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| VGH Bayern, 24.05.2023 - 7 CE 23.330 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- BAYERN | RECHT
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; PSO § 7, § 14
Ablehnung des Nachteilsausgleichs wegen Epilepsie - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag eines unter einer Epilepsie leidenden Studenten auf Gewährung eines vorläufigen Nachteilsausgleichs in Form einer Verlängerung der Arbeitszeit
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Antrag eines unter einer Epilepsie leidenden Studenten auf Gewährung eines vorläufigen Nachteilsausgleichs in Form einer Verlängerung der Arbeitszeit
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 01.02.2023 - RO 3 E 23.151
- VGH Bayern, 24.05.2023 - 7 CE 23.330
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14
Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 7 CE 23.330
Es müssen grundsätzlich einheitliche Regeln für Form und Verlauf der Prüfungen gelten; die tatsächlichen Verhältnisse während der Prüfung müssen gleichartig sein (stRspr vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 15;… BayVGH, U.v. 2.6.2022 - 7 B 21.349 - juris Rn. 29).Dieser Nachteilsausgleich ist erforderlich, um chancengleiche äußere Bedingungen für die Erfüllung der Leistungsanforderungen herzustellen (stRspr. vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 16).
Nachteilsausgleich dient dem Ausgleich der durch eine Erkrankung oder Behinderung bedingten Einschränkung der Fähigkeit zur Darstellung der tatsächlich vorhandenen Leistungsfähigkeit des Prüflings, nicht dagegen dem Ausgleich einer durch die Erkrankung oder Behinderung bedingten Einschränkung der mit der Prüfung nachzuweisenden Leistungsfähigkeit selbst (vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 18 f.;… OVG NW, B.v. 13.7.2021 - 6 B 986/21 - juris Rn. 10; Jeremias, NVwZ 2019, 839/840 f.).
Das Gebot der Chancengleichheit nach Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG vermittelt keinen Anspruch auf eine Leistungsbewertung, die das individuelle Leistungsvermögen berücksichtigt (vgl. zum Notenschutz BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 20, 22 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2021 - 6 B 986/21
Nachteilsausgleich; Schreibzeitverlängerung; juristischer Vorbereitungsdienst; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 7 CE 23.330
Nachteilsausgleich dient dem Ausgleich der durch eine Erkrankung oder Behinderung bedingten Einschränkung der Fähigkeit zur Darstellung der tatsächlich vorhandenen Leistungsfähigkeit des Prüflings, nicht dagegen dem Ausgleich einer durch die Erkrankung oder Behinderung bedingten Einschränkung der mit der Prüfung nachzuweisenden Leistungsfähigkeit selbst (…vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 18 f.; OVG NW, B.v. 13.7.2021 - 6 B 986/21 - juris Rn. 10; Jeremias, NVwZ 2019, 839/840 f.).Bei einer (dauerhaften) Einschränkung der Leistungsfähigkeit kommt eine Rücksichtnahme auf persönliche Belastungen des Prüflings in Form eines Nachteilausgleichs nicht in Betracht, wenn dieser (auch) erweisen soll, dass er mit solchen Schwierigkeiten fertig wird und mithin die Grundvoraussetzungen der durch die Prüfung zu ermittelnden Eignung für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Ausbildung besitzt (vgl. OVG NW, B.v. 13.7.2021 - 6 B 986/21 - juris Rn. 12).
Andernfalls läge eine Bevorzugung behinderter Prüflinge vor, die weder mit dem Prüfungszweck noch mit dem Grundsatz der Chancengleichheit vereinbar wäre (vgl. OVG NW, B.v. 13.7.2021 - 6 B 986/21 - juris Rn. 25).
- VGH Hessen, 03.01.2006 - 8 TG 3292/05
Juristische Staatsprüfung; Schreibzeitverlängerung für Legastheniker
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 7 CE 23.330
Rn. 19 Aus diesem Grund verhilft der Antragstellerin auch die von ihr in Bezug genommene Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Januar 2006 - 8 TG 3292/05 - (…juris Rn. 10) nicht zum Erfolg.
- OVG Niedersachsen, 22.06.2021 - 2 LA 461/20
ADHS; ADS; Chancengleichheit; Nachteilsausgleich
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 7 CE 23.330
Rn. 11 Ob eine geltend gemachte Erkrankung die Leistungsfähigkeit eines Prüflings mindert oder lediglich zu einer Beeinträchtigung der Darstellungsfähigkeit der eigentlich vorhandenen Leistungsfähigkeit führt, lässt sich nur unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls anhand einer tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung klären, die unter Berücksichtigung der in der Prüfung abverlangten Leistungen und der späteren Anforderungen im angestrebten Beruf vorzunehmen ist (vgl. NdsOVG, B.v. 22.6.20 - 2 LA 461/20 - juris Rn. 17;… VGH BW, B.v. 22.2.2021 - 9 S 556/21 - juris Rn. 5;… Jeremias in Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, Rn. 301d). - VGH Baden-Württemberg, 22.02.2021 - 9 S 556/21
Nachteilsausgleich während der juristischen Staatsprüfung bei Bestehen eines …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 7 CE 23.330
Rn. 11 Ob eine geltend gemachte Erkrankung die Leistungsfähigkeit eines Prüflings mindert oder lediglich zu einer Beeinträchtigung der Darstellungsfähigkeit der eigentlich vorhandenen Leistungsfähigkeit führt, lässt sich nur unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls anhand einer tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung klären, die unter Berücksichtigung der in der Prüfung abverlangten Leistungen und der späteren Anforderungen im angestrebten Beruf vorzunehmen ist (…vgl. NdsOVG, B.v. 22.6.20 - 2 LA 461/20 - juris Rn. 17; VGH BW, B.v. 22.2.2021 - 9 S 556/21 - juris Rn. 5;… Jeremias in Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, Rn. 301d). - VGH Bayern, 02.06.2022 - 7 B 21.349
Zur Bindung der Prüfungsbehörde an amtsärztliches Zeugnis
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2023 - 7 CE 23.330
Es müssen grundsätzlich einheitliche Regeln für Form und Verlauf der Prüfungen gelten; die tatsächlichen Verhältnisse während der Prüfung müssen gleichartig sein (…stRspr vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 2.6.2022 - 7 B 21.349 - juris Rn. 29).
- VGH Bayern, 27.11.2023 - 7 CE 23.2130
Keine Schreibzeitverlängerung für Zweite Juristische Prüfung bei Long Covid
Nachteilsausgleich dient dem Ausgleich der durch eine Erkrankung oder Behinderung bedingten Einschränkung der Fähigkeit zur Darstellung der tatsächlich vorhandenen Leistungsfähigkeit des Prüflings, nicht dagegen dem Ausgleich einer durch die Erkrankung oder Behinderung bedingten Einschränkung der mit der Prüfung nachzuweisenden Leistungsfähigkeit selbst (…vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 18 f.; BayVGH, B.v. 24.5.2023 - 7 CE 23.330 - juris Rn. 10;… OVG NW, B.v. 13.7.2021 - 6 B 986/21 - juris Rn. 10; Jeremias, NVwZ 2019, 839/840 f.).Ein Nachteilsausgleich ist somit dann zu gewähren, wenn lediglich die Beeinträchtigung vorliegt, eine an sich vorhandene Leistungsfähigkeit technisch umsetzen zu können, nicht jedoch, wenn bereits die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die jeweils geforderten Prüfungsleistungen aufgrund in der Person des Prüflings liegender persönlichkeitsbedingter Einschränkungen dem Grunde nach vermindert ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2023 a.a.O.; Quapp, DVBl 2018, 80/82).
Bei einer (dauerhaften) Einschränkung der Leistungsfähigkeit kommt eine Rücksichtnahme auf persönliche Belastungen des Prüflings in Form eines Nachteilsausgleichs nicht in Betracht, wenn dieser (auch) erweisen soll, dass er mit solchen Schwierigkeiten fertig wird und mithin die Grundvoraussetzungen der durch die Prüfung zu ermittelnden Eignung für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Ausbildung besitzt (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2023 a.a.O.;… OVG NW, B.v. 13.7.2021 - 6 B 986/21 - juris Rn. 12).
Würde man derartige persönlichkeitsbedingte Erschwernisse berücksichtigen, führte dies prüfungsrechtswidrig dazu, durch Prüfungsvergünstigungen Leistungsschwächen auszugleichen, die für Art und Umfang der Eignung und Befähigung, die mit dem Leistungsnachweis gerade festgestellt werden sollen, von wesentlicher Bedeutung sind (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2023 a.a.O.;… Jeremias in Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 301e m.w.N.).
Rn. 10 Ob eine geltend gemachte Erkrankung die Leistungsfähigkeit eines Prüflings mindert oder lediglich zu einer Beeinträchtigung der Darstellungsfähigkeit der eigentlich vorhandenen Leistungsfähigkeit führt, lässt sich nur unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls anhand einer tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung klären, die unter Berücksichtigung der in der Prüfung abverlangten Leistungen und der späteren Anforderungen im angestrebten Beruf vorzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2023 - 7 CE 23.330 - juris Rn. 11;… NdsOVG, B.v. 22.6.20 - 2 LA 461/2021 - juris Rn. 17;… VGH BW, B.v. 22.2.2021 - 9 S 556/21 - juris Rn. 5;… Jeremias in Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, Rn. 301d).
Das Verwaltungsgericht habe die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Mai 2023 - 7 CE 23.330 - (juris) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Juli 2021 - 6 B 986/21 - (juris) in Bezug genommen, dabei jedoch übersehen, dass der vorliegende Fall grundlegend anders liege.
Bestehen durch eine Krankheit bereits auf der Ebene der kognitiven Leistungsfähigkeit Beeinträchtigungen und benötigt ein Antragsteller daher mehr Zeit zur Lösungsfindung und nicht nur zur Darstellung der innerhalb der vorgegebenen Zeit gefundenen Lösung, kommt ein Nachteilsausgleich nicht in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2023 - 7 CE 23.330 - juris Rn. 19; ebenso OVG NW, B.v. 22.5.2012 - 14 E 467/12 - juris Rn.4, wonach eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung beim Denken keinen Anspruch auf Schreibzeitverlängerung begründet, weil die Denkleistung, in beschränkter Zeit eine Klausuraufgabe zu lösen, die geforderte Prüfungsleistung ist).
- VG Augsburg, 08.07.2026 - Au 8 E 26.1950
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Nachteilsausgleich, …
Bei einer (dauerhaften) Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Prüflings gebietet und rechtfertigt der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit ganz generell die Rücksichtnahme auf persönliche Belastungen des Prüflings in Form eines Nachteilausgleichs nicht, wenn der Prüfling (auch) erweisen soll, dass er mit solchen Schwierigkeiten fertig wird und mithin die Grundvoraussetzungen der durch die Prüfung zu ermittelnden Eignung für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Ausbildung besitzt (…vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 18 f.; BayVGH, B.v. 24.5.2023 - 7 CE 23.330 - juris Rn. 19). - VG Augsburg, 30.06.2026 - Au 8 K 25.1321
Prüfungsrecht, Modulprüfung im Fach "Digital, Process Modeling", Bewertung mit …
Bei einer (dauerhaften) Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Prüflings gebietet und rechtfertigt der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG) ganz generell die Rücksichtnahme auf persönliche Belastungen des Prüflings in Form eines Nachteilausgleichs nicht, wenn der Prüfling (auch) erweisen soll, dass er mit solchen Schwierigkeiten fertig wird und mithin die Grundvoraussetzungen der durch die Prüfung zu ermittelnden Eignung für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Ausbildung besitzt (vgl. allgemein Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, Rn. 301e u.a. mit Verweis auf BayVGH, B.v. 24.5.2023 - 7 CE 23.330 - juris Rn. 10 sowie speziell zu einer ADHS-Erkrankung BVerwG, U.v. 24.2.21 - 6 C 1.20 - juris Rn. 18 ff.).
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