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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23.NE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,39950
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23.NE (https://dejure.org/2024,39950)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.12.2024 - 7 D 89/23.NE (https://dejure.org/2024,39950)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Dezember 2024 - 7 D 89/23.NE (https://dejure.org/2024,39950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 2a ; BauO NRW § 6 Abs. 1 S. 5
    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan mit der Ausweisung eines Plangebiets als Sondergebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen; Verkürzung der Tiefe der Abstandsflächen im Plangebiet von 50 % auf 36 % der größten Höhe einer Windenergieanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan für Windenergieanlagen - Abstandsflächenverkürzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Anpassung; Anpassungspflicht.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23
    Rn. 55 vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.5.2007 - 4 BN 8/07 -, juris,.

    Rn. 57 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.5.2007 - 4 BN 8.07 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 27.3.2014 - 4 CN 3.13 -, juris, Rn. 32f.

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23
    Rn. 62 Vgl. BVerwG, Urteil vom 5.5.2015 - 4 CN 4.14 -, BauR 2015, 1620 = juris, Rn. 19.
  • BVerwG, 27.03.2014 - 4 CN 3.13

    Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23
    Rn. 57 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.5.2007 - 4 BN 8.07 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 27.3.2014 - 4 CN 3.13 -, juris, Rn. 32f.
  • BVerwG, 31.01.1995 - 4 NB 48.93

    Bebauungsplan - Typenzwang - Festsetzungskatalog - Festsetzungskombination - …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23
    Rn. 44 Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 31.1.1995 - 4 NB 48.93 -, juris, Rn. 19; Bischopink, in: Der Sachgerechte Bebauungsplan, 5. Aufl., Rn. 507.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2024 - 22 B 286/24

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Ausweisung von Konzentrationszonen für …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23
    Rn. 35 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2024 - 22 B 286/24.NE -, juris, Rn. 14.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 21/24

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der erteilten immissionsschutzrechtlichen …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der zu den Verfahren beigezogenen Planaufstellungsvorgänge und Verwaltungsvorgänge - auch zu den Verfahren 7 D 121/23.AK und 7 D 21/24.AK und dem abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK - sowie der Originalurkunden des angefochtenen Bebauungsplans Nr. 12 "Windenergie" und auch des Bebauungsplans Nr. 9 und der 30. Flächennutzungsplanänderung der Antragsgegnerin Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2023 - 7 D 372/21

    Mangelhafter Flächennutzungsplan wegen fehlender Erwägung der substanziellen …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23
    Rn. 33 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 24.2.2023 - 7 D 372/21.NE -, juris, Rn. 34.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - 7 D 68/10

    Zulässigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans als Maßnahme der …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23
    Rn. 49 Vgl. Söfker, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 9 Rn. 15 (Bearb. Stand 2/21); OVG NRW, Urteil vom 15.4.2011 - 7 D 68/10.NE -, juris, Rn. 56 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23

    Verpflichtung der Behörde zur Erteilung eines positiven Vorbescheids zur …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der zu den Verfahren beigezogenen Planaufstellungsvorgänge und Verwaltungsvorgänge - auch zu den Verfahren 7 D 121/23.AK und 7 D 21/24.AK und dem abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK - sowie der Originalurkunden des angefochtenen Bebauungsplans Nr. 12 "Windenergie" und auch des Bebauungsplans Nr. 9 und der 30. Flächennutzungsplanänderung der Antragsgegnerin Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2024 - 7 B 114/24

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und des Betriebs von …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 89/23
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der zu den Verfahren beigezogenen Planaufstellungsvorgänge und Verwaltungsvorgänge - auch zu den Verfahren 7 D 121/23.AK und 7 D 21/24.AK und dem abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK - sowie der Originalurkunden des angefochtenen Bebauungsplans Nr. 12 "Windenergie" und auch des Bebauungsplans Nr. 9 und der 30. Flächennutzungsplanänderung der Antragsgegnerin Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 21/24

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der erteilten immissionsschutzrechtlichen …

    Der Plan weise zwar für ihren geplanten Standort kein Baufenster aus; der Plan sei aber aus verschiedenen Gründen - wie auch im Verfahren 7 D 89/23.NE vorgetragen - unwirksam.

    Dies ergebe sich aus ihrem, der Beigeladenen, Vorbringen im Verfahren 7 D 89/23.NE.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten auch zu den Verfahren 7 D 121/23.AK und 7 D 89/23.NE sowie dem abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK und der beigezogenen immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie der Aufstellungsvorgänge der Stadt X. zum Bebauungsplan M. "D." Bezug genommen.

    Der Bebauungsplan ist Gegenstand der Prüfung im Normenkontrollverfahren - 7 D 89/23.NE -.

    Rn. 93 vgl. die Windvorprognose vom 6.4.2021 (BA 1 zu 7 D 89/23.NE, Bl. 603ff.).

    Abgesehen davon ist für die gerichtliche Prüfung durch den Senat die objektive Rechtslage maßgeblich, nach der sich der Bebauungsplan Nr. 12 aus den Gründen des Urteils vom heutigen Tag im Verfahren 7 D 89/23.NE als unwirksam erweist.

  • BVerwG, 12.03.2026 - 7 B 5.25
    Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan aufgrund eines Normenkontrollantrags der Klägerin mit Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 89/23.NE - für unwirksam erklärt und mit Urteil vom selben Tag den Beklagten verpflichtet, über den Antrag auf Vorbescheid erneut zu entscheiden.

    Rn. 9 2. Der vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2025 - BVerwG 4 BN 9.25 - festgestellte Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) im Normenkontrollurteil (7 D 89/23.NE) stellt einen auch im vorliegenden Verfahren zu beachtenden Verfahrensverstoß dar.

    Sie hat in dem den Vorbescheid betreffenden Urteil vom 18. Dezember 2024 in der Parallelsache - 7 D 121/23.AK - ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Bebauungsplan Nr. 12 "aus den Gründen des Urteils im Verfahren - 7 D 89/23.NE - vom heutigen Tage unwirksam, mithin ... der vom Beklagten angeführte Ablehnungsgrund nicht tragfähig" sei (UA S. 8 unten).

    Rn. 12 3. Hinsichtlich der Grundsatzrügen, die identisch sind mit denjenigen, die im Verfahren gegen das Normenkontrollurteil - 7 D 89/23.NE - geltend gemacht wurden, verweist der Senat auf die Ausführungen des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2025.

  • BVerwG, 12.03.2026 - 7 B 4.25
    Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan Nr. 12 auf einen Normenkontrollantrag der Klägerin mit Urteil vom 18. Dezember 2024 - 7 D 89/23.NE - für unwirksam erklärt und mit dem hier angegriffenen Urteil vom selben Tag den Beklagten verpflichtet, über den Antrag auf Vorbescheid erneut zu entscheiden.

    Rn. 5 2. Einen beachtlichen Verfahrensmangel stellt dagegen der vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2025 - BVerwG 4 BN 9.25 - festgestellte Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) im Normenkontrollurteil - 7 D 89/23.NE - der Vorinstanz dar.

    Sie hat im hier angegriffenen Urteil ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Bebauungsplan Nr. 12 "aus den Gründen des Urteils im Verfahren - 7 D 89/23.NE - vom heutigen Tage unwirksam, mithin ... der vom Beklagten angeführte Ablehnungsgrund nicht tragfähig" sei (UA S. 8 unten).

    Rn. 6 3. Hinsichtlich der im Beschwerdeverfahren gegen das Normenkontrollurteil über den Bebauungsplan Nr. 12 - 7 D 89/23.NE - vorgebrachten Grundsatzrügen, die die Beschwerde auch im vorliegenden Verfahren geltend macht, verweist der Senat ebenfalls auf die Ausführungen des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2025.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 7 D 121/23

    Verpflichtung der Behörde zur Erteilung eines positiven Vorbescheids zur …

    Ergänzend wiederholt und vertieft sie ihr Vorbringen im abgeschlossenen Verfahren 7 B 114/24.AK sowie in den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK.

    Die Normenkontrollklage der Klägerin gegen den Bebauungsplan Nr. 12 der Beigeladenen zu 1. wird unter dem Aktenzeichen 7 D 89/23.NE geführt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge auch zu den Verfahren 7 D 89/23.NE und 7 D 21/24.AK sowie des abgeschlossenen Verfahrens 7 B 114/24.AK Bezug genommen.

    Rn. 32 Der Bebauungsplan Z.-straße "N." ist aus den Gründen des Urteils im Verfahren - 7 D 89/23.NE - vom heutigen Tage unwirksam, mithin ist der vom Beklagten angeführte Ablehnungsgrund nicht tragfähig.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2025 - 7 D 139/22

    Planbedingte Verkehrslärmbelastung oberhalb der Schwelle einer Gesundheitsgefahr

    Rn. 176 Vgl. zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt: OVG NRW, Urteil vom 18.12.2024 - 7 D 89/23.NE -, BauR 2025, 447 = juris, Rn. 54ff. m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2024 - 7 B 114/24

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und des Betriebs von …

    Die umfangreichen Ausführungen zu Mängeln der Planung (insbesondere: unzulässige Abstandsflächenverkürzung, zu enge Abgrenzung des Plangebiets, unzureichende Erwägung von Planungsalternativen, Verfehlung des Planungsziels einer maximalen Ausnutzung der Flächen für die Windenergie) bedürfen vielmehr der eingehenden Überprüfung im anhängigen Verfahren der Normenkontrolle - 7 D 89/23.NE -.

    Rn. 20 Es kann dahinstehen, wie die Aussichten auf einen Klageerfolg zu beurteilen sind, wenn der Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt O. im Verfahren - 7 D 89/23.NE - für unwirksam erklärt würde.

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