Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 10.05.2012 - 7 L 1237/12 |
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 10.05.2012 - 7 L 1237/12
- VGH Hessen, 03.07.2012 - 6 B 1209/12
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12
Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches …
Den im Lauf des Klageverfahrens gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. Mai 2012 (7 L 1237/12.F) ab. - VG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 7 K 4497/10 Die in die Verfahren 7 K 403/11.F und 7 L 1237/12.F (T. ./. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eingeführten weiteren Auskünfte der Staatsanwaltschaft München I und das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom Urteil vom 21.03.2012 6 A 1150/10 (BeckRS 2012, 49879) in dem Verwaltungsstreitverfahren U ./. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor der erkennenden Kammer.
Die Kammer hat hierzu mit Beschluss vom 10.05.2005 in dem Eilverfahren Ihme ./. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (7 L 1237/12.F) im Einzelnen ausgeführt: ,,Nach § 3 Nr. 1 Buchst. g) IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nach diesem Gesetz unter anderen dann nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen haben kann.
Im Hinblick auf die vom Antragsteller wegen des Fristenablaufs im zivilrechtlichen Musterverfahren hervorgehobene besondere Eilbedürftigkeit seines Begehrens scheidet bezüglich der bei der Antragsgegnerin verbliebenen Unterlagen eine zeitaufwändige Beweisaufnahme, die nur im Rahmen eines in camera-Verfahrens nach § 99 VwGO vor dem zuständigen Fachsenat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs stattfinden könnte, aus." Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat auf die Beschwerde des Antragstellers in dem Verfahren 7 L 1237/12.F gegen den Beschluss der Kammer vom 10.05.2012 entschieden, dass er die dem Beschluss zu Grunde liegenden Erwägungen teilt, soweit sie sich auf die an die Staatsanwaltschaft München I überlassenen Unterlagen beziehen (HessVGH, Beschluss vom 03.07.2012 6 B 1209/12, S. 5/6).
- VGH Hessen, 03.07.2012 - 6 B 1209/12
Informationszugang im Wege der einstweiligen Anordnung
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Mai 2012 - 7 L 1237/12.F - abgeändert.
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