Rechtsprechung
| VG Neustadt, 06.09.2001 - 7 L 1422/01.NW |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NVwZ 2002, 1401 (Ls.)
- NZBau 2002, 237
- VergabeR 2002, 51
- ZfBR 2002, 192
Wird zitiert von ... (5)
- VK Sachsen, 30.09.2002 - 1/SVK/087-02
Außenwerbung: Dienstleistungskonzession? Umfang?
Dieser unmittelbare sachliche bzw. inhaltliche Zusammenhang mit der Vermarktung des Werberechts (Konzession) wäre aber nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 06.09.2001 (Az. 7 L 1422/01 NW) Voraussetzung für die Betrachtung als Dienstleistungskonzession.Diese Einschätzung steht auch nicht im Widerspruch zu den grundsätzlichen Ausführungen des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (Beschluss vom 6.09.2001, Az. 7 L 1422/01.NW).
- VK Hamburg, 02.04.2003 - VgK FB 2/03
Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?
Somit kommt es auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein entgeltlicher Vertrag vorliegt und ob Vergütungen jedweder Art darunter fallen (so jedenfalls OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2001, 1 Verg 10/01; VG Neustadt, NZBau 2002, 237) nicht einmal an.Eine Dienstleistungskonzession dient im Gegensatz zum Dienstleistungsauftrag nicht der entgeltlichen Beschaffung von Waren oder Leistungen, sondern dem Allgemeininteresse (VG Neustadt, NZBau 2002, 237 ff.).
- VG Münster, 22.06.2004 - 5 L 756/04
Vergabeverfahren des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe gestoppt
Rn. 24 Vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 6. September 2001 - 7 L 1422/01.NW -, NZBau 2002, 237, wo die Antragsteller die Sicherung ihres Rechts auf Einhaltung von Vergabevorschriften (Transparenz und faire Entscheidung) geltend machten und deshalb ein Fall des § 104 GWB gegeben war; siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 2002 - Verg 6/02, NZBau 2002, 583. - VG Münster, 22.06.2004 - 5 L 728/04
Vergabeverfahren des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe gestoppt
Rn. 21 Vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 6. September 2001 - 7 L 1422/01.NW -, NZBau 2002, 237, wo die Antragsteller die Sicherung ihres Rechts auf Einhaltung von Vergabevorschriften (Transparenz und faire Entscheidung) geltend machten und deshalb ein Fall des § 104 GWB gegeben war; siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 2002 - Verg 6/02, NZBau 2002, 583. - VG Aachen, 26.04.2005 - 6 K 223/02
Beseitigung von Abwässer und Klärschlamm innerhalb eines Verbandsgebiets; …
Rn. 58 Vgl. dazu auch Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. Oktober 2004 - 12 L 2120/04 - , NRWE- Datenbank und juris; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 6. September 2001 - 7 L 1422/01.NW - , juris.
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