Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
| Kapitel 1 - Vergabeverfahren (§§ 97 - 154) |
| Abschnitt 1 - Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich (§§ 97 - 114) |
(1) Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge sind öffentliche Aufträge, deren Auftragsgegenstand mindestens eine der folgenden Leistungen umfasst:
(2) Militärausrüstung ist jede Ausrüstung, die eigens zu militärischen Zwecken konzipiert oder für militärische Zwecke angepasst wird und zum Einsatz als Waffe, Munition oder Kriegsmaterial bestimmt ist.
(3) Ein Verschlusssachenauftrag im Sinne dieser Vorschrift ist ein Auftrag im speziellen Bereich der nicht-militärischen Sicherheit, der ähnliche Merkmale aufweist und ebenso schutzbedürftig ist wie ein Auftrag über die Lieferung von Militärausrüstung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 oder wie Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke im Sinne des Absatzes 1 Nummer 4, und
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17.02.2016
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
oder sicherheits-
spezifische öffentliche Aufträge § 105Konzessionen § 106Schwellenwerte § 107Allgemeine Ausnahmen § 108Anwendbarkeit bei öffentlich-
öffentlicher Zusammenarbeit § 109Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln § 110Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben § 111Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen § 112Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen § 113Verordnungs-
ermächtigung § 114Monitoring; Vergabestatistik; Datenservice Öffentlicher Einkauf
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 104 GWB
105 Entscheidungen zu § 104 GWB in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 18.05.2026 - Verg 6/26
Vergaberecht - "Beschleunigte sofortige Beschwerde" verfassungswidrig
- VK Bund, 06.11.2020 - VK 2-87/20
Statthaftigkeit des Nachprüfungsantrags; Ausnahmetatbestand §107 Abs. 2 Nr. 2 GWB
- VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22
Ausnahmetatbestand der technischen Besonderheiten mit der Folge nur eines ...
- OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19
Busvergabe Heinsberg
- OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16
Ankündigung einer Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen ...
- BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19
- VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-65/16
Zusammenfassung des Bedarfs mehrerer Auftraggeber, Nachfragekartell
- BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14
Vergabe freiberuflicher Leistungen: Verbindlichkeit der vom Auftraggeber ...
- VK Hessen, 23.02.2017 - 69d-VK-33/16
Erst Dokumentation, dann Vorinformation!
- OLG Schleswig, 19.09.2022 - 54 Verg 3/22
Funk- und Notrufabfragesystem - Zurücksetzung eines Vergabeverfahrens über die ...
Querverweise
Auf § 104 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 1 VS (Anwendungsbereich)
- VOB/A
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 1 VS (Anwendungsbereich)
Redaktionelle Querverweise zu § 104 GWB:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
- Vergabeverfahren und Auftragsausführung
- § 124 I (Fakultative Ausschlussgründe) (zu § 104 II 2)
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeverfahren
- Verfahrensarten
- § 18 (Wettbewerblicher Dialog) (zu § 104 I)
- Grundgesetz (GG)
- II. Der Bund und die Länder
- Art. 34 S. 3