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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.08.2006 - 7 LA 115/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19399
OVG Niedersachsen, 04.08.2006 - 7 LA 115/06 (https://dejure.org/2006,19399)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.08.2006 - 7 LA 115/06 (https://dejure.org/2006,19399)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. August 2006 - 7 LA 115/06 (https://dejure.org/2006,19399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Berufungszulassung; Begriff der ungeklärten Rechtsfrage; Auslegung von ministerialen Runderlassen in Bezug auf Abschiebungsschutz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 Abs. 2 AufenthG; § 60a Abs. 1 S. 1 AufenthG; § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG
    Klärungsbedüftigkeit einer Rechtsfrage wegen fehlender berufungsrechtlicher und revisionsrechtlicher Rechtsprechung zu derselben; Ablehnung der Zuerkennung eines persönlichen Abschiebungsschutzes wegen des Bestehens ausreichenden Schutzes durch einen Runderlass eines ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; ; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2; ; AufenthG § 60a Abs. 1 S. 1

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 7
    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, allgemeine Gefahr, Abschiebungsstopp, Erlasslage, Afghanistan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klärungsbedüftigkeit einer Rechtsfrage wegen fehlender berufungsrechtlicher und revisionsrechtlicher Rechtsprechung zu derselben; Ablehnung der Zuerkennung eines persönlichen Abschiebungsschutzes wegen des Bestehens ausreichenden Schutzes durch einen Runderlass eines ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2005 - 7 LA 200/04

    Antragstellung; Auslegung; Darlegungsgebot; Familienasyl; Folgeantrag; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.08.2006 - 7 LA 115/06
    Eine derartige Bedeutung im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG hat eine Rechtssache nur dann, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellungen eine unmittelbar aus dem Gesetz nicht beantwortbare, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete konkrete Frage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts der obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. etwa Nds.OVG, Beschl. v. 1. Februar 2005 - 7 LA 200/04 -, juris).
  • VG München, 11.11.2005 - M 23 K 03.52479

    Afghanistan, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Abschiebungsstopp, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.08.2006 - 7 LA 115/06
    Dass sich die vom Verwaltungsgericht plausibel positiv beantwortete Frage nach der Gleichwertigkeit dieses Schutzes "mindestens ebenso gut auch verneinen lässt", wie die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des (bekanntlich nicht im Bezirk des beschließenden Oberverwaltungsgerichts liegenden) VG München vom 11. November 2005 - M 23 K 03.52479 - (http://www.asyl.net/Magazin /5_2006c.html) meint, vermag zu einer grundsätzlichen Klärungsbedürftigkeit führende gewichtige Zweifel an der Auslegung des Verwaltungsgerichts im oben dargelegten Sinne nicht zu wecken.
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2013 - 7 LA 160/11

    Erlaubnis zur Aufsellung hunderter Container kein Geschäft der laufenden …

    Das wäre anzunehmen, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellungen eine unmittelbar aus dem Gesetz nicht beantwortbare, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete konkrete Frage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts der obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24 ; Nds. OVG, Beschl. v. 04.08.2006 - 7 LA 115/06 -, juris; Beschluss vom 27.10.2009 - 7 LA 94/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2007 - 7 LA 197/06

    Straßengebundener Transport von Deponiesickerwasser zu einer …

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargestellte Rechts- oder Tatsachenfrage in dem angestrebten Berufungsverfahren entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig wäre (vgl. Senat, Beschl. v. 4.8.2006 - 7 LA 115/06 - Juris; VGH München; Beschl. v. 29.9.2006 - 13 A.ZB 06.30861 - Juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2006 - 7 LA 303/04

    Problem des Drittschutzes atomrechtlicher Beförderungsgenehmigungen; …

    Eine derartige Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellungen eine unmittelbar aus dem Gesetz nicht beantwortbare, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete konkrete Frage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts der obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. etwa Nds.OVG, Beschl. v. 01.02.2005 - 7 LA 200/04 -, juris; sowie zuletzt Beschl. v. 04.08.2006 - 7 LA 115/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 7 LA 132/08

    Zulässigkeit des Widerrufes einer Flüchtlingsanerkennung aufgrund von Änderungen …

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargestellte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 04.08.2006 - 7 LA 115/06 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 29.09.2006 - 13 A ZB 06.30861 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08

    Verfahren bei der Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen …

    Das wäre anzunehmen, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellungen eine unmittelbar aus dem Gesetz nicht beantwortbare, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete konkrete Frage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts der obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24 ; Nds.OVG, Beschl. v. 1. Februar 2005 - 7 LA 200/04 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 04.08.2006 - 7 LA 115/06, juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 7 LA 201/06

    Bewertung unterschiedlicher sachverständiger Aussagen zur Rechtmäßigkeit einer …

    Das wäre anzunehmen, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellungen eine unmittelbar aus dem Gesetz nicht beantwortbare, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete konkrete Frage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts der obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24 ; Nds.OVG, Beschl. v. 1. Februar 2005 - 7 LA 200/04 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 04.08.2006 - 7 LA 115/06, juris).
  • VG Oldenburg, 17.10.2008 - 7 A 1934/08

    Afghanistan; AufenthG § 60 Abs 7 S 1 wegen Bestehens einer extremen allgemeinen …

    Insbesondere bietet ihm der Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 9. Juni 2005 (45.31-12231/3-6 AFG - Nds. MB 2005 S. 496) keinen Schutz (s. hierzu allgemein OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. August 2006 - 7 LA 115/06 - zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2007 - 7 LA 166/06
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S. von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargestellte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (vgl. Senat, Beschl. v. 6.2.2007 - 7 LA 146/06 - und 4.8.2006 - 7 LA 115/06 - juris; VGH München, Beschl. v. 29.9.2006 -13 A.ZB 06.30861 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2006 - 3 L 392/04
    vermindert werden: Es ist nämlich bereits aus anderen Gründen für das Oberverwaltungsgericht deutlich, dass ein von ihm durchgeführtes Berufungsverfahren zur Rechtssicherheit und Rechtsfortbildung beitragen kann (vgl. zu dieser Zielrichtung OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.07.2006 - 7 LA 115/06 -, zit nach juris;… Berlit in: GK-AsylVfG 1992, § 78 Rn. 115 f. m.w.N.).
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