Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen - 1 A 1030/95
- OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97
Denn § 35 GewO ist eine wertneutrale und keine "Strafvorschrift" (BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1969 - I B 54/69 -, GewArch 1970, 131; Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, GewArch 1982, 294/295;… Senatsurteil vom 17. September 1997 - 7 L 2655/96-, UA. S. 6 mit Hinweis auf Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Rn. 30 zu § 35).Das setzt voraus, daß es sich um eine anhaltende Leistungsunfähigkeit handelt, also keine Anzeichen für eine Besserung der wirtschaftlichen Situation gegeben sind, insbesondere ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept fehlt (BVerwGE 65, 1 ; Beschluß vom 29. April 1988 - BVerwG 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).
Nicht erst in einem Revisionsverfahren zu klären, sondern selbstverständlich ist es, daß es entsprechend dem aus § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO folgenden Schutzzweck der Gewerbeuntersagung nicht darauf ankommen kann, ob die die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigenden Umstände vom Gewerbetreibenden verschuldet sind oder nicht (vgl. BVerwGE 65, 1 ; Beschluß vom 30. September 1994 - BVerwG 1 B 200.94 - GewArch 1995, 88 ).
- BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93
Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97
Die Unzuverlässigkeit muß sich in dem Fall der Untersagung der Ausübung des Gewerbes nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO auf das tatsächlich ausgeübte beziehen (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1993 - BVerwG 1 B 1.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54 = GewArch 1993, 155).Nach dessen ständiger Rechtsprechung steht die Gewerbeuntersagung auch in ihrer erweiterten Form (vgl. Urteil vom 16. März 1982 - 1 C 124.80 -, GewArch 1982, 303) bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen "mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in seiner Ausprägung durch Art. 12 GG in Einklang" (…Urteil vom 16. März 1982, a.a.O., S. 304; Beschluß vom 12. Januar 1992 - 1 B 1.93 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54; Beschluß vom 8. Februar 1996 - 1 B 19.96 -, Buchholz 451.20 § 35 Nr. 63).
- BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96
Gewerberecht - Fahrschullehrer, Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen fehlender …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97
Es kommt daher für die Beantwortung der Frage, ob auch Abgabenschulden bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit berücksichtigt werden können, auf ihre Fälligkeit sowie darauf an, ob ihnen vollziehbare Abgabenbescheide zugrunde liegen (BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1996 - 1 B 197/96 -, NVwZ-RR 1997, 284 f.).
- BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87
Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97
Es kommt vielmehr darauf an, daß sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur steuerlichen Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind (BVerwG, Beschluß vom 29. Januar 1988 - 1 B 164/87 -, NVwZ 1988, 432). - BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80
Gewerberecht - Untersagung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97
Nach dessen ständiger Rechtsprechung steht die Gewerbeuntersagung auch in ihrer erweiterten Form (vgl. Urteil vom 16. März 1982 - 1 C 124.80 -, GewArch 1982, 303) bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen "mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in seiner Ausprägung durch Art. 12 GG in Einklang" (Urteil vom 16. März 1982, a.a.O., S. 304; Beschluß vom 12. Januar 1992 - 1 B 1.93 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54; Beschluß vom 8. Februar 1996 - 1 B 19.96 -, Buchholz 451.20 § 35 Nr. 63). - BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96
Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Beschluß vom 11. November 1996 - 1 B 226/96 - (GewArch 1997, 68) vielmehr ausgeführt:. - BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95
Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97
Es begegnet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zudem keinen grundsätzlichen Bedenken, dabei auch länger zurückliegende Straftaten zu berücksichtigen, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes noch verwertet werden dürfen (BVerwG, Beschluß vom 28. Oktober 1996 - 1 B 211/96 - n.v.; vgl. Beschlüsse vom 21. September 1992 - 1 B 152.92 - GewArch 1995, 115 und vom 23. Mai 1995 - 1 B 78.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59). - BVerwG, 28.10.1996 - 1 B 211.96
Zulassung einer Revision bei Widerruf einer Fahrlehrererlaubnis wegen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97
Es begegnet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zudem keinen grundsätzlichen Bedenken, dabei auch länger zurückliegende Straftaten zu berücksichtigen, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes noch verwertet werden dürfen (BVerwG, Beschluß vom 28. Oktober 1996 - 1 B 211/96 - n.v.; vgl. Beschlüsse vom 21. September 1992 - 1 B 152.92 - GewArch 1995, 115 und vom 23. Mai 1995 - 1 B 78.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59). - OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 7 L 5832/92
Gewerbeuntersagung; Verwaltungsentscheidung; Gerichtliche Verhandlung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97
Wer aber infolge des Fehlens der erforderlichen Geldmittel zu einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht in der Lage ist, von dem muß erwartet werden, daß er ohne Rücksicht auf die Gründe seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten die angemessenen Folgen aus seiner Leistungsunfähigkeit zieht und zur Vermeidung einer Gläubigergefährdung seine gewerbliche Betätigung aufgibt (Senatsurteil vom 16. September 1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185 = GewArch 1994, 110). - BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 152.92
Gewerberecht: Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit augrund von Straftaten in der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97
Es begegnet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zudem keinen grundsätzlichen Bedenken, dabei auch länger zurückliegende Straftaten zu berücksichtigen, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes noch verwertet werden dürfen (BVerwG, Beschluß vom 28. Oktober 1996 - 1 B 211/96 - n.v.; vgl. Beschlüsse vom 21. September 1992 - 1 B 152.92 - GewArch 1995, 115 und vom 23. Mai 1995 - 1 B 78.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59). - BVerwG, 08.02.1996 - 1 B 19.96
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter …
- BVerwG, 25.03.1992 - 1 B 50.92
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände
- BVerwG, 30.10.1969 - I B 54.69
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.09.1994 - 1 B 200.94
Darlegungsanforderungen für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer …
- BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.1997 - 14 S 424/97
Zulassung der Beschwerde im Eilverfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung der …
- OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 7 L 4348/97
Gewerbeuntersagung; Im Gewerbeuntersagungsverfahren; Gewerbeuntersagung: …
- OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 2655/96
Gewerbeuntersagung;; Beitragsrückstände; Gewerbeuntersagung; Prognose; …
- OVG Niedersachsen, 31.07.2008 - 7 LA 53/08
Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Adressatin einer Gewerbeuntersagung; …
Rspr., vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 21. Januar 1998 - 7 L 4223/97 -, unter Verweis auf BVerwG, Beschl. vom 30. Oktober 1969 - I B 54.69 -, GewArch 1970, 131; Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1; Senatsurteil vom 17. September 1997 - 7 L 2655/96 -, UA. - VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17
Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von …
Dies ergibt sich bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO bereits daraus, dass es sich um eine gebundene Entscheidung handelt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. August 1981 - 1 B 79.81 -, juris Rz. 3; NdsOVG, Beschl. v. 21. Januar 1998 - 7 L 4223/97 -, juris Rz. 14).In dem hier vorliegenden Fall der Nichterfüllung steuerrechtlicher Verpflichtungen ist jedoch nicht zu erkennen, inwiefern ein Mehr an eingebrachtem Fachwissen der IHK die Bewertung des Klägers als gewerbeübergreifend unzuverlässig hätte erschüttern sollen (so auch NdsOVG, Beschl. v. 21. Januar 1998 - 7 L 4223/97 -, juris Rz. 14).
- VG München, 20.03.2017 - M 16 K 16.1626
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
Das Gericht vermag nicht zu erkennen, dass die Beklagte das ihr vom Gesetz insoweit eingeräumte Rechtsfolgeermessen in Anbetracht der steuerlichen Rückstände, der nicht nachgekommen Erklärungspflichten und der Eintragungen im Vollstreckungsportal der Klägerin anders ausgeübt hätte, wenn sie die Klägerin und die Industrie- und Handelskammer vor der Entscheidung ordnungsgemäß angehört hätte (vgl. auch OVG Nds., B.v. 21.1.1998 - 7 L 4223/97 -juris Rn. 14).
- OVG Sachsen, 09.09.2024 - 6 B 37/24
Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; Sanierungskonzept; Doppelbestrafung; …
Die gegen den Antragsteller verhängte Freiheitsstrafe entfaltet nach den dargestellten Grundsätzen ihrerseits keine Sperre im Verwaltungsverfahren, weil die Untersagung der Gewerbeausübung keine Sanktion für das Fehlverhalten des Klägers in der Vergangenheit darstellt, sondern ein Schutz der Allgemeinheit davor ist, daß sich der Kläger künftig bei Ausübung seines Gewerbes nicht rechtstreu verhält (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 21. Dezember 2023 - 4 B 1090/22 -, juris Rn. 16; NdsOVG, Beschl. v. 21. Januar 1998 - 7 L 4223/97 -, juris Rn. 13 m. w. N.). - VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146
Erweiterte Gewerbeuntersagung - Steuergeheimnis steht einer Anhörung öffentlicher …
Zwar soll diese ihr Fachwissen unverbindlich in das Verfahren einbringen können (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 1 L 62/10 - Rn. 6, juris), in einem Fall von mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (im Gegensatz zu gewerbespezifischen Unzuverlässigkeitsgründen) ist jedoch nicht zu erkennen, inwiefern ein Mehr an eingebrachtem Fachwissen die Bewertung als gewerbeübergreifend unzuverlässig hätte erschüttern sollen (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 1998 - 7 L 4223/97 - Rn. 14, juris), zumal die gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit und die nötige Ausweichwahrscheinlichkeit in solchen Fällen nur in besonderen Konstellationen nicht vorliegen sollen (BayVGH…, Beschluss vom 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, Rn. 24). - OVG Niedersachsen, 19.01.2007 - 8 ME 171/06
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister …
Es ist daher grundsätzlich belanglos, welche Ursachen zu der Überschuldung und der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden geführt haben (vgl. allgemein Nds. OVG, Beschl. v. 21.1.1998 - 7 L 4223/97 -, sowie zu § 11 SchfG Musielak/Schira/ Manke, a.a.O., Rn. 7). - VG Hamburg, 06.08.2015 - 2 K 4611/14
Anhörung der Handelskammer bei Gewerbeuntersagung
Es genügt, dass nicht erkannt werden kann, die Behörde hätte ihr vom Gesetz eingeräumtes Ermessen anders ausgeübt, wenn sie die Handelskammer vor der Entscheidung angehört hätte (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.1.1998, 7 L 4223/97, juris Rn. 14).
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