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Weitere Entscheidung unten: VG Frankfurt/Oder, 14.02.2008

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11599
FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04 (https://dejure.org/2008,11599)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01.12.2008 - 7 K 19/04 (https://dejure.org/2008,11599)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - 7 K 19/04 (https://dejure.org/2008,11599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO § 180 Abs. 1; ; AO § 180 Abs. 5; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 16; ; EStG § 34 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesonderte Feststellung der Einkünfte unbeschränkt Steuerpflichtiger aus einer ausländischen Personengesellschaft, gewerblicher Grundstückshandel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gesonderte Feststellung der Einkünfte unbeschränkt Steuerpflichtiger aus einer ausländischen Personengesellschaft, gewerblicher Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Gesonderte Feststellung der Einkünfte unbeschränkt Steuerpflichtiger aus einer ausländischen Personengesellschaft, gewerblicher Grundstückshandel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte unbeschränkt steuerpflichtiger Gesellschafter aus der Beteiligung an einer US-amerikanischen Personengesellschaft; Einordnung der Einkünfte aus der Beteiligung an einer US-amerikanischen Personengesellschaft als ...

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 557
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (16)

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04
    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH, Beschluss des Großen Senats vom 3.7.1995 - GrS 1/93, BStBl II 1995, 617; Beschluss des Großen Senats vom 10.12.2001 - GrS 1/98, BStBl II 2002, 291; Urteil vom 19.9.2002 - X R 51/98, BStBl II 2003, 394; Urteil vom 15.3.2005 - X R 39/03, BStBl II 2005, 817, jeweils m.w.N.).

    Grundstücksgeschäfte einer Personengesellschaft können einem Gesellschafter, der daneben weitere Grundstücke veräußert, in der Weise zugerechnet werden, dass unter Einbeziehung dieser Veräußerungen ein gewerblicher Grundstückshandel besteht (BFH, Beschluss vom 3.7.1995 - GrS 1/93, BStBl II 1995, 617).

    Allerdings gehören Grundstücksgeschäfte nicht zu einem Grundstückshandel des Steuerpflichtigen, wenn eine zu einem anderen Zweck gegründete und diesen Zweck verfolgende Gesellschaft im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes aus spezifischen betriebsbezogenen Gründen Grundstücke veräußert (BFH, Beschluss vom 3.7.1995 - GrS 1/93, BStBl II 1995, 617).

    Einer Zusammenschau aller dem Steuerpflichtigen zuzurechnenden Aktivitäten bedarf es auch dann, wenn dieser an mehreren grundstücksverwaltenden Personengesellschaften beteiligt ist (BFH, Urteil vom 10.12.1998 - III R 61/97, BStBl II 1999, 390; Beschluss vom 3.7.1995 - GrS 1/93, BStBl II 1995, 617).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04
    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH, Beschluss des Großen Senats vom 3.7.1995 - GrS 1/93, BStBl II 1995, 617; Beschluss des Großen Senats vom 10.12.2001 - GrS 1/98, BStBl II 2002, 291; Urteil vom 19.9.2002 - X R 51/98, BStBl II 2003, 394; Urteil vom 15.3.2005 - X R 39/03, BStBl II 2005, 817, jeweils m.w.N.).

    Andererseits können auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten besondere Umstände auf eine gewerbliche Betätigung schließen lassen (BFH, Beschluss des Großen Senats vom 10.12.2001 - GrS 1/98, a.a.O.; Urteil vom 19.9.2002 - X R 51/98, BStBl II 2003, 394;… Urteil vom 15.3.2005 - X R 39/03, a.a.O.).

  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der …

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04
    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH, Beschluss des Großen Senats vom 3.7.1995 - GrS 1/93, BStBl II 1995, 617; Beschluss des Großen Senats vom 10.12.2001 - GrS 1/98, BStBl II 2002, 291; Urteil vom 19.9.2002 - X R 51/98, BStBl II 2003, 394; Urteil vom 15.3.2005 - X R 39/03, BStBl II 2005, 817, jeweils m.w.N.).

    Andererseits können auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten besondere Umstände auf eine gewerbliche Betätigung schließen lassen (…BFH, Beschluss des Großen Senats vom 10.12.2001 - GrS 1/98, a.a.O.; Urteil vom 19.9.2002 - X R 51/98, BStBl II 2003, 394; Urteil vom 15.3.2005 - X R 39/03, a.a.O.).

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05

    Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer …

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04
    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des BFH sind Gewinne aus der Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundbesitzes selbst dann der laufenden - das heißt der bisherigen und damit nicht der nach §§ 16, 34 EStG begünstigten - unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen, wenn es sich um die Veräußerung des letzten zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks handelt (BFH, Urteil vom 14.12.2006 - IV R 3/05, BStBl II 2002, 777;… Urteil vom 14.12.2006 - IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; Urteil vom 5.7.2005 - VIII R 65/02, BStBl II 2006, 160).

    Maßgeblich hierfür ist nach der Rechtsprechung des BFH zum einen der Zweck, Gewinne aus der im Wesentlichen unveränderten Fortsetzung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit von den privilegierten Betriebsaufgabe- oder -veräußerungsgewinnen zu scheiden, sowie zum anderen die Erwägung einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung von Einzel- und Mitunternehmern (BFH, Urteil vom 14.12.2006 - IV R 3/05, BStBl II 2002, 777;… Urteil vom 14.12.2006 - IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; Urteil vom 5.7.2005 - VIII R 65/02, BStBl II 2006, 160).

  • BFH, 05.07.2005 - VIII R 65/02

    Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers …

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04
    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des BFH sind Gewinne aus der Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundbesitzes selbst dann der laufenden - das heißt der bisherigen und damit nicht der nach §§ 16, 34 EStG begünstigten - unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen, wenn es sich um die Veräußerung des letzten zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks handelt (BFH, Urteil vom 14.12.2006 - IV R 3/05, BStBl II 2002, 777;… Urteil vom 14.12.2006 - IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; Urteil vom 5.7.2005 - VIII R 65/02, BStBl II 2006, 160).

    Maßgeblich hierfür ist nach der Rechtsprechung des BFH zum einen der Zweck, Gewinne aus der im Wesentlichen unveränderten Fortsetzung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit von den privilegierten Betriebsaufgabe- oder -veräußerungsgewinnen zu scheiden, sowie zum anderen die Erwägung einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung von Einzel- und Mitunternehmern (BFH, Urteil vom 14.12.2006 - IV R 3/05, BStBl II 2002, 777;… Urteil vom 14.12.2006 - IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; Urteil vom 5.7.2005 - VIII R 65/02, BStBl II 2006, 160).

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/98

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung in GmbH

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04
    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH, Beschluss des Großen Senats vom 3.7.1995 - GrS 1/93, BStBl II 1995, 617; Beschluss des Großen Senats vom 10.12.2001 - GrS 1/98, BStBl II 2002, 291; Urteil vom 19.9.2002 - X R 51/98, BStBl II 2003, 394; Urteil vom 15.3.2005 - X R 39/03, BStBl II 2005, 817, jeweils m.w.N.).

    Andererseits können auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten besondere Umstände auf eine gewerbliche Betätigung schließen lassen (…BFH, Beschluss des Großen Senats vom 10.12.2001 - GrS 1/98, a.a.O.; Urteil vom 19.9.2002 - X R 51/98, BStBl II 2003, 394;… Urteil vom 15.3.2005 - X R 39/03, a.a.O.).

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 35/05

    Anteile an Grundstückshandelsgesellschaft; Veräußerungsgewinn

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04
    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des BFH sind Gewinne aus der Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundbesitzes selbst dann der laufenden - das heißt der bisherigen und damit nicht der nach §§ 16, 34 EStG begünstigten - unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen, wenn es sich um die Veräußerung des letzten zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks handelt (BFH, Urteil vom 14.12.2006 - IV R 3/05, BStBl II 2002, 777; Urteil vom 14.12.2006 - IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; Urteil vom 5.7.2005 - VIII R 65/02, BStBl II 2006, 160).

    Maßgeblich hierfür ist nach der Rechtsprechung des BFH zum einen der Zweck, Gewinne aus der im Wesentlichen unveränderten Fortsetzung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit von den privilegierten Betriebsaufgabe- oder -veräußerungsgewinnen zu scheiden, sowie zum anderen die Erwägung einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung von Einzel- und Mitunternehmern (BFH, Urteil vom 14.12.2006 - IV R 3/05, BStBl II 2002, 777; Urteil vom 14.12.2006 - IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; Urteil vom 5.7.2005 - VIII R 65/02, BStBl II 2006, 160).

  • BFH, 11.09.2002 - II B 113/02

    Grunderwerbsteuer bei Personengesellschaften

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04
    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des BFH sind Gewinne aus der Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundbesitzes selbst dann der laufenden - das heißt der bisherigen und damit nicht der nach §§ 16, 34 EStG begünstigten - unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen, wenn es sich um die Veräußerung des letzten zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks handelt (BFH, Urteil vom 14.12.2006 - IV R 3/05, BStBl II 2002, 777;… Urteil vom 14.12.2006 - IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; Urteil vom 5.7.2005 - VIII R 65/02, BStBl II 2006, 160).

    Maßgeblich hierfür ist nach der Rechtsprechung des BFH zum einen der Zweck, Gewinne aus der im Wesentlichen unveränderten Fortsetzung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit von den privilegierten Betriebsaufgabe- oder -veräußerungsgewinnen zu scheiden, sowie zum anderen die Erwägung einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung von Einzel- und Mitunternehmern (BFH, Urteil vom 14.12.2006 - IV R 3/05, BStBl II 2002, 777;… Urteil vom 14.12.2006 - IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; Urteil vom 5.7.2005 - VIII R 65/02, BStBl II 2006, 160).

  • BFH, 12.07.2007 - X R 4/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bestellung eines Erbbaurechts kein Objekt i.S. …

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04
    Diese Rechtsprechung hat der BFH in 2007 für den Fall bestätigt, dass auch einem Gesellschafter, dessen Beteiligung nicht mindestens 10% beträgt und der auch eigene Grundstücke veräußert, jedenfalls die Beteiligung dann als Objekte im Sinne der Drei-Objekt-Grenze zugerechnet werden, wenn dieser Gesellschafter über eine Generalvollmacht oder aus anderen Gründen die Geschäfte der Grundstücksgesellschaft maßgeblich bestimmt (BFH, Urteil vom 12.7.2007 - X R 4/04, DStR 2007, 1759).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 61/97

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04
    Einer Zusammenschau aller dem Steuerpflichtigen zuzurechnenden Aktivitäten bedarf es auch dann, wenn dieser an mehreren grundstücksverwaltenden Personengesellschaften beteiligt ist (BFH, Urteil vom 10.12.1998 - III R 61/97, BStBl II 1999, 390; Beschluss vom 3.7.1995 - GrS 1/93, BStBl II 1995, 617).
  • BFH, 04.04.2007 - I R 110/05

    Progressionsvorbehalt: abkommensrechtlich steuerfreie Einkünfte einer im …

  • BFH, 13.09.1989 - I R 117/87

    Zur Ermittlung und Währungsumrechnung der Einkünfte einer ausländischen …

  • BFH, 29.10.1997 - I R 35/96

    Gestaltungsmißbrauch durch beschränkt Steuerpflichtige

  • BFH, 23.01.2003 - IV R 75/00

    Die Veräußerung von Umlaufvermögen im zeitlichen Zusammenhang mit der …

  • BFH, 26.03.1991 - IX R 162/85

    Die Beschränkung des Verlustausgleichs nach § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG …

  • FG Hamburg, 14.08.1992 - VII 70/90
  • FG München, 07.03.2011 - 7 K 2670/09

    Gesonderte Feststellung über nach DBA steuerfreie ausländische Einkünfte zum …

    Soweit das Finanzgericht Hamburg in den vom Finanzamt zitierten Urteilen vom 1. Dezember 2008 7 K 19/04, EFG 2009, 557 und vom 14. August 1992 VII 70/90, EFG 1993, 154 eine andere Auffassung vertritt, kann der Senat dem nicht folgen.
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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 14.02.2008 - 7 K 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,119416
VG Frankfurt/Oder, 14.02.2008 - 7 K 19/04 (https://dejure.org/2008,119416)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 14.02.2008 - 7 K 19/04 (https://dejure.org/2008,119416)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 7 K 19/04 (https://dejure.org/2008,119416)
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Verfahrensgang

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