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| VG Cottbus, 24.09.2009 - 7 K 340/09.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04
Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …
Auszug aus VG Cottbus, 24.09.2009 - 7 K 340/09
Indessen muss für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen vor allem auf die konkreten Umstände in der Person des betroffenen Ausländers abgestellt und in Würdigung der allgemeinen Umstände in dem angenommenen Verfolgerstaat beurteilt werden, ob sich die der Flüchtlingszuerkennung zugrunde liegenden spezifischen Verhältnisse derart wesentlich verändert haben, dass nach der maßgeblichen Verfolgungsprognose heute keine Verfolgungsgefahr mehr besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 -, BVerwGE 124, 276 ff.). - BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01
Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis; …
Auszug aus VG Cottbus, 24.09.2009 - 7 K 340/09
Rn. 21 Auch die Versagung des Flüchtlingsschutzes nach § 60 Abs. 1 AufenthG in Nr. 2. des angefochtenen Bundesamtsbescheides ist aufzuheben, da die Aufhebung der Widerrufsentscheidung die negative Feststellung des Bundesamts zu § 60 Abs. 1 AufenthG gegenstandslos werden lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 1 C 17.01 -, InfAuslR 2003, 74). - BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03
Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …
Auszug aus VG Cottbus, 24.09.2009 - 7 K 340/09
Zwar kann das jetzt zur Entscheidung über den Widerrufsbescheid des Bundesamtes berufene Gericht weder aus dem Vorbringen des Klägers in seinem ersten Asylverfahren noch aus sonstigen Unterlagen Angaben des von dem Gericht seinerzeit zugrunde gelegten Inhalts entnehmen; doch steht die Rechtskraft jenes Urteils dessen Richtigkeitsüberprüfung nunmehr entgegen, so dass es auf die Frage, ob der Flüchtlingsschutz zu Recht zuerkannt worden ist, nicht ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2004 - 1 C 22.03 -, NVwZ 2005, 89). - VG Stuttgart, 29.01.2009 - A 8 K 4377/08
Widerruf der Asylanerkennung türkischer Staatsangehöriger kurdischer …
Auszug aus VG Cottbus, 24.09.2009 - 7 K 340/09
Rn. 20 Nach allem ist noch keine erhebliche und dauerhafte Veränderung der Lage in der Türkei eingetreten (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 29. Januar 2009 - A 8 K 4377/08 -, juris), so dass die Voraussetzungen für die seinerzeit erfolgte Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht weggefallen sind. - VG Cottbus, 24.09.2009 - 7 K 441/09
Widerruf der Asylanerkennung - keine Gruppenverfolgung von Yeziden in der Türkei
Auszug aus VG Cottbus, 24.09.2009 - 7 K 340/09
Rn. 13 Das Gericht lässt es dahinstehen, ob bereits die Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom 21. Juni 2002 (5 K 928/97.A) dem Widerruf entgegen steht und ob die umstrittene Widerrufsentscheidung des Bundesamtes auch den formellen Widerrufserfordernissen gerecht wird; es wird aber von einem den formalen Anforderungen des § 73 Abs. 4 AsylVfG genügenden Anhörungsverfahren und davon auszugehen sein, dass ein Widerrufsbescheid angesichts der zuvor eingeleiteten Anhörung auch nach dem 31. Dezember 2008 erlassen werden durfte (insoweit vgl. Urteil vom heutigen Tag im Verfahren VG 7 K 441/09.A).
- VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11
Asyl ( Folgeantrag )
Rn. 78 Vor diesem Hintergrund ging die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bereits vor Abbruch der Friedensgespräche zwischen der türkischen Regierung und der PKK im Sommer 2015 und dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 davon aus, dass jedenfalls für Personen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder sie sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben und deshalb ins Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potentielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr bestand, dass sie im Falle der Rückkehr in die Türkei in Polizeigewahrsam genommen und dort gefoltert bzw. misshandelt werden (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 2. Juli 2013 - 8 A 2632/06 -, juris Rn. 104; Bayerischer VGH…, Urteil vom 27. April 2012 - 9 B 08.30203 -, juris Rn. 36 ff.; OVG für das Land Schleswig-Holstein…, Urteil vom 1. September 2011 - 4 LB 11/10 -, juris Rn. 39; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 27 ff.; VG Cottbus, Urteile vom 24. Juni 2009 - 7 K 973/08.A -, S. 4/5 UA; vom 24. September 2009 - VG 7 K 340/09 -, S. 5 UA und vom 3. November 2009 - VG 7 K 447/09 -, S.4 UA sowie - aus jüngerer Zeit - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 27. Mai 2016 - 9 A 653/11.A -, juris Rn. 122; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 21. Mai 2016 - 11 B 53/15 -, juris Rn. 37 ff.; Sächsisches OVG…, Urteil vom 7. April 2016 - 3 A 557/13.A -, juris Rn. 34).
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