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| OVG Niedersachsen, 22.10.2013 - 7 KS 156/12 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 92 Abs. 3 S. 1 VwGO; § 155 Abs. 2 VwGO
Kostenentscheidung i.R.d. Einstellung des Verfahrens bei Rücknahme der Klage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 92 Abs. 3 S. 1; VwGO § 155 Abs. 2
Kostenentscheidung i.R.d. Einstellung des Verfahrens bei Rücknahme der Klage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 119
- DÖV 2014, 132
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.1981 - 2 B 785/81
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2013 - 7 KS 156/12
- 7 KS 178/11 -, OVG NW, Beschl. v. 14.5.1981 - 2 B 785/81 -, DÖV 1981, 975 f.; Neumann, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 160, Rn. 23).
- VG Schwerin, 28.06.2024 - 4 A 126/23
Maßgeblichkeit eines isolierten Kostenvergleichs der vermeintlich Vertretenen mit …
Rn. 12 Folgt der sich aus § 160 VwGO ergebende Vorrang von Kostenvereinbarungen für den Fall einer in Vollzug eines außergerichtlichen Vergleichs erklärten Klagerücknahme nicht aus einer unmittelbaren Anwendung der Vorschrift, so ist sie jedenfalls analog anwendbar (vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 A 1/17 -, juris Rn. 2, …und Beschluss vom 12. Januar 2010 - 8 C 15/08 -, juris Rn. 2; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 7 KS 2/22 -, juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - OVG 6 A 2/20 -, juris Rn. 2 f.;… Olbertz in: Schoch / Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: März 2023, § 160 VwGO Rn. 11, wonach auch dann, wenn der Vergleich ohne die Hilfe des Gerichts zustande kommt, eine die analoge Anwendung des § 160 rechtfertigende Regelungslücke besteht, weil die Kostenregelung insbesondere des § 155 Abs. 2 nicht der Situation der Vergleichspartner gerecht werde, und die Sachverhalte vergleichbar seien - hinsichtlich der Kostentragungspflicht für die Beteiligten sei es nämlich unerheblich, ob der Vergleich gerichtlich oder außergerichtlich geschlossen und eine noch notwendige Prozessbeendigung durch Klagerücknahme oder übereinstimmende Erledigungserklärungen herbeigeführt werde;… Redeker / von Oertzen, VwGO, 16. Aufl., § 160 Rn. 7;… vgl. ferner Schulz in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 98 Rn. 3, 30; a.A.: OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 7 KS 156/12 -, juris Rn. 3, wonach für eine analoge Anwendung des § 160 VwGO kein Raum sei, weil nicht der außergerichtliche Vergleich, sondern erst die Klagerücknahme, deren Kostenfolge durch § 155 Abs. 2 VwGO zwingend vorgegeben sei, unmittelbar zur Beendigung des Rechtsstreits geführt habe - die Maßgeblichkeit der außergerichtlich vereinbarten Kostenaufteilung könnten die Beteiligten erreichen, indem sie den Rechtsstreit unter Mitteilung des Inhalts ihrer Einigung über die Kostentragung übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären;… Neumann / Schaks in: Sodan / Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 155, Rn. 56 und § 160 Rn. 23, wonach das Gericht an die zwingende Vorschrift des § 155 Abs. 2 gebunden sei - der außergerichtliche Vergleich begründe allein außerprozessuale - materielle - Ausgleichs- und Freistellungsansprüche). - VG Schwerin, 01.08.2024 - 4 A 1501/18
Klagerücknahme; "Verzicht" auf Kostenentscheidung; außergerichtlicher Vergleich …
Rn. 10 Folgt der sich aus § 160 VwGO ergebende Vorrang von Kostenvereinbarungen für den Fall einer in Vollzug eines außergerichtlichen Vergleichs erklärten Klagerücknahme nicht aus einer unmittelbaren Anwendung der Vorschrift, so ist sie jedenfalls analog anwendbar (vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 A 1/17 -, juris Rn. 2, …und Beschluss vom 12. Januar 2010 - 8 C 15/08 -, juris Rn. 2; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 7 KS 2/22 -, juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - OVG 6 A 2/20 -, juris Rn. 2 f.;… Olbertz in: Schoch / Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: März 2023, § 160 VwGO Rn. 11, wonach auch dann, wenn der Vergleich ohne die Hilfe des Gerichts zustande kommt, eine die analoge Anwendung des § 160 rechtfertigende Regelungslücke besteht, weil die Kostenregelung insbesondere des § 155 Abs. 2 nicht der Situation der Vergleichspartner gerecht werde, und die Sachverhalte vergleichbar seien - hinsichtlich der Kostentragungspflicht für die Beteiligten sei es nämlich unerheblich, ob der Vergleich gerichtlich oder außergerichtlich geschlossen und eine noch notwendige Prozessbeendigung durch Klagerücknahme oder übereinstimmende Erledigungserklärungen herbeigeführt werde;… Redeker / von Oertzen, VwGO, 16. Aufl., § 160 Rn. 7;… vgl. ferner Schulz in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 98 Rn. 3, 30; a.A.: OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 7 KS 156/12 -, juris Rn. 3, wonach für eine analoge Anwendung des § 160 VwGO kein Raum sei, weil nicht der außergerichtliche Vergleich, sondern erst die Klagerücknahme, deren Kostenfolge durch § 155 Abs. 2 VwGO zwingend vorgegeben sei, unmittelbar zur Beendigung des Rechtsstreits geführt habe - die Maßgeblichkeit der außergerichtlich vereinbarten Kostenaufteilung könnten die Beteiligten erreichen, indem sie den Rechtsstreit unter Mitteilung des Inhalts ihrer Einigung über die Kostentragung übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären;… Neumann / Schaks in: Sodan / Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 155, Rn. 56 und § 160 Rn. 23, wonach das Gericht an die zwingende Vorschrift des § 155 Abs. 2 gebunden sei - der außergerichtliche Vergleich begründe allein außerprozessuale - materielle - Ausgleichs- und Freistellungsansprüche).
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