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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.02.1991 - 7 L 38/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6779
OVG Niedersachsen, 26.02.1991 - 7 L 38/89 (https://dejure.org/1991,6779)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.02.1991 - 7 L 38/89 (https://dejure.org/1991,6779)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - 7 L 38/89 (https://dejure.org/1991,6779)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2588 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 801
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.1991 - 7 L 38/89
    Entgegen einer vom BVerwG früher geäußerten Auffassung (BVerwGE 68, 62 NJW 1984, 989 = NVwZ 1984, 306 L) ist ein immissionsrechtlicher Abwehranspruch des Nachbarn nicht unmittelbar gegenüber dem Störer, auch nicht, wenn dieser ein Träger hoheitlicher Gewalt ist, sondern im Wege der Verpflichtung der immissionsschutzrechtlich zuständigen Behörde zum Einschreiten geltend zu machen (BVerwGE 79, 254 = NJW 1988, 2396 = NVwZ 1988, 918 L).

    Bei der Beurteilung von Geräuschimmissionen unterhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr bei Lärmeinwirkungen kommt es nach der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 79, 254 = NJW 1988, 2396 = NVwZ 1988, 918 L) jedenfalls nicht allein auf die Höhe eines Geräuschpegels an; vielmehr handelt es sich bei der Festlegung der Zumutbarkeitsgrenze um eine wertende Entscheidung, bei der jeweils eine Reihe von Belangen Berücksichtigung zu finden haben.

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.1991 - 7 L 38/89
    Entgegen einer vom BVerwG früher geäußerten Auffassung (BVerwGE 68, 62 NJW 1984, 989 = NVwZ 1984, 306 L) ist ein immissionsrechtlicher Abwehranspruch des Nachbarn nicht unmittelbar gegenüber dem Störer, auch nicht, wenn dieser ein Träger hoheitlicher Gewalt ist, sondern im Wege der Verpflichtung der immissionsschutzrechtlich zuständigen Behörde zum Einschreiten geltend zu machen (BVerwGE 79, 254 = NJW 1988, 2396 = NVwZ 1988, 918 L).

    Sie überschreitet nicht die Grenzen des Angemessenen und muß daher von sich gestört fühlenden Einzelpersonen oder Personengruppen - auch unter dem Gebot gegenseitiger Toleranz - als sozialadäquat ertragen werden." (BVerwGE 68, 62 = NJW 1984, 989 = NVwZ 1984, 306 L).

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.1991 - 7 L 38/89
    Eine solche sich im Rahmen des Herkömmlichen haltende kirchliche Lebensäußerung ist vom verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Kirche gedeckt und stellt zugleich einen vom Schutz des Art. 4 II GG erfaßten Akt freier Religionsausübung dar (vgl. BVerfGE 24, 236 [246] = NJW 1969, 31).
  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.1991 - 7 L 38/89
    § 15 I 2 BauNVO und damit auch für die Kl. verbindlich festgestellt worden (vgl. insb. die Rspr. des 1. Senats des BVerwG, Urt. v. 4.10.1988 = NVwZ 1989, 258).
  • VG Stade, 08.12.1988 - 1 A 91/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.1991 - 7 L 38/89
    Das VG Stade (Kammer Lüneburg) gab der Kl. i. S. eines Bescheidungsurteils statt (NVwZ 1989, 497).
  • VG Düsseldorf, 16.08.2016 - 3 K 7096/15

    Viertelstündliches Zeitläuten und sakrales (liturgisches) Läuten - zulässig oder …

    Rn. 18 Vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1983 - 7 C 44/81 - und Urteil vom 30. April 1992 - 7 C 25/91 -, jeweils juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Februar 1991 - 7 L 38/89 -, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 22 ZB 03.3011 - und Beschluss vom 11. Januar 2005 - 22 ZB 04.3246 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 3. April 2012 - 1 S 241/11 -, jeweils juris.
  • OVG Niedersachsen, 22.11.1995 - 7 M 6683/95

    Rechtsweg bei Klage gegen "Zeitschlagen" der Glocke einer Klosterkirche;; …

    Liturgisches Glockengeläut ist als typische "Lebensäußerung" der Kirche in Ausübung ihrer öffentlich-rechtlichen Befugnisse anerkannt (…BVerwG, Urt. v. 7.10.1983, E 68, 62, 65; OVG Lüneburg. Beschl. v. 26.2.1991, NVwZ 1991, 801 "... Läuten von Kirchenglocken traditionell ... kirchliche Kulthandlung ...").
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