Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 08.10.2013 - 7 L 646/13.DA |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 Abs 2 GewO, § 33c Abs 3 GewO, § 1 Abs 1 Nr 1 SpielV, § 1 Abs 1 Nr 1 SpielV
Gewerberechtliche Anordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09
Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung
Auszug aus VG Darmstadt, 08.10.2013 - 7 L 646/13
Bei der Beurteilung, ob ein zulässiger Aufstellort für Geldspielautomaten vorliegt, ist auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 18.08.2010, GewArch 2010, 452).Die Erlaubnisregelung darf jedenfalls nicht dadurch unterlaufen werden, dass durch die Ausstattung faktisch miteinander verbundener Räumlichkeiten mit Geldspielgeräten die in § 3 Abs. 1 S. 1 SpielV normierte Höchstgrenze von Geldspielgeräten umgangen und ein spielhallenähnliches Konstrukt aufgebaut wird (vgl. VG Gießen, Urteil v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, Juris; Beschluss v. 04.04.2011, - 8 L 220/11.GI -, Juris).
- BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91
Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. …
Auszug aus VG Darmstadt, 08.10.2013 - 7 L 646/13
Die Beschränkung der Aufstellungsorte für Geldspielgeräte würde unterlaufen, wenn schon durch die Nebenleistung eines Getränkeangebots bzw. Speiseangebots eine Schankwirtschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV begründet werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.03.1991, - 1 B 30/91 -, GewArch 1991, 225, 226; VG Gießen, Beschluss vom 15.08.2008, - 8 L 1472/08.GI -, GewArch 2008, 448; VG Gießen, Beschluss vom 16.09.2009, - 8 L 1658/09.GI-). - VG Gießen, 15.08.2008 - 8 L 1472/08
Geldspielgeräte im Verkaufsraum einer Tankstelle
Auszug aus VG Darmstadt, 08.10.2013 - 7 L 646/13
Die Beschränkung der Aufstellungsorte für Geldspielgeräte würde unterlaufen, wenn schon durch die Nebenleistung eines Getränkeangebots bzw. Speiseangebots eine Schankwirtschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV begründet werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.03.1991, - 1 B 30/91 -, GewArch 1991, 225, 226; VG Gießen, Beschluss vom 15.08.2008, - 8 L 1472/08.GI -, GewArch 2008, 448; VG Gießen, Beschluss vom 16.09.2009, - 8 L 1658/09.GI-).
- VG Gießen, 04.04.2011 - 8 L 220/11
Geeignetheitsbescheinigung
Auszug aus VG Darmstadt, 08.10.2013 - 7 L 646/13
Die Erlaubnisregelung darf jedenfalls nicht dadurch unterlaufen werden, dass durch die Ausstattung faktisch miteinander verbundener Räumlichkeiten mit Geldspielgeräten die in § 3 Abs. 1 S. 1 SpielV normierte Höchstgrenze von Geldspielgeräten umgangen und ein spielhallenähnliches Konstrukt aufgebaut wird (vgl. VG Gießen, Urteil v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, Juris; Beschluss v. 04.04.2011, - 8 L 220/11.GI -, Juris). - VG Freiburg, 02.09.2009 - 4 K 1455/09
Betriebseinstellung einer formell illegalen Spielhalle
Auszug aus VG Darmstadt, 08.10.2013 - 7 L 646/13
Der Erlass einer sofort vollziehbaren Betriebseinstellungsanordnung auf der Grundlage des § 15 Abs. 2 GewO ist grundsätzlich bereits bei formeller Illegalität ermessensfehlerfrei, es sei denn es ist für die Behörde ohne Weiteres offensichtlich und eindeutig erkennbar, dass eine beantragte Erlaubnis in Kürze zu erteilen ist (vgl. VG Freiburg vom 02.09.2009 - 4 K 1455/09 -, Juris). - VG Gießen, 16.09.2009 - 8 L 1658/09
Geldspielgeräte
Auszug aus VG Darmstadt, 08.10.2013 - 7 L 646/13
Die Beschränkung der Aufstellungsorte für Geldspielgeräte würde unterlaufen, wenn schon durch die Nebenleistung eines Getränkeangebots bzw. Speiseangebots eine Schankwirtschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV begründet werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.03.1991, - 1 B 30/91 -, GewArch 1991, 225, 226; VG Gießen, Beschluss vom 15.08.2008, - 8 L 1472/08.GI -, GewArch 2008, 448; VG Gießen, Beschluss vom 16.09.2009, - 8 L 1658/09.GI-). - VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 569/12
KommunalrechtsWahl eines hauptamtlichen Stadtrats
Auszug aus VG Darmstadt, 08.10.2013 - 7 L 646/13
Rn. 16 Eine Ungleichbehandlung mit dem "V" in der W Straße 8 in B-Stadt finde hier nicht statt, da aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs (VG Darmstadt, Az. 7 K 569/12.DA) eine Sonderregelung vereinbart worden sei, die der Übergangsfrist des neuen hessischen Spielhallengesetzes entspreche.
- VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16
Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer …
Ausnahmen lägen aber dann vor, wenn die erforderliche Erlaubnis bereits beantragt sei oder alsbald beantragt werde und die ausreichende Wahrscheinlichkeit bestehe, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis vorliegen bzw. einem Antrag mit Sicherheit stattgegeben werden müsste (vgl. z.B. VG München, Urteil vom 24. Juni 2014 - M 16 K 14.585 -, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 7 L 646/13.DA -, juris;… Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, 12. Auflage 1995, § 2 Rn. 16 m.w.N.) oder wenn im Fall einer sofort vollziehbaren Untersagungsverfügung eine weitergehende materielle Prüfung wegen einer ansonsten drohenden Existenzgefährdung geboten sei (…vgl. dazu die Rechtsprechungsnachweise bei Leisner in: BeckOK GewO, a.a.O., § 15 Rn. 38). - VG Freiburg, 03.11.2017 - 5 K 8978/17
Aufstellungsort für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit -Widerruf einer …
Diese Vorschrift ist nach ganz herrschender Meinung, der die Kammer folgt, im Fall einer fehlenden bzw. - wie hier - rechtswirksam widerrufenen Geeignetheitsbestätigung gemäß § 33c Abs. 3 GewO (zumindest entsprechend) anwendbar (siehe u. a. Saarl. OVG, Beschl. v. 12.06.2017 - 1 B 168/17 -, juris;… OVG Berl.-Brandenb., Urt. v. 22.03.2017, a.a.O.; VG Darmstadt, Beschl. v. 08.10.2013 - 7 L 646/13.DA -, juris;… VG München, Urt. v. 28.06.2011 - M 16 K 11.1074 -, juris). - VG München, 07.11.2019 - M 16 E 19.5140
Reduzierung der Zahl der Geldspielgeräte in Gaststätten
Ob § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO, für dessen Vollzug die Antragsgegnerin zuständig ist (§ 37 Abs. 3 Satz 2 ZustV), soweit es den Vollzug des § 33c Abs. 3 GewO betrifft, einschlägige Rechtsgrundlage ist, um im Fall der Überschreitung der zulässigen Anzahl von Gewinnspielgeräten deren Aufstellung zu untersagen und die Beseitigung anzuordnen, muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten werden (für die Anwendbarkeit von § 15 Abs. 2 GewO im Falle der Aufstellung von Geldspielgeräten ohne Geeignetheitsbestätigung vgl. VG Darmstadt, B.v. 8.10.2013 - 7 L 646/13.DA - juris Rn. 23;… VG Gießen, B.v. 23.11.2010 - 8 L 3654/10.GI - juris Rn. 28; VG Köln, U.v. 21.8.2014 - 1 K 7340/13 - abrufbar unter NRWE - Rechtsprechungsdatenbank NRW); a.A. VG München, U.v. 28.6.2011 - M 16 K 11.1074 - juris Rn. 39). - VG München, 07.11.2019 - M 16 E 19.5138
Streit um Aufstellung von Geldspielgeräten
Ob § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO, für dessen Vollzug die Antragsgegnerin zuständig ist (§ 37 Abs. 3 Satz 2 ZustV), soweit es den Vollzug des § 33c Abs. 3 GewO betrifft, einschlägige Rechtsgrundlage ist, um im Fall der Überschreitung der zulässigen Anzahl von Gewinnspielgeräten deren Aufstellung zu untersagen und die Beseitigung anzuordnen, muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten werden (für die Anwendbarkeit von § 15 Abs. 2 GewO im Falle der Aufstellung von Geldspielgeräten ohne Geeignetheitsbestätigung vgl. VG Darmstadt, B.v. 8.10.2013 - 7 L 646/13.DA - juris Rn. 23;… VG Gießen, B.v. 23.11.2010 - 8 L 3654/10.GI - juris Rn. 28; VG Köln, U.v. 21.8.2014 - 1 K 7340/13 - abrufbar unter NRWE - Rechtsprechungsdatenbank NRW); a.A. VG München, U.v. 28.6.2011 - M 16 K 11.1074 - juris Rn. 39).
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