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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23.AK   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,39948
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23.AK (https://dejure.org/2024,39948)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.12.2024 - 7 D 121/23.AK (https://dejure.org/2024,39948)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Dezember 2024 - 7 D 121/23.AK (https://dejure.org/2024,39948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 9
    Verpflichtung der Behörde zur Erteilung eines positiven Vorbescheids zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit einer geplanten Windenergieanlage mit Blick auf die Turbulenzintensität

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neubescheidung - Windenergieanlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 21/24

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der erteilten immissionsschutzrechtlichen …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23
    Ergänzend wiederholt und vertieft sie ihr Vorbringen im abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK sowie in den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK.

    Die Anfechtungsklage der Klägerin gegen den der Beigeladenen zu 2. erteilten Genehmigungsbescheid vom 22.12.2023 ist unter dem Aktenzeichen 7 D 21/24.AK anhängig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge auch zu den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK sowie des abgeschlossenen Verfahrens 7 B 114/24.AK Bezug genommen.

    Rn. 45 2. Soweit die Klägerin auch eine Vorrangfeststellung gegenüber dem Vorhaben der Beigeladenen zu 2. im Baufenster N 3 des Bebauungsplans Nr. 12 begehrt, ist das Vorhaben der Klägerin unter den hier in Rede stehenden Aspekten der Turbulenzbetrachtung aus den Gründen des Urteils vom heutigen Tag im Verfahren 7 D 21/24.AK vorrangig.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan mit der Ausweisung eines …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23
    Ergänzend wiederholt und vertieft sie ihr Vorbringen im abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK sowie in den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK.

    Die Normenkontrollklage der Klägerin gegen den Bebauungsplan Nr. 12 der Beigeladenen zu 1. wird unter dem Aktenzeichen 7 D 89/23.NE geführt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge auch zu den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK sowie des abgeschlossenen Verfahrens 7 B 114/24.AK Bezug genommen.

    Rn. 32 Der Bebauungsplan Z.-straße "N." ist aus den Gründen des Urteils im Verfahren - 7 D 89/23.NE - vom heutigen Tage unwirksam, mithin ist der vom Beklagten angeführte Ablehnungsgrund nicht tragfähig.

  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 3.19

    Konkurrenzsituation von zwei Windkraftanlagen: Es gilt das Prioritätsprinzip!

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23
    Rn. 44 Vgl. zu Einzelheiten der Konkurrenzsituation zwischen Anlagen unter den Aspekten der Standsicherheit oder der Windertragsminderung in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 25.6.2020 - 4 C 3.19 -, juris, Rn. 19.

    Rn. 48 - 4 C 3.19 -, juris, Rn. 25.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 1359/05

    Beurteilungsspielraum der Behörde bei UVP-Screening

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23
    Rn. 35 Vgl. allg, zur vorläufigen Gesamtprognose: OVG NRW, Urteil vom 9.8.2006 - 8 A 1359/05 -,.

    Rn. 36 UPR 2007, 37.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2023 - 7 D 328/21

    Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23
    Rn. 28 Vgl. zur Zulässigkeit von Bescheidungsklagen bei Fallgestaltungen eines "steckengebliebenen Genehmigungsverfahrens" etwa OVG NRW, Urteil vom 12.5.2023 - 7 D 328/21.AK -, juris, Rn. 31ff.

    Rn. 40 - 7 D 328/21.AK -, juris, Rn. 110.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2024 - 7 B 114/24

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und des Betriebs von …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23
    Ergänzend wiederholt und vertieft sie ihr Vorbringen im abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK sowie in den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge auch zu den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK sowie des abgeschlossenen Verfahrens 7 B 114/24.AK Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 21/24

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der erteilten immissionsschutzrechtlichen …

    Die Klägerin hat dagegen im Verfahren 7 D 121/23.AK Klage erhoben.

    Sie habe im Dezember 2022 den Antrag auf einen Vorbescheid zur Turbulenzintensität gestellt, den Antrag verfolge sie im Verfahren 7 D 121/23.AK weiter.

    Da der Bebauungsplan Nr. 12 wirksam sei, habe auch die Klage auf den Vorbescheid im Verfahren 7 D 121/23.AK keinen Erfolg; damit fehle es am Konkurrenzverhältnis zwischen den Planungen und es bestehe für die Anfechtungsklage keine Klagebefugnis.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten auch zu den Verfahren 7 D 121/23.AK und 7 D 89/23.NE sowie dem abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK und der beigezogenen immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie der Aufstellungsvorgänge der Stadt X. zum Bebauungsplan M. "D." Bezug genommen.

    Rn. 84 Dem steht auch nicht der im Verfahren 7 D 121/23.AK mit Schriftsatz vom 11.12.2024 erhobene Einwand der Beigeladenen entgegen, die Klägerin habe die Anwendung des § 6 WindBG nicht "verlangt".

  • BVerwG, 12.03.2026 - 7 B 5.25
    Sie hat in dem den Vorbescheid betreffenden Urteil vom 18. Dezember 2024 in der Parallelsache - 7 D 121/23.AK - ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Bebauungsplan Nr. 12 "aus den Gründen des Urteils im Verfahren - 7 D 89/23.NE - vom heutigen Tage unwirksam, mithin ... der vom Beklagten angeführte Ablehnungsgrund nicht tragfähig" sei (UA S. 8 unten).

    Diese Annahme stützt sich wiederum auf die Entscheidung im Parallelverfahren - 7 D 121/23.AK - (BVerwG 7 B 4.25 ) über den Vorbescheidantrag, wonach diesem die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 12 nicht entgegengehalten werden könnten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan mit der Ausweisung eines …

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der zu den Verfahren beigezogenen Planaufstellungsvorgänge und Verwaltungsvorgänge - auch zu den Verfahren 7 D 121/23.AK und 7 D 21/24.AK und dem abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK - sowie der Originalurkunden des angefochtenen Bebauungsplans Nr. 12 "Windenergie" und auch des Bebauungsplans Nr. 9 und der 30. Flächennutzungsplanänderung der Antragsgegnerin Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2024 - 7 B 114/24

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und des Betriebs von …

    Rn. 18 Die Antragstellerin macht geltend, gegenüber dem zugunsten der Beigeladenen genehmigten Vorhaben sei ihr Vorhaben auf den Flurstücken 39 und 40 der Flur 1 der Gemarkung F., für das sie am 20.12.2022 einen Vorbescheid zur Turbulenzbetrachtung beantragt habe - nach der Ablehnung durch Bescheid vom 29.6.2023 klagt sie im Verfahren 7 D 121/23.AK auf Erteilung des Vorbescheids - offenkundig vorrangig, es hätten daher zumindest Abschaltzeiten zur Verhinderung von Standsicherheitsbeeinträchtigungen vorgesehen werden müssen.
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