Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 21.09.2007 - 7 G 2700/07 (2) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- RA Kotz
Pokerturnier ist unerlaubtes Glücksspiel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag eines Veranstalters von Pokerturnieren abgelehnt
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag eines Veranstalters von Pokerturnieren abgelehnt
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Eilantrag eines Veranstalters von Pokerturnieren abgelehnt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Poker-Turnier ist verbotenes Glücksspiel
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Poker-Turnier ist verbotenes Glücksspiel
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Eilantrag eines Veranstalters von Pokerturnieren abgelehnt
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 21.09.2007 - 7 G 2700/07 (2)
- VG Frankfurt/Main, 27.09.2007 - 7 G 2700/07
Papierfundstellen
- NVwZ 2008, 109
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VG München, 08.05.2007 - M 22 S 07.900
Poker-Tunier an "Poker-Akademie" ist illegales Glücksspiel
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.09.2007 - 7 G 2700/07
Dabei ist es unerheblich, dass die Vermögensleistung der Teilnehmer hier als Startgeld und nicht als "Einsatz" bezeichnet wird (vgl. hierzu VG München, Beschluss vom 08.05.2007, M 22 S 07.900 - juris -). - VG Cottbus, 03.11.2006 - 2 L 386/06
Kein unerlaubtes Glücksspiel bei 15 EUR Startgeld für Poker-Tunier
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.09.2007 - 7 G 2700/07
Das Gericht geht auch nicht davon aus, dass durch das Startgeld hier nur ein Betrag gezahlt wird, der mit dem eigentlichen Spiel nichts zu tun hat (vgl. hierzu VG Cottbus, Beschluss vom 03.11.2006, 2 L 386/06, in dem davon ausgegangen wird, dass bei einer Pauschale von 15 Euro pro Teilnehmer dieser Betrag nicht als Einsatz und somit das Spiel nicht als unerlaubtes Glücksspiel anzusehen ist), da auch dann, wenn durch die Teilnehmergebühren die Organisation des Turniers bezahlt wird, ein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance verlangt wird und somit die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Lotteriestaatsvertrag gegeben sind.
- VG Berlin, 22.10.2008 - 35 A 187.08
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehbarkeit …
In Abgrenzung zum bloßen Unterhaltungsspiel ist dies nur dann der Fall, wenn ein nicht ganz unerheblicher Spieleinsatz geleistet wird und die Möglichkeit eines nicht unbedeutenden Gewinnes besteht; nicht hingegen, wenn das (niedrige) Startgeld lediglich einen Unkostenbeitrag für die eigentlichen Organisationskosten darstellt (OVG NRW…, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 4 B 606/08 -, zitiert nach juris, Rn. 16; VG Neustadt an der Weinstraße…, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 5 L 592/08.NW -, zitiert nach juris, Rn. 10 ff. m.w.N.; so wohl auch VG Cottbus, Beschluss vom 3. November 2006 - 2 L 386/06 -, zitiert nach VG Frankfurt, Beschluss vom 21. September 2007 - 7 G 2700/07 - siehe auch zu § 284 StGB Groeschke/Hohmann, in: MüKo, StGB, 2006, § 284 Rn. 8; a.A. VG Frankfurt, Beschluss vom 21. September 2007 - 7 G 2700/07 -, NVwZ 2008, 109 [110];… siehe auch den vom Antragsgegner im angegriffenen Bescheid angeführten Beschluss des VG Münster vom 3. April 2008 - 9 L 13/08 -, Rn. 15 ff., zitiert nach juris, der jedoch vom OVG NRW, a.a.O., aufgehoben wurde).
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| VG Frankfurt/Main, 27.09.2007 - 7 G 2700/07 |
Kurzfassungen/Presse
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Eilantrag eines Veranstalters von Pokerturnieren abgelehnt
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 21.09.2007 - 7 G 2700/07
- VG Frankfurt/Main, 27.09.2007 - 7 G 2700/07
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