Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
Kapitel 1 - Vergabeverfahren (§§ 97 - 154) |
Abschnitt 1 - Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich (§§ 97 - 114) |
(1) Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge sind öffentliche Aufträge, deren Auftragsgegenstand mindestens eine der folgenden Leistungen umfasst:
(2) Militärausrüstung ist jede Ausrüstung, die eigens zu militärischen Zwecken konzipiert oder für militärische Zwecke angepasst wird und zum Einsatz als Waffe, Munition oder Kriegsmaterial bestimmt ist.
(3) Ein Verschlusssachenauftrag im Sinne dieser Vorschrift ist ein Auftrag im speziellen Bereich der nicht-militärischen Sicherheit, der ähnliche Merkmale aufweist und ebenso schutzbedürftig ist wie ein Auftrag über die Lieferung von Militärausrüstung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 oder wie Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke im Sinne des Absatzes 1 Nummer 4, und
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17.02.2016
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
oder sicherheits-
spezifische öffentliche Aufträge § 105Konzessionen § 106Schwellenwerte § 107Allgemeine Ausnahmen § 108Ausnahmen bei öffentlich-
öffentlicher Zusammenarbeit § 109Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln § 110Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben § 111Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen § 112Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen § 113Verordnungs-
ermächtigung § 114Monitoring und Vergabestatistik
Rechtsprechung zu § 104 GWB
109 Entscheidungen zu § 104 GWB in unserer Datenbank:
- VK Bund, 06.11.2020 - VK 2-87/20
Statthaftigkeit des Nachprüfungsantrags; Ausnahmetatbestand §107 Abs. 2 Nr. 2 GWB
- OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19
Busvergabe Heinsberg
- OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16
Ankündigung einer Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen ...
- BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19
- BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14
Vergabe freiberuflicher Leistungen: Verbindlichkeit der vom Auftraggeber ...
- OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16
Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und ...
- VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22
Ausnahmetatbestand der technischen Besonderheiten mit der Folge nur eines ...
- OLG Schleswig, 19.09.2022 - 54 Verg 3/22
Funk- und Notrufabfragesystem - Zurücksetzung eines Vergabeverfahrens über die ...
- VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-65/16
Zusammenfassung des Bedarfs mehrerer Auftraggeber, Nachfragekartell
- VK Niedersachsen, 13.05.2016 - VgK-10/16
Vergabesperre und Ausschluss aus einem Vergabeverfahren; Ausschreibung der ...
Querverweise
Auf § 104 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
- Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- § 145 (Besondere Ausnahmen für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 1 VS (Anwendungsbereich)
- VOB/A
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 1 VS (Anwendungsbereich)
Redaktionelle Querverweise zu § 104 GWB:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
- Vergabeverfahren und Auftragsausführung
- § 124 I (Fakultative Ausschlussgründe) (zu § 104 II 2)
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeverfahren
- Verfahrensarten
- § 18 (Wettbewerblicher Dialog) (zu § 104 I)
- Grundgesetz (GG)
- II. Der Bund und die Länder
- Art. 34 S. 3