Rechtsprechung
| VG Wiesbaden, 01.07.2009 - 7 K 567/09.WI.A(V) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- milo.bamf.de
AuslG 1990, § 51 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 1; AsylVfG 1992, § 73; EGRL 83/2004
Afghanistan: Situation der Hindus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 01.07.2009 - 7 K 567/09
Auch hinsichtlich der ursprünglichen Fassung des § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ist das BVerwG davon ausgegangen, dass die Asyl und Flüchtlingsanerkennung insbesondere zu widerrufen ist, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht (BVerwGE 124, 276 = NVwZ 2006, 707 und BVerwGE 126, 243 = NVwZ 2006, 1512).Allgemeine Gefahren wie z.B. aufgrund von Kriegen, Naturkatastrophen oder einer schlechten Wirtschaftslage seien beim Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 1 AsylVfG nicht zu prüfen, sondern insbesondere durch die Feststellung von Abschiebungshindernissen oder entsprechende Abschiebungsstopperlasse nach § 60a AufenthG zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2006-1 C 15/05-, BVerwGE 126, 243 = NVwZ 2 0 0 6, 1420).
Beruft sich der anerkannte Flüchtling indessen darauf, dass bei ihm bei der Rückkehr in seinen Heimatstaat nunmehr eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung drohe, ist nach Ansicht des BVerwG der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden, da der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab nur dann gerechtfertigt sei, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen erlittener und der geltend gemachten Gefahr ernster Verfolgung bestehe (…BVerwG, Urt. v. 18.02.1997 - 9 C 9/96 - ,BVerwGE 104, 97; BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, BVerwGE 126, 243 = NVwZ 2006, 1420; vgl. hierzu Dürig, JurisPR - BVerwG 2/2007 Anm. 3 und 15/2007 Anm. 1).
- BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04
Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 01.07.2009 - 7 K 567/09
Auch hinsichtlich der ursprünglichen Fassung des § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ist das BVerwG davon ausgegangen, dass die Asyl und Flüchtlingsanerkennung insbesondere zu widerrufen ist, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht (BVerwGE 124, 276 = NVwZ 2006, 707 und BVerwGE 126, 243 = NVwZ 2006, 1512).Das BVerwG (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v, 0 1 . 1 1 . 2 0 0 5 -1 C 2 1 / 0 4 - , NVwZ 2006, 707) hat bisher die Prüfung des Widerrufs auf die Elemente grundlegende, dauerhafte und stabile Änderung eingeschränkt.
Das BVerwG hat es bislang offen gelassen, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab gilt, wenn für die Zukunft befürchtete Verfolgungsmaßnahmen keinerlei Verknüpfung mehr mit den früheren aufweisen, die zur Anerkennung geführt haben (vgl. BVerwG Urt. v. 01.11.2005-1 C 21/04-, NVwZ 2006, 707 unter Hinweis auf Urt. v. 2 4 . 1 1 . 1992 - BVerwG 9 C 3.92 -, Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 1.).
- BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 23.07
Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge …
Auszug aus VG Wiesbaden, 01.07.2009 - 7 K 567/09
Nach Auffassung des BVerwG (EuGH-Vorlage v. 7.2. 2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07 und 10 C 33.07-) deute die einschränkende Formulierung "solcher Verfolgung" in Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG, die sich auch in der englischen ("such persecution") und in der französischen ("cette persecution") Sprachfassung wiederfindet, daraufhin, dass die Beweiserleichterung nicht in allen Fällen einer erlittenen oder unmittelbar drohenden Verfolgung gilt, sondern einen inneren Zusammenhang zwischen einer erlittenen oder unmittelbar drohenden Verfolgung und dem Sachverhalt, der bei einer Rückkehr erneut zu einer Verfolgung führen könnte, voraussetze.Nach Auffassung des BVerwG (BVerwG EuGH-Vorlage v. 7.2. 2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07 und 10 C 33.07-) ist ein Widerruf aber auch bei Schutzanträgen vor Inkrafttreten an den genannten Bestimmungen der Richtlinie zu messen.
- BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 31.07
Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge …
Auszug aus VG Wiesbaden, 01.07.2009 - 7 K 567/09
Nach Auffassung des BVerwG (EuGH-Vorlage v. 7.2. 2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07 und 10 C 33.07-) deute die einschränkende Formulierung "solcher Verfolgung" in Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG, die sich auch in der englischen ("such persecution") und in der französischen ("cette persecution") Sprachfassung wiederfindet, daraufhin, dass die Beweiserleichterung nicht in allen Fällen einer erlittenen oder unmittelbar drohenden Verfolgung gilt, sondern einen inneren Zusammenhang zwischen einer erlittenen oder unmittelbar drohenden Verfolgung und dem Sachverhalt, der bei einer Rückkehr erneut zu einer Verfolgung führen könnte, voraussetze.Nach Auffassung des BVerwG (BVerwG EuGH-Vorlage v. 7.2. 2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07 und 10 C 33.07-) ist ein Widerruf aber auch bei Schutzanträgen vor Inkrafttreten an den genannten Bestimmungen der Richtlinie zu messen.
- VGH Hessen, 02.04.2009 - 8 A 1132/07
Flüchtlingsstatus von Hindus aus Afghanistan
Auszug aus VG Wiesbaden, 01.07.2009 - 7 K 567/09
Zusätzlich ist nunmehr auch aufgrund der neueren Rechtsprechung des Hess. VGH in seinem Urteil vom 02.04.2009 - 8 A 1132/07.A - davon auszugehen, dass keine Zweifel an der zutreffenden Einschätzung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden von der derzeitigen Verfolgungssituation von Hindus in Afghanistan bestehen. - BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97
Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige …
Auszug aus VG Wiesbaden, 01.07.2009 - 7 K 567/09
Im Falle einer bereits erlittenen Vorverfofgung bzw. einer früheren befürchteten unmittelbar drohenden Gefahr erfordert der Widerruf die hinreichende Sicherheit vor einer Wiederholung der Verfolgung (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 9 C 53/07 -, BVerwGE 108, 30 = NVwZ 1999, 302). - VGH Hessen, 11.12.2008 - 8 A 611/08
Abschiebungsverbot wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts
Auszug aus VG Wiesbaden, 01.07.2009 - 7 K 567/09
Zudem ist bei der Beurteilung der Unzumutbarkeit der Rückkehr auch die katastrophale Versorgungslage und fragile Sicherheitslage zu berücksichtigen (vgl. u. a. zuletzt VG Wiesbaden, Urt. v. 04.02.2009 - 7 K 1071/08.WI.A -, Hess. VGH, Urt. v. 11.12.2008 - 8 A 611/08.A, m. w. N.). - BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse …
Auszug aus VG Wiesbaden, 01.07.2009 - 7 K 567/09
Beruft sich der anerkannte Flüchtling indessen darauf, dass bei ihm bei der Rückkehr in seinen Heimatstaat nunmehr eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung drohe, ist nach Ansicht des BVerwG der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden, da der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab nur dann gerechtfertigt sei, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen erlittener und der geltend gemachten Gefahr ernster Verfolgung bestehe (BVerwG, Urt. v. 18.02.1997 - 9 C 9/96 - ,BVerwGE 104, 97;… BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, BVerwGE 126, 243 = NVwZ 2006, 1420; vgl. hierzu Dürig, JurisPR - BVerwG 2/2007 Anm. 3 und 15/2007 Anm. 1). - BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92
Anforderungen an den Entzug der Asylberechtigung - Prognosemaßstab der …
Auszug aus VG Wiesbaden, 01.07.2009 - 7 K 567/09
Das BVerwG hat es bislang offen gelassen, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab gilt, wenn für die Zukunft befürchtete Verfolgungsmaßnahmen keinerlei Verknüpfung mehr mit den früheren aufweisen, die zur Anerkennung geführt haben (vgl. BVerwG Urt. v. 01.11.2005-1 C 21/04-, NVwZ 2006, 707 unter Hinweis auf Urt. v. 2 4 . 1 1 . 1992 - BVerwG 9 C 3.92 -, Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 1.). - VG Braunschweig, 01.09.2005 - 6 A 381/04
Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Wiesbaden, 01.07.2009 - 7 K 567/09
Notwendig ist aber, dass der Herkunftsstaat Schutz vor Menschenrechtsverletzungen und Kriminalität bietet und jedenfalls Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein schafft, insbesondere auch die existenziellen Lebensbedingungen gewährleistet (vgl. u. a. VG Schleswig, Urt. v. 5.8. 2005 - 6 A 381/04 - und VG Karlsruhe, Urt. v. 4.2. 2005 - A 3 K 11 686/04). - EGMR, 06.10.2011 - 1071/08
PONOMARENKO v. UKRAINE
- VG Schleswig, 06.11.2012 - 12 A 98/11
Hindus in Afghanistan
Mehrere andere Verwaltungsgerichte haben ebenfalls eine religiös motivierte politische Verfolgung von Hindus in Afghanistan bejaht (VG Cottbus, Urteil vom 18.08.2009 - 7 K 268/09.A - VG Frankfurt, Urteil vom 11.02.2010 - 7 K 746/09.F.A - VG Kassel, Urteil vom 27.07.2010 - 3 K 103/09.KS.A - VG Wiesbaden, Urteil vom 01.07.2009 - 7 K 567/09.Wi.A(V)-, sämtlich zitiert nach juris).
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