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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 23.11.2005 - 7 G 1591/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26681
VG Darmstadt, 23.11.2005 - 7 G 1591/05 (https://dejure.org/2005,26681)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23.11.2005 - 7 G 1591/05 (https://dejure.org/2005,26681)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23. November 2005 - 7 G 1591/05 (https://dejure.org/2005,26681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Exmatrikulation bei Nichtzahlung der Studiengebühren; zur Verfassungsmäßigkeit der Studiengebühren in Hessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Exmatrikulation bei Nichtzahlung der Studiengebühren; zur Verfassungsmäßigkeit der Studiengebühren in Hessen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03

    Studiengebühren

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.11.2005 - 7 G 1591/05
    Die Bestimmung wurde jedoch vom Bundesverfassungsgerichts durch Urteil vom 26.01.2005 (2 BvF 1/03 -, NJW 2005, 493 = DÖV 2005, 338) für mit Art. 70, 75 Abs. 1 Satz 1, 72 Abs. 2 GG unvereinbar und nichtig erklärt.
  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.11.2005 - 7 G 1591/05
    Ein Anspruch auf ein kostenloses Studium wird durch dieses Grundrecht nicht gewährleistet (BVerwG, Urt. v. 25.07.2001 - 6 C 8.00 -, BVerwGE 115, 32 = DVBl. 2002, 60 = NVwZ 2002, 206).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1860/99

    Studiengebühr für Langzeitstudierende

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.11.2005 - 7 G 1591/05
    Sie knüpft gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 StuGuG an die Immatrikulation an, die gebührenrechtlich den Beginn der Benutzung der staatlichen Einrichtung darstellt (Hess. VGH, Beschl. v. 09.11.2004 - 5 TG 2386/04 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.04.2000 - 2 S 1860/9 -, DÖV 2000, 874), und nicht, wie der Antragsteller meint, den Abschluss eines Vertrags zwischen ihm und der Antragsgegnerin.
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2004 - 2 ME 364/03

    Studiengebühr für Langzeitstudierende

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.11.2005 - 7 G 1591/05
    Soweit die Entstehung der Studiengebührenpflicht davon abhängig ist, inwieweit das den Studierenden zur Verfügung stehende Studienguthaben in der Vergangenheit bereits verbraucht worden war, handelt es sich lediglich um eine grundsätzlich zulässige tatbestandliche Rückanknüpfung oder sogenannte "unechte" Rückwirkung (…BVerwG, Urt. v. 25.07.2001, a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.01.2004 - 2 ME 364/03 - VG Frankfurt a. M., Beschl. v. 21.07.2004 -, a. a. O.).
  • StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812

    Unterrichtsgeldfreiheit in Hessen

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.11.2005 - 7 G 1591/05
    Das kann nicht mehr sein, als ihm auch im Hinblick von Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip gewährt wird, nämlich die Förderung eines Studiums während der Regelstudienzeit zuzüglich weiterer drei bzw. vier Semester und gegebenenfalls zuzüglich weiterer Semester bei Vorliegen besonderer Umstände bzw. besonderer Härten (vgl. Hessischer Staatsgerichtshof, Urt. v. 01.12.1976 - P.St. 812 -, ESVGH 27, 30).
  • VGH Hessen, 29.06.1995 - 6 TG 1560/95

    Sofortige Vollziehung der Exmatrikulation bei Nichteinhaltung der Nachfrist zur …

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.11.2005 - 7 G 1591/05
    Rn. 28 Es kann dahingestellt bleiben, ob diese allgemein gehaltene, für alle säumigen Studierenden geltende Begründung für die Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung ausreicht (so der Hess. VGH, Beschl. v. 29.06.1995 - 6 TG 1560/95 -, HessVGRspr 1996, 42 = ESVGH 46, 75 = NVwZ-RR 1996, 205) oder ob eine auf den vorliegenden Fall bezogene Begründung erforderlich ist.
  • VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03

    Berechnung; Berufsausübung; Berufsausübungsregelung; Beschränkung; Erlass; …

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.11.2005 - 7 G 1591/05
    Demgegenüber konnten Studierende angesichts der knapper werdenden öffentlichen Mittel und der bereits seit längerem geführten politischen Diskussionen über die Einführung von Studiengebühren nicht darauf vertrauen, dass sie ein einmal begonnenes Studium auch weit über die für dieses Studium angesetzte Regelstudienzeit hinaus letztlich auf Kosten der Allgemeinheit und gänzlich ohne eigenen Beitrag und ohne jede zeitliche Grenze würden beenden können (…BVerwG, Urt. v. 25.07.2001, a. a. O.; VG Göttingen, Urt. v. 04.03.2004 - 4 A 98/03 -, juris;… VG Frankfurt a. M., a. a. O.).
  • VG Darmstadt, 19.01.2006 - 7 E 1156/04

    Heranziehung zur Zahlung von Studiengebühren für ein Zweitstudium für das …

    Rn. 40 Das Studienguthabengesetz sowie die Immatrikulationsordnung verstoßen auch nicht gegen weiteres höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen die Art. 12 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG, und entspricht verfassungsrechtlichen Anforderungen, die für die Erhebung von Abgaben entwickelt worden sind (…VG Darmstadt, Urt. v. 19.01.2006 - 7 E 2329/04 [2] - und Beschl. v. 23.11.2005 - 7 G 1591/05 [3] - VG Frankfurt, Beschl. v. 21.07.2004 - 12 G 2920/04 [3] -, bestätigt durch Beschl. d. Hess. VGH v. 09.11.2004 - 5 TG 2386/04 - VG Wiesbaden, Beschl. v. 01.02.2005 - 1 G 2187/04 [1] -, bestätigt durch Beschl. d. Hess. VGH v. 17.05.2005 - 5 TG 589/05 - VG Kassel, Beschl. v. 17.06.2005 - 6 G 626/05 -), was im vorliegenden Fall auch nicht ausdrücklich bestritten wurde.
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