Rechtsprechung
| FG Hessen, 25.03.2014 - 7 Ko 488/14 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 11 Abs. 1; RVG § 11 Abs. 3; RVG § 33 Abs. 1
Gegenstandswert bei Anfechtung eines zusammengesetzten Bescheides
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Wertfestsetzung nach § 33 Abs. 1 RVG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gegenstandswert bei Anfechtung eines zusammengesetzten Bescheides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1232
Wird zitiert von ...
- FG Hamburg, 04.05.2017 - 3 KO 104/17
Kostenrecht FGO/ZPO/RVG/GKG: Rechtskraft der Vergütungs- und Kostenfestsetzungen
Rn. 7 IV. Soweit in dem Begehren ein Antrag auf richterliche Festsetzung eines höheren Werts und - gemäß § 11 Abs. 2 RVG, § 107 Abs. 1 Satz 2 ZPO rechtskraftdurchbrechend - auf eine entsprechende Vergütungs-Nachfestsetzung gesehen werden könnte, wird der Antrag zurückgewiesen, weil ein Anspruch auf gerichtliche Festsetzung eines höheren Werts im Rahmen von § 32 oder § 33 RVG oder § 63 GKG oder darüber hinausgehend nicht mehr besteht (…vgl. Beschlüsse BFH vom 17.11.2015 III S 11/15, BFH/NV 2016, 572; LG Karlsruhe vom 09.10.2013 9 T 281/12, Juris), sondern vorher hätte geltend gemacht werden können, insbesondere schon nach Mandatsbeendigung im Verfahren gemäß § 33 RVG (vgl. Beschlüsse Hessisches FG vom 25.03.2014 7 Ko 488/14, EFG 2014, 1232 m. Anm. Hennigfeld; FG Hamburg vom 20.03.2015 3 K 218/14, NJW-Spezial 2015, 285 m. w. N.).
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