Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
| Kapitel 1 - Vergabeverfahren (§§ 97 - 154) |
| Abschnitt 1 - Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich (§§ 97 - 114) |
| 1. | öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 Nummer 1 bis 3, die eine Konzession vergeben, | |
| 2. | Sektorenauftraggeber gemäß § 100 Absatz 1 Nummer 1, die eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 Absatz 2 bis 7 ausüben und eine Konzession zum Zweck der Ausübung dieser Tätigkeit vergeben, | |
| 3. | Sektorenauftraggeber gemäß § 100 Absatz 1 Nummer 2, die eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 Absatz 2 bis 7 ausüben und eine Konzession zum Zweck der Ausübung dieser Tätigkeit vergeben. |
(2) 1§ 100 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. 2Zu den in § 100 Absatz 2 Satz 2 genannten Verfahren zählen dabei insbesondere solche, die in Anhang III der Richtlinie 2014/23/EU genannt sind.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr vom 10.02.2026
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 14.02.2026 | Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr | 10.02.2026 | |
| 18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
oder sicherheits-
spezifische öffentliche Aufträge § 105Konzessionen § 106Schwellenwerte § 107Allgemeine Ausnahmen § 108Anwendbarkeit bei öffentlich-
öffentlicher Zusammenarbeit § 109Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln § 110Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben § 111Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen § 112Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen § 113Verordnungs-
ermächtigung § 114Monitoring; Vergabestatistik; Datenservice Öffentlicher Einkauf
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Rechtsprechung zu § 101 GWB
56 Entscheidungen zu § 101 GWB in unserer Datenbank:
- VK Niedersachsen, 15.05.2026 - VgK-13/26
"Ungedeckelte" Vertragsstrafe = unzumutbares Kalkulationsrisiko!
Zum selben Verfahren:
- VK Niedersachsen, 30.04.2026 - VgK-13/26
"Ungedeckelte" Vertragsstrafe = unzumutbares Kalkulationsrisiko!
- VK Niedersachsen, 30.04.2026 - VgK-13/26
- OLG Naumburg, 17.04.2026 - 6 Verg 4/25
Tierseuchenbekämpfung
- VK Sachsen, 17.06.2016 - 1/SVK/011-16
Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne ...
- VK Berlin, 14.03.2022 - VK-B2-40/21
Wertungsentscheidung darf keinem "Auswahlgremium" überlassen werden!
- VK Sachsen, 02.09.2022 - 1/SVK/015-22
Breitbandversorgung = Dienstleistungskonzession?
- OLG Naumburg, 06.12.2022 - 7 U 72/22
Trinkwasserkonzession II - Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Anspruchs ...
- VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16
Modellvorhaben nach § 63 SGB V ist öffentlicher Dienstleistungsauftrag!
- VG Trier, 10.09.2020 - 2 K 4848/19
Schnelles Internet für die Eifel - Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung
- VK Thüringen, 20.06.2025 - 5090-250-4004/67
Planungswettbewerb ist kein (vergabe-)rechtsfreier Raum!
Querverweise
Auf § 101 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
- Nachprüfungsverfahren
- Nachprüfungsbehörden
- § 159 (Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern)