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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 420/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20599
VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 420/02 (https://dejure.org/2003,20599)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10.12.2003 - 7 K 420/02 (https://dejure.org/2003,20599)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 7 K 420/02 (https://dejure.org/2003,20599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rückwirkende Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: umlagefähige Kosten der öffentlichen …

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 420/02
    Es muss sich mithin um betriebsbedingte Kosten handeln (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschl. v. 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - Normenkontrollurt. v. 13.05.1997 - 2 S 3246/94 -).

    Die Gebührenschuldner werden in diesem Fall teilweise mit Kosten belastet, deren Finanzierung über das Instrument der Benutzungsgebühr nicht mehr gerechtfertigt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurt. v. 13.05.1997, aaO).

    In dem Normenkontrollurteil vom 13.05.1997 (aaO) hat der Verwaltungsgerichtshof dagegen ausdrücklich offen gelassen, ob Kosten für die Erstellung der Gebührenkalkulation zu den ansatzfähigen Kosten gehören.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in …

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 420/02
    Es muss sich mithin um betriebsbedingte Kosten handeln (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschl. v. 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - Normenkontrollurt. v. 13.05.1997 - 2 S 3246/94 -).

    Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Normenkontrollbeschluss vom 27.02.1996 (aaO) angedeutet, dass die Kosten der Gebührenkalkulation möglicherweise nicht gebührenfähig sein könnten.

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen …

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 420/02
    Dabei verdient das Vertrauen insbesondere dann keinen Schutz, wenn eine rückwirkend erlassene abgabenrechtliche Regelung dazu dienen soll, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.04.1983, BVerwGE 67, 129, 131 f.).

    Dies gehört daher bei den Fallgestaltungen wie der vorliegenden zu den in der Natur der Sache liegenden und dementsprechend den Betroffenen als vorhersehbar anzulastenden Risiken (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.04.1983, BVerwGE 67, 129, 132).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2002 - 2 S 1383/00

    Umlage von Planungskosten

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 420/02
    Im damals zu entscheidenden Fall ging es indessen nicht um Kosten für die Gebührenkalkulation, sondern um im Vorfeld der Errichtung einer Abfallentsorgungseinrichtung entstandene Planungskosten (ähnlich in neuerer Zeit VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.04.2002 - 2 S 1383/00 -).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 420/02
    Diese Tatbestände, die den Eintritt ihrer Rechtsfolgen von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig machen, berühren vorrangig die Grundrechte und unterliegen weniger strengen Beschränkungen als die Rückbewirkung von Rechtsfolgen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.05.1995, BVerfGE 92, 277, 344).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 420/02
    Dieser Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtsfolgenlage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.12.1997, BVerfGE 97, 67, 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen …

    Denn das durch die Benutzung der öffentlichen Einrichtung seitens des Bürgers eingeleitete Austauschverhältnis kann grundsätzlich nur dann korrekt abgewickelt werden, wenn die Gemeinde den Satz der für die Benutzung zu entrichtenden Gebühren auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation in ihrer Satzung festlegt (in dieser Richtung bereits das Normenkontrollurteil des Senats vom 13.05.1997 - 2 S 3246/94 - BWGZ 1997, 890; ebenso VG Freiburg, Urteil vom 10.12.2003 - 7 K 420/02 - Juris; Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 RdNr. 733a, S. 473).
  • VG Ansbach, 11.03.2008 - AN 1 K 07.01382

    Niederschlagswassergebühr, Rigole als Teil der öffentlichen …

    Die von der Beklagten satzungsrechtlich (§ 10 Abs. 5 und 6 BGS - EWS/FES) festgelegte Mitwirkungsverpflichtung des Grundstückseigentümers bei der Ermittlung Größe der bebauten und versiegelten Flächen beruht auf Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 a) KAG i.V.m. § 90 Abs. 1 AO (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.9.2003 - 23 ZB 03.1775; VG Freiburg, Urteil vom 10.12.2003 - 7 K 420/02).
  • VG Karlsruhe, 24.11.2005 - 6 K 1922/04

    Zur Heranziehung zu Abwassergebühren

    Rn. 25 Vor dem Hintergrund der auch den Beteiligten im Einzelnen bekannten obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. insbesondere BVerwG, Urt. v. 08.06.1976, KStZ 1977, 10, Urt. v. 26.10.1977, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühr Nr. 37, Beschl. v. 25.03.1985, NVwZ 1985, 496, Urt. v. 01.08.1986, NVwZ 1987, 231, Beschl. v. 28.03.1995, NVwZ-RR 1995, 594, Beschl. v. 27.10.1998 - 8 B 137/98 -, Beschl. v. 19.09.2005 - 10 BN 2/05 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.1983, VBlBW 1984, 346, Urt. v. 07.10.2004 - 2 S 2806/02 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.06.2004, NVwZ-RR 2005, 279; VG Freiburg, Urt. v. 27.05.1999 - 3 K 2421/97 -, Urt. v. 10.12.2003 - 7 K 420/02 - siehe daneben auch Gössl, Zur Berücksichtigung der Kosten der Regenwasserbeseitigung im Rahmen der Abwassergebührenbemessung, BWGZ 2003, 408 ff. und Cosack, Juristische Grundlagen bei der Erhebung einer getrennten Abwassergebühr, KStZ 2002, 1 ff.) und nach der Heranziehung der von der Beklagten zur mündlichen Verhandlung vorgelegten Globalberechnung für die Kanalisation und Trinkwasserversorgung der Stadt Eppelheim zweifelt das Gericht nicht an der Rechtmäßigkeit des von der Beklagten zur Bemessung der Abwassergebühr einschließlich des auf die Entsorgung des Niederschlagswassers anfallenden Gebührenanteils herangezogenen sogenannten Frischwassermaßstabs.
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