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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 7 D 367/21.AK   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9337
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 7 D 367/21.AK (https://dejure.org/2023,9337)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.04.2023 - 7 D 367/21.AK (https://dejure.org/2023,9337)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. April 2023 - 7 D 367/21.AK (https://dejure.org/2023,9337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückstellung eines Antrags auf Erteilung eines beschränkten planungsrechtlichen Vorbescheids für 3 Windenergieanlagen im Gemeindegebiet; Aussetzen der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über die Zulässigkeit von Vorhaben auf Antrag der Gemeinde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurückstellung eines Vorbescheidsantrages für Windenergieanlagen

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - 7 B 1783/21

    Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan als Voraussetzung für eine …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 7 D 367/21
    Rn. 12 Mit Beschluss vom 5.5.2022 - 7 B 1783/21.AK - hat der Senat den Antrag der Klägerin auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

    Rn. 26 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zu dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 7 B 1783/21.AK - und dem die 20. Änderung des Flächennutzungsplans betreffenden Verfahren 7 D 43/22.NE - und der beigezogenen Vorgänge des Beklagten sowie der beigezogenen Aufstellungsvorgänge der Beigeladenen zur 35. und 38. Flächennutzungsplanänderung Bezug genommen.

    Hinsichtlich des erledigten Teils des Streitgegenstands trifft die Kostenlast die Klägerin; dies entspricht der Billigkeit, weil ihre Klage gegen den Bescheid vom 5.10.2021 in der Fassung vom 16.2.2022 summarischer Prüfung zufolge aus den Gründen des Beschlusses des Senats vom 5.5.2022 - 7 B 1783/21.AK erfolglos geblieben wäre.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2021 - 8 B 1541/21

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung und …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 7 D 367/21
    Nach der Rechtsprechung (OVG NRW - 8 B 690/14 - und - 8 B 1541/21.AK - sowie - 2 D 134/20.NE) seien die Gemeinden berechtigt, solche Rechtsentwicklungen abzuwarten.

    Rn. 59 - 8 B 1541/21.AK -, juris,.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2022 - 22 B 705/22

    Aussetzen der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über die Zulässigkeit von …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 7 D 367/21
    Rn. 49 - 22 B 705/22.AK -, juris.

    mit Blick auf § 2 EEG: OVG NRW, Beschluss vom 19.8.2022 - 22 B 705/22.AK -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2023 - 7 D 43/22

    Abwägung der öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 7 D 367/21
    Der Senat hat diese Planung in dem von der Klägerin betriebenen Normenkontrollverfahren - 7 D 43/22.NE - durch Urteil vom 24.2.2023 hinsichtlich der Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für unwirksam erklärt.

    Rn. 26 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zu dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 7 B 1783/21.AK - und dem die 20. Änderung des Flächennutzungsplans betreffenden Verfahren 7 D 43/22.NE - und der beigezogenen Vorgänge des Beklagten sowie der beigezogenen Aufstellungsvorgänge der Beigeladenen zur 35. und 38. Flächennutzungsplanänderung Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2023 - 7 D 316/21

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 7 D 367/21
    Rn. 63 - 7 D 298/21.AK -, juris und Urteil vom 24.2.2023 - 7 D 316/21.AK -, juris,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2021 - 2 D 134/20

    Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 7 D 367/21
    Nach der Rechtsprechung (OVG NRW - 8 B 690/14 - und - 8 B 1541/21.AK - sowie - 2 D 134/20.NE) seien die Gemeinden berechtigt, solche Rechtsentwicklungen abzuwarten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2023 - 7 D 298/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 7 D 367/21
    Rn. 63 - 7 D 298/21.AK -, juris und Urteil vom 24.2.2023 - 7 D 316/21.AK -, juris,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2014 - 8 B 690/14

    Rechtmäßigkeit der Aussetzung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 7 D 367/21
    Nach der Rechtsprechung (OVG NRW - 8 B 690/14 - und - 8 B 1541/21.AK - sowie - 2 D 134/20.NE) seien die Gemeinden berechtigt, solche Rechtsentwicklungen abzuwarten.
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2023 - 12 MS 134/22

    Zurückstellung eines Antrags auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 7 D 367/21
    Rn. 45 Vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit dieser Bestimmung auch im Bereich des Immissionsschutzrechts zuletzt: OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.1.2023 - 12 MS 134/22 -, juris, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - 7 D 77/21

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 7 D 367/21
    Rn. 41 - 7 D 77/21.AK -, juris.
  • VG München, 16.12.2025 - M 9 S 25.3519

    Tiermastbetrieb, Konzentrationsflächenplanung, Besondere Umstände, Verlängerung …

    Im Rahmen des § 15 Abs. 3 Satz 4 BauGB ist damit für die Beurteilung der Frage, ob besondere Umstände es erfordern, ein Vorhaben bis zu einem weiteren Jahr zurückzustellen, als Vergleichsmaßstab der allgemeine Rahmen städtebaulicher Planungen mit den Zielsetzungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für alle in § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB genannten Vorhaben heranzuziehen (vgl. zum Maßstab OVG Münster, U.v. 21.4.2023 - 7 D 367/21.AK - juris Rn. 45;… VGH Baden-Württemberg, B.v. 11.10.2018 - 5 S 1398/18 - juris Rn. 30;… zu weit: OVG NRW, B.v. 25.11.2014 - 8 B 690/14 - NVwZ-RR 2015, 323, juris Rn. 11; Raschke, ZfBR 2015, 119, 122;… Mitschang in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 16. Aufl., § 15 Rn. 16; möglicherweise enger: Rieger, ZfBR 2014, 535, 537).

    Dem Gesetzgeber waren bei Erlass der Norm auch die Komplexität und die Besonderheiten der Planungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bekannt (OVG Münster, U.v. 21.4.2023 - 7 D 367/21.AK - juris Rn. 45, 52).

    Denn der Gesetzgeber ist ausweislich des Wortlauts des § 15 Abs. 3 Satz 4 BauGB - wonach das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB allein nicht ausreicht, um eine Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu verlängern - davon ausgegangen, dass eine Gemeinde die Konzentrationszonenplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bei Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2-6 BauGB im Regelfall durchaus innerhalb des in § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB für die "erste" Zurückstellung vorgesehenen Zeitraums von längstens einem Jahr bewältigen (OVG Münster, U.v. 21.4.2023 - 7 D 367/21.AK - juris Rn. 45) bzw. jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt Planreife herstellen kann (…Sennekamp in Brügelmann, BauGB, § 15 Rn. 103, Januar 2025 (133. Lfg)).

    Der Ausnahmecharakter der Vorschrift würde hierdurch jedoch unterlaufen und obsolet (vgl. dazu auch OVG Münster, U.v. 21.4.2023 - 7 D 367/21.AK - juris Rn. 45).

  • VG München, 06.07.2023 - M 9 S 23.1299

    Kiesabbau, Konzentrationsflächenplanung, Besondere Umstände, Verlängerung einer …

    Im Rahmen des § 15 Abs. 3 Satz 4 BauGB ist damit für die Beurteilung der Frage, ob besondere Umstände es erfordern, ein Vorhaben bis zu einem weiteren Jahr zurückzustellen, als Vergleichsmaßstab der allgemeine Rahmen städtebaulicher Planungen mit den Zielsetzungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für alle in § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB genannte Vorhaben und nicht lediglich z.B. für Windkraftanlagen heranzuziehen (vgl. zum Maßstab OVG Münster, U.v. 21.4.2023 - 7 D 367/21.AK - juris Rn. 37;… zu weit: OVG NRW, B. v. 25.11.2014 - 8 B 690/14 - NVwZ-RR 2015, 323, juris Rn. 11; Raschke, ZfBR 2015, 119, 122;… Mitschang in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl., § 15 Rn. 16; möglicherweise enger: Rieger, ZfBR 2014, 535, 537).

    Denn der Gesetzgeber ist ausweislich des Wortlauts des § 15 Abs. 3 Satz 4 BauGB - wonach das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB allein nicht ausreicht, um eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ein zweites Mal auszusetzen - davon ausgegangen, dass eine Gemeinde die Konzentrationszonen-Planung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bei Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2-6 BauGB im Regelfall durchaus innerhalb des in § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB für die "erste" Zurückstellung vorgesehenen Zeitraums von längstens einem Jahr bewältigen (OVG Münster, U.v. 21.4.2023 - 7 D 367/21.AK - juris Rn. 37, 42) bzw. jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt Planreife herstellen kann (…Sennekamp in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Band 2, § 15 Rn. 84b).

    Der Ausnahmecharakter der Vorschrift würde hierdurch jedoch konterkariert (vgl. dazu auch OVG Münster, U.v. 21.4.2023 - 7 D 367/21.AK - juris Rn. 37).

    Nach gefestigter Rechtsprechung kommt ein Sonderfall im Sinne von § 15 Abs. 3 Satz 4 BauGB nur dann in Betracht, wenn die Gemeinde das Bauleitplanverfahren zügig und unter Aufbietung aller verfügbaren Kräfte betrieben hat und betreibt (OVG Münster, U.v. 21.4.2023 - 7 D 367/21.AK - juris Rn. 37).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - 7 B 1783/21

    Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan als Voraussetzung für eine …

    Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 7 D 367/21.AK gegen den Zurückstellungsbescheid vom 5.10.2021 in der Fassung des Ergänzungsbescheids vom 16.2.2022 wird abgelehnt.

    Rn. 3 die aufschiebende Wirkung der am 28.10.2021 erhobenen Klage 7 D 367/21.AK gegen den Zurückstellungsbescheid des Antragsgegners vom 5.10.2021 in der Fassung des Ergänzungsbescheids vom 16.2.2022 wiederherzustellen,.

  • VG Minden, 12.01.2024 - 2 K 2771/21

    Anwalt muss auch für politische Ehrenämter ans Versorgungswerk zahlen

    Rn. 15 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. April 2023 - 7 D 367/21.AK -, juris, Rn. 29.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - 7 B 303/23

    Aussetzen der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über die Zulässigkeit von …

    Hierzu verweist der Senat auf die auch dem Antragsgegner und der Beigeladenen bekannten Gründe seines rechtskräftigen Urteils vom 21.4.2023 in dem Verfahren 7 D 367/21.AK, das einen zeitgleich erlassenen entsprechenden Zurückstellungsbescheid wegen eines anderen Windenergievorhabens im Gebiet der Beigeladenen betraf.
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