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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 21/24.AK   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,39949
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 21/24.AK (https://dejure.org/2024,39949)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.12.2024 - 7 D 21/24.AK (https://dejure.org/2024,39949)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK (https://dejure.org/2024,39949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1 ; WindBG § 6
    Feststellung der Rechtswidrigkeit der erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage; Beeinträchtigung der Standsicherheit einer Windenergieanlage durch Turbulenzeffekte wegen Betriebs einer anderen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konkurrenzklage gegen Genehmigung einer Windenergieanlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan mit der Ausweisung eines …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 21/24
    Der Plan weise zwar für ihren geplanten Standort kein Baufenster aus; der Plan sei aber aus verschiedenen Gründen - wie auch im Verfahren 7 D 89/23.NE vorgetragen - unwirksam.

    Dies ergebe sich aus ihrem, der Beigeladenen, Vorbringen im Verfahren 7 D 89/23.NE.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten auch zu den Verfahren 7 D 121/23.AK und 7 D 89/23.NE sowie dem abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK und der beigezogenen immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie der Aufstellungsvorgänge der Stadt X. zum Bebauungsplan M. "D." Bezug genommen.

    Der Bebauungsplan ist Gegenstand der Prüfung im Normenkontrollverfahren - 7 D 89/23.NE -.

    Rn. 93 vgl. die Windvorprognose vom 6.4.2021 (BA 1 zu 7 D 89/23.NE, Bl. 603ff.).

    Abgesehen davon ist für die gerichtliche Prüfung durch den Senat die objektive Rechtslage maßgeblich, nach der sich der Bebauungsplan Nr. 12 aus den Gründen des Urteils vom heutigen Tag im Verfahren 7 D 89/23.NE als unwirksam erweist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23

    Verpflichtung der Behörde zur Erteilung eines positiven Vorbescheids zur …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 21/24
    Die Klägerin hat dagegen im Verfahren 7 D 121/23.AK Klage erhoben.

    Sie habe im Dezember 2022 den Antrag auf einen Vorbescheid zur Turbulenzintensität gestellt, den Antrag verfolge sie im Verfahren 7 D 121/23.AK weiter.

    Da der Bebauungsplan Nr. 12 wirksam sei, habe auch die Klage auf den Vorbescheid im Verfahren 7 D 121/23.AK keinen Erfolg; damit fehle es am Konkurrenzverhältnis zwischen den Planungen und es bestehe für die Anfechtungsklage keine Klagebefugnis.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten auch zu den Verfahren 7 D 121/23.AK und 7 D 89/23.NE sowie dem abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK und der beigezogenen immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie der Aufstellungsvorgänge der Stadt X. zum Bebauungsplan M. "D." Bezug genommen.

    Rn. 84 Dem steht auch nicht der im Verfahren 7 D 121/23.AK mit Schriftsatz vom 11.12.2024 erhobene Einwand der Beigeladenen entgegen, die Klägerin habe die Anwendung des § 6 WindBG nicht "verlangt".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2023 - 22 D 271/21

    Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Betreibung einer …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 21/24
    Rn. 39 - 22 D 271/21.AK -, juris, Rn. 36.

    Rn. 54 - 22 D 271/21.AK -, juris, Rn.41,.

    Rn. 60 Vgl. dazu allg.: OVG NRW, Urteil vom 27.10.2023 - 22 D 271/21.AK -, juris Rn. 50ff., 66.

    Rn. 65 Vgl. dazu etwa OVG NRW, Urteil vom 27.10.2023 - 22 D 271/21.AK -, juris, Rn. 63ff. und OVG Saarland, Beschluss vom 4.9.2023.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2025 - 7 A 9.25

    Drittanfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …

    Ob ein Aufhebungsanspruch ausgeschlossen ist, ist in der Begründetheit zu prüfen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - juris Rn. 36 f. m.w.N.).

    Eine Verletzung subjektiver Rechte der Klägerin erscheint nicht offensichtlich und nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen (vgl. in einem ähnlichen Fall konkurrierender Anlagenplanungen im Ergebnis zuletzt z.B. auch OVG Münster, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - juris Rn. 38 ff.).

    Es ist darüber hinaus auch nicht offensichtlich, dass einer Verwirklichung des eigenen Windenergievorhabens der Klägerin unüberwindbare öffentlich-rechtliche oder zivilrechtliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - juris Rn. 43).

    Zwischen den beiden Anlagenplanungen liegt eine "echte" Konkurrenzsituation vor, weil aufgrund der zu erwartenden Turbulenzeffekte entweder nur das eine oder das andere Vorhaben ohne (zusätzliche) Betriebseinschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Juni 2020 - 4 C 3.19 - juris Rn. 15 f., 19; OVG Münster, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - juris Rn. 51 ff.; Rolshoven, NVwZ 2006, 516, 517 f.).

    In einer derartigen Situation ist zur Beantwortung der materiell-rechtlichen Frage, welche Planung vorrangig ist, nach allgemeiner Meinung regelmäßig das Prioritätsprinzip als Konfliktbewältigungsmechanismus heranzuziehen, wonach dem früheren Vorhaben der Vorrang gebührt (vgl. u.a. BVerwG…, Urteil vom 25. Juni 2020 - 4 C 3.19 - juris Rn. 19 f.; OVG Münster, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - juris Rn. 51 ff.; OVG Greifwald…, Beschluss vom 9. April 2024 - 1 M 163/22 OVG - juris Rn. 28;… OVG Koblenz, Beschlüsse vom 22. Februar 2019 - 8 B 10001/19 - juris Rn. 8 …und vom 18. Juni 2018 - 8 B 10260/18 - juris Rn. 19 …sowie Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 - juris Rn. 49 f.;… Sittig-Behm, in: Maslaton [Hrsg.], Windenergieanlagen, 2. Aufl. 2018, Kap. 2 Rn. 194 f.).

    Maßgeblich dafür, welcher Genehmigungsantrag als "früher" und daher als vorrangig anzusehen ist, ist der Zeitpunkt, zu dem die Antragsunterlagen prüffähig gewesen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Juni 2020 - 4 C 3.19 - juris Rn. 25; OVG Münster, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - juris Rn. 57; OVG Greifwald…, Beschluss vom 9. April 2024 - 1 M 163/22 OVG - juris Rn. 28;… OVG Koblenz, Beschlüsse vom 22. Februar 2019 - 8 B 10001/19 - juris Rn. 8 …und vom 18. Juni 2018 - 8 B 10260/18 - juris Rn. 19 …sowie Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 - juris Rn. 49;… Sittig-Behm, in: Maslaton [Hrsg.], Windenergieanlagen, 2. Aufl. 2018, Kap. 2 Rn. 196 ff.).

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Vorgaben finden sich teilweise wortgleich nunmehr auch in § 7 Abs. 2 Satz 2 und 3 der 9. BImSchV, wobei es in Satz 3 heißt: "Fachliche Einwände und Nachfragen stehen der Vollständigkeit nicht entgegen, sofern die betreffende Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermöglicht." Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 der 9. BImSchV hat die Genehmigungsbehörde den Antragsteller über die Vollständigkeit der Unterlagen unter Angabe des Datums der Vollständigkeit sowie über die voraussichtlich zu beteiligenden Behörden und den geplanten zeitlichen Ablauf des Genehmigungsverfahrens zu unterrichten (zur eingeschränkten Bedeutung dieser Unterrichtung vgl. OVG Münster, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - juris Rn. 67).

    Denn etwaige durch eine genehmigte Anlage ausgelöste Turbulenzen zuungunsten einer anderen Anlage können nicht nur Standsicherheitsgefährdungen bewirken, sondern auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG sein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Juni 2020 - 4 C 3.19 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 7. Juni 2023 - OVG 3a 56/23 - juris Rn. 38; OVG Münster, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - juris Rn. 53).

    Dabei decken sich die bauordnungs- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen im Wesentlichen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - juris Rn. 55 f. m.w.N.).

    Unabhängig davon, welche Norm genau zum Nachteil der Klägerin als verletzt anzusehen ist, handelt es sich bei dem geltend gemachten Rechtsverstoß ferner um eine "Verletzung materieller Rechtsvorschriften" im Sinne des § 7 Abs. 5 Satz 1, 2. Var. UmwRG (auch insoweit auf die Turbulenzeinwirkungen und die Gefährdung der Standsicherheit abstellend: OVG Münster, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - juris Rn. 92).

    Dem Senat ist es daher verwehrt, eine entsprechende Verpflichtung des Beklagten auszusprechen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - juris Rn. 86 ff.).

    Die Prüfung solcher Mängel ist hier geboten, weil der Erlaubnis anhaftende Rechtsfehler wegen der Rechtskraftwirkung des Urteils abschließend zu benennen sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13. Juni 2019 - 7 B 23.18 - juris Rn. 6; OVG Münster, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - juris Rn. 89).

    In Anlehnung an das Oberverwaltungsgericht Münster (Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - juris Rn. 93) geht der Senat dabei von einem hälftigen Obsiegen der Klägerin aus.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2024 - 7 B 114/24

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und des Betriebs von …

    Rn. 11 Bei summarischer Prüfung kann der Senat überwiegende Erfolgsaussichten der Klage - 7 D 21/24.AK - der Antragstellerin gegen die Genehmigung vom 22.12.2023 nicht feststellen (dazu I.); ob eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für einen Misserfolg der Klage spricht oder zugunsten der Antragstellerin jedenfalls von offenen Erfolgsaussichten der Klage ausgegangen werden kann, lässt der Senat dahinstehen, weil auch die bei offenen Aussichten gebotene folgenorientierte Interessenabwägung zulasten der Antragstellerin ausfällt (dazu II.).

    Rn. 12 I. Überwiegende Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage 7 D 21/24.AK vermag der Senat nicht zu erkennen.

    Rn. 26 Diese Fragen werden gegebenenfalls abschließend im Hauptsacheverfahren 7 D 21/24.AK zu klären sein.

    Rn. 27 II. Sind die Erfolgsaussichten der Klage 7 D 21/24.AK danach allenfalls offen, fällt auch eine bei offenen Aussichten gebotene folgenorientierte Abwägung zulasten der Antragstellerin aus.

    Sollte sich nach Realisierung der Anlage der Beigeladenen im Klageverfahren 7 D 21/24.AK eine Rechtsverletzung der Antragstellerin hinsichtlich ihrer Anlagenplanung wegen fehlender Regelungen zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen durch Turbulenzeffekte ergeben, könnte dem voraussichtlich hinreichend durch nachträgliche Betriebsbeschränkungen zulasten der genehmigten Anlage der Beigeladenen Rechnung getragen werden; die Beigeladene hält einen (eingeschränkten) Betrieb ihrer Anlage jedenfalls auch bei Berücksichtigung der Anlagenplanung der Antragstellerin als Vorbelastung - nach Maßgabe von Regelungen zu sektoriellen Abschaltungen - für möglich.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2025 - 7 D 211/23

    Klage eines Bewohners und Eigentümers des Grundstücks gegen die …

    Rn. 37 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 18.12.2024 - 7 D 21/24.AK -, juris, Rn. 33 ff. m. w. N.

    Rn. 44 vgl. OVG NRW, Urteil vom 18.12.2024 - 7 D 21/24.AK -, juris, Rn. 45 ff. m. w. N.,.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23

    Verpflichtung der Behörde zur Erteilung eines positiven Vorbescheids zur …

    Ergänzend wiederholt und vertieft sie ihr Vorbringen im abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK sowie in den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK.

    Die Anfechtungsklage der Klägerin gegen den der Beigeladenen zu 2. erteilten Genehmigungsbescheid vom 22.12.2023 ist unter dem Aktenzeichen 7 D 21/24.AK anhängig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge auch zu den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK sowie des abgeschlossenen Verfahrens 7 B 114/24.AK Bezug genommen.

    Rn. 45 2. Soweit die Klägerin auch eine Vorrangfeststellung gegenüber dem Vorhaben der Beigeladenen zu 2. im Baufenster N 3 des Bebauungsplans Nr. 12 begehrt, ist das Vorhaben der Klägerin unter den hier in Rede stehenden Aspekten der Turbulenzbetrachtung aus den Gründen des Urteils vom heutigen Tag im Verfahren 7 D 21/24.AK vorrangig.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2026 - 22 B 64/26

    Immissionsschutz; Windenergieanlage; Vollzugsinteresse Genehmigung; Priorität; …

    Rn. 14 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2020 - 4 C 3.19 -, BVerwGE 169, 39 = juris Rn. 19 und Beschluss vom 21. März 2024 - 7 B 12.23 -, UPR 2024, 309 = juris Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK -, BauR 2025, 466 = juris Rn. 57; ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2026 - 22 AS 25.40075 -, juris Rn. 65; Hess. VGH, Be­schluss vom 26. November 2025 - 11 B 1862/25.T -, juris Rn. 27; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 11. Novem­ber 2025 - OVG 7 A 17/25 -, juris Rn. 13; OVG Rh.-Pf., Be­schlüsse vom 18. Juni 2018 - 8 B 10260/18 -, UPR 2019, 111 = juris Rn. 19, und vom 22. Februar 2019 - 8 B 10001/19 -, NVwZ-RR 2019, 990 = juris Rn. 8.

    Rn. 30 Vgl. dazu auch OVG NRW, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK -, BauR 2025, 466 = juris Rn. 57; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 22. Juli 2025 - 7 A 9/25 -, ZUR 2025, 617 = juris Rn. 38; Hess. VGH, Beschluss vom 26. November 2025 - 11 B 1862/25.T -, juris Rn. 27; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 22. Fe­bruar 2019 - 8 B 10001/19 -, NVwZ-RR 2019, 990 = juris Rn. 8 ("grundsätzlich sachgerecht"); Gatz/Ty­c­zew­ski/Baars, Regenerative Energien in der Ver­wal­tungs- und Gerichtspraxis, 4. Aufl. 2025, Rn. 661 f.

    Rn. 41 Explizit in diesem Sinne bereits OVG NRW, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK -, BauR 2025, 466 = juris Rn. 67 m. w. N.; der Sache nach auch OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 22. Juli 2025 - 7 A 9/25 -, ZUR 2025, 617 = juris Rn. 39 ff., 46 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 26. November 2025 - 11 B 1862/25.T -, juris Rn. 33 ff., einschränkend offenbar Rn. 44.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2025 - 7 A 8.25

    Konkurrentenklage gegen Vorbescheid für Windenergieanlagen

    Es ist weder offenkundig noch rechtskräftig festgestellt, dass die Genehmigungsfähigkeit der klägerischen Anlagen wegen der Nähe zu anderen Bestandsanlagen ausgeschlossen ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - juris Rn. 43; zu einer solchen Konstellation auch OVG Münster…, Urteil vom 8. März 2024 - 7 A 1317/22 - juris Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2025 - 7 D 213/23

    Anfechtungsklage eines Grundstückeigentümers gegen die immissionsschutzrechtliche …

    Rn. 38 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 18.12.2024 - 7 D 21/24.AK -, juris Rn. 33 ff. m. w. N.

    Rn. 45 vgl. OVG NRW, Urteil vom 18.12.2024 - 7 D 21/24.AK -, juris Rn. 45 ff. m. w. N.,.

  • BVerwG, 12.03.2026 - 7 B 4.25
    Mit einem weiteren Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - hat es außerdem die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Beigeladenen zu 2 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, weil dem Vorbescheidantrag der Klägerin der Vorrang vor der Genehmigung der Beigeladenen zu 2 zukomme und mit erheblichen Turbulenzbeeinträchtigungen durch die Anlage der Beigeladenen zu 2 zu rechnen sei.

    Hinsichtlich der Grundsatzrügen im Beschwerdeverfahren BVerwG 7 B 5.25 gegen das die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Beigeladenen zu 2 aufhebende Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK - wird auf den in diesem Verfahren ergangenen Beschluss des Senats verwiesen.

  • VGH Bayern, 29.01.2026 - 22 AS 25.40075

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Windenergieanlagen …

    Nach dem Prioritätsprinzip ist dasjenige Vorhaben als vorrangig zu betrachten, für das zuerst ein prüffähiger Genehmigungsantrag vorgelegen hat (…BVerwG a.a.O. Rn. 25;… OVG Berlin-Bbg, U.v. 22.7.2025 - 7 A 9/25 - juris Rn. 38; OVG NW, U.v. 18.12.2024 - 7 D 21/24.AK - juris Rn. 57).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2026 - 11 B 4.23

    Humboldthafen: Land Berlin muss über Anlegestelle für Elektro-Boote entscheiden

    Rn. 47 a. Nach dem Prioritätsprinzip ist es bei mehreren konkurrierenden Anlagen regelmäßig sachgerecht, einen früher eingegangenen Antrag früher zu bearbeiten und diesem gegenüber späteren Anträgen den Vorrang einzuräumen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Juni 2020 - 4 C 3/19 -' juris Rn. 19 ff.; vgl. auch: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juli 2025 - OVG 7 A 9/25 -, juris; OVG Münster, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 21/24.AK -, juris).
  • BVerwG, 12.03.2026 - 7 B 5.25
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan mit der Ausweisung eines …

  • VGH Hessen, 26.11.2025 - 11 B 1862/25

    Rangverhältnis zwischen konkurrierenden Genehmigungsanträgen für …

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