn. 43).
- VGH Bayern, 13.06.2024 - 7 CE 24.270
Festlegung besonderer Eignungsanforderungen für den Hochschulzugang
Der Gesetzgeber, der ohne Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG den Zugang zum Studium bei deutscher Schulbildung vom Abitur abhängig machen kann, ist nicht verpflichtet, ausländische Schulabschlüsse als gleichwertig anzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 - juris Rn. 24).Ausländische bzw. internationale Schulabschlüsse können aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen, die ihrem Erwerb zugrunde liegen, in der Regel weder ohne weiteres untereinander noch mit einem deutschen Abitur verglichen werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2022 - 7 CE 21.2684 - juris Rn. 25).
- VG Düsseldorf, 08.06.2022 - 15 K 1562/20
Doktorgrad Befugnis Führen Nordzypern Europäische Union Mitgliedstaat Türkei
Rn. 104 Vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. Januar 2022, 7 CE 21.2684, juris Rdnr. 6 f. - OVG Sachsen, 23.10.2023 - 2 B 196/23
Schulwechsel von einer Ergänzungschule; Internationale Schule
An internationalen Schulen werden die Schüler insbesondere auf das "International Baccalaureate Diploma" vorbereitet, welches nur unter bestimmten Voraussetzungen als Hochschulzugangsqualifikation in Deutschland anerkannt werden kann (vgl. Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. März 1986 i. d. F. vom 24. März 2022; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 25. Januar 2022 - 7 CE 21.2684 -, juris Rn. 3 ff.;… VG Potsdam, Beschl. v. 28. Oktober 2022 - 12 K 1791/19 -, juris Rn. 22).
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