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| OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23.AK |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BImSchG § 9
Verpflichtung der Behörde zur Erteilung eines positiven Vorbescheids zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit einer geplanten Windenergieanlage mit Blick auf die Turbulenzintensität - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Neubescheidung - Windenergieanlage
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23.AK
- BVerwG, 12.03.2026 - 7 B 4.25
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 21/24
Feststellung der Rechtswidrigkeit der erteilten immissionsschutzrechtlichen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23
Ergänzend wiederholt und vertieft sie ihr Vorbringen im abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK sowie in den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK.Die Anfechtungsklage der Klägerin gegen den der Beigeladenen zu 2. erteilten Genehmigungsbescheid vom 22.12.2023 ist unter dem Aktenzeichen 7 D 21/24.AK anhängig.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge auch zu den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK sowie des abgeschlossenen Verfahrens 7 B 114/24.AK Bezug genommen.
Rn. 45 2. Soweit die Klägerin auch eine Vorrangfeststellung gegenüber dem Vorhaben der Beigeladenen zu 2. im Baufenster N 3 des Bebauungsplans Nr. 12 begehrt, ist das Vorhaben der Klägerin unter den hier in Rede stehenden Aspekten der Turbulenzbetrachtung aus den Gründen des Urteils vom heutigen Tag im Verfahren 7 D 21/24.AK vorrangig.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23
Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan mit der Ausweisung eines …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23
Ergänzend wiederholt und vertieft sie ihr Vorbringen im abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK sowie in den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK.Die Normenkontrollklage der Klägerin gegen den Bebauungsplan Nr. 12 der Beigeladenen zu 1. wird unter dem Aktenzeichen 7 D 89/23.NE geführt.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge auch zu den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK sowie des abgeschlossenen Verfahrens 7 B 114/24.AK Bezug genommen.
Rn. 32 Der Bebauungsplan Z.-straße "N." ist aus den Gründen des Urteils im Verfahren - 7 D 89/23.NE - vom heutigen Tage unwirksam, mithin ist der vom Beklagten angeführte Ablehnungsgrund nicht tragfähig.
- BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 3.19
Konkurrenzsituation von zwei Windkraftanlagen: Es gilt das Prioritätsprinzip!
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23
Rn. 44 Vgl. zu Einzelheiten der Konkurrenzsituation zwischen Anlagen unter den Aspekten der Standsicherheit oder der Windertragsminderung in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 25.6.2020 - 4 C 3.19 -, juris, Rn. 19.Rn. 48 - 4 C 3.19 -, juris, Rn. 25.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 1359/05
Beurteilungsspielraum der Behörde bei UVP-Screening
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23
Rn. 35 Vgl. allg, zur vorläufigen Gesamtprognose: OVG NRW, Urteil vom 9.8.2006 - 8 A 1359/05 -,.Rn. 36 UPR 2007, 37.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2023 - 7 D 328/21
Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23
Rn. 28 Vgl. zur Zulässigkeit von Bescheidungsklagen bei Fallgestaltungen eines "steckengebliebenen Genehmigungsverfahrens" etwa OVG NRW, Urteil vom 12.5.2023 - 7 D 328/21.AK -, juris, Rn. 31ff.Rn. 40 - 7 D 328/21.AK -, juris, Rn. 110.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2024 - 7 B 114/24
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und des Betriebs von …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23
Ergänzend wiederholt und vertieft sie ihr Vorbringen im abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK sowie in den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge auch zu den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK sowie des abgeschlossenen Verfahrens 7 B 114/24.AK Bezug genommen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 21/24
Feststellung der Rechtswidrigkeit der erteilten immissionsschutzrechtlichen …
Die Klägerin hat dagegen im Verfahren 7 D 121/23.AK Klage erhoben.Sie habe im Dezember 2022 den Antrag auf einen Vorbescheid zur Turbulenzintensität gestellt, den Antrag verfolge sie im Verfahren 7 D 121/23.AK weiter.
Da der Bebauungsplan Nr. 12 wirksam sei, habe auch die Klage auf den Vorbescheid im Verfahren 7 D 121/23.AK keinen Erfolg; damit fehle es am Konkurrenzverhältnis zwischen den Planungen und es bestehe für die Anfechtungsklage keine Klagebefugnis.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten auch zu den Verfahren 7 D 121/23.AK und 7 D 89/23.NE sowie dem abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK und der beigezogenen immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie der Aufstellungsvorgänge der Stadt X. zum Bebauungsplan M. "D." Bezug genommen.
Rn. 84 Dem steht auch nicht der im Verfahren 7 D 121/23.AK mit Schriftsatz vom 11.12.2024 erhobene Einwand der Beigeladenen entgegen, die Klägerin habe die Anwendung des § 6 WindBG nicht "verlangt".
- BVerwG, 12.03.2026 - 7 B 5.25 Sie hat in dem den Vorbescheid betreffenden Urteil vom 18. Dezember 2024 in der Parallelsache - 7 D 121/23.AK - ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Bebauungsplan Nr. 12 "aus den Gründen des Urteils im Verfahren - 7 D 89/23.NE - vom heutigen Tage unwirksam, mithin ... der vom Beklagten angeführte Ablehnungsgrund nicht tragfähig" sei (UA S. 8 unten).
Diese Annahme stützt sich wiederum auf die Entscheidung im Parallelverfahren - 7 D 121/23.AK - (BVerwG 7 B 4.25 ) über den Vorbescheidantrag, wonach diesem die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 12 nicht entgegengehalten werden könnten.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23
Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan mit der Ausweisung eines …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der zu den Verfahren beigezogenen Planaufstellungsvorgänge und Verwaltungsvorgänge - auch zu den Verfahren 7 D 121/23.AK und 7 D 21/24.AK und dem abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK - sowie der Originalurkunden des angefochtenen Bebauungsplans Nr. 12 "Windenergie" und auch des Bebauungsplans Nr. 9 und der 30. Flächennutzungsplanänderung der Antragsgegnerin Bezug genommen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2024 - 7 B 114/24
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und des Betriebs von …
Rn. 18 Die Antragstellerin macht geltend, gegenüber dem zugunsten der Beigeladenen genehmigten Vorhaben sei ihr Vorhaben auf den Flurstücken 39 und 40 der Flur 1 der Gemarkung F., für das sie am 20.12.2022 einen Vorbescheid zur Turbulenzbetrachtung beantragt habe - nach der Ablehnung durch Bescheid vom 29.6.2023 klagt sie im Verfahren 7 D 121/23.AK auf Erteilung des Vorbescheids - offenkundig vorrangig, es hätten daher zumindest Abschaltzeiten zur Verhinderung von Standsicherheitsbeeinträchtigungen vorgesehen werden müssen.
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