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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25245
OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15 (https://dejure.org/2016,25245)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.05.2016 - 7 LB 59/15 (https://dejure.org/2016,25245)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 7 LB 59/15 (https://dejure.org/2016,25245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 3 S. 1 BBodSchG; § 10 Abs. 1 S. 1 BBodSchG
    Heranziehung der Eigentümer zur Sanierung der Altlast auf ihrem Grundstück (hier: Gebiet des früheren Betriebsgeländes der Chemischen Fabrik); Feststellung von schädlichen Bodenveränderungen mit Gefahren und erheblichen Nachteilen für den Einzelnen und die Allgemeinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Heranziehung der Eigentümer zur Sanierung der Altlast auf ihrem Grundstück (hier: Gebiet des früheren Betriebsgeländes der Chemischen Fabrik); Feststellung von schädlichen Bodenveränderungen mit Gefahren und erheblichen Nachteilen für den Einzelnen und die Allgemeinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15
    Es ist unter Ermessensgesichtspunkten nicht zu beanstanden, wenn die Behörde bei der Auswahl des Pflichtigen im Interesse einer möglichst effektiven Gefahrenabwehr diejenige Person heranzieht, die zweifelsfrei als Störer feststeht, gleichzeitig aber solche Personen nicht in Anspruch nimmt, deren Störereigenschaft unsicher ist (Anschluss an VGH Bad. Württ., Urt. v. 18.12.2012 - 10 S 744/12 -).

    In Anlehnung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12 -, juris) zur Störerauswahl nach § 4 Abs. 3 BBodSchG dürften Effektivitätsaspekte in die Ermessensausübung einbezogen werden.

    Muss die Behörde damit rechnen, dass ein Störer erst nach langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit unsicherem Ausgang bestimmt werden kann, ist sie berechtigt, derartige Störer im Rahmen ihrer Ermessenserwägungen hintanzustellen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12 -, juris).

    Rn. 65 Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2012 (10 S 744/12 -, juris Rn. 53) setzt sich unter anderem damit auseinander, ob eine Verhaltensverantwortlichkeit der Behörde durch Unterlassen bestehe, weil diese trotz Kenntnis vom Sanierungsfall keine entsprechenden Anordnungen getroffen und es hierdurch unmöglich gemacht habe, den Handlungsstörer in Anspruch zu nehmen.

    Würde man bei der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge ebenso verfahren, könnte einer unangemessenen Belastung nachfolgender Generationen durch eine Begrenzung auf das übernommene Vermögen Rechnung getragen werden (vgl. zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12 -, juris Rn. 49).

    Die erbrechtliche Gesamtrechtsnachfolge erfolgt jeweils im Erbfall vom Erblasser auf den Erben (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12 -, juris Rn. 50).

  • VG Gelsenkirchen, 10.03.1988 - 16 K 2360/86

    Träger der Bauleitplanung als Verantwortlicher für Gesundheitbeeinträchtigungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15
    Dies werde durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 10. März 1988 (16 K 2360/86, juris) bestätigt.

    Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urteil vom 10. März 1988 - 16 K 2360/86 -, juris), dass eine bodenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der planenden Gemeinde bestehen könne, werde dagegen nicht geteilt.

    Dem von den Klägern angeführten Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (vom 10. März 1988 - 16 K 2360/86 -, juris) habe der Sachverhalt zugrunde gelegen, dass das dortige Betriebsgelände seit der Einstellung der Produktion für die Bevölkerung unzugänglich und unverändert gewesen sei, und es sei schon daher nicht mit dem hier vorliegenden Fall vergleichbar.

    In diesem Sinne habe auch die Rechtsprechung (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 10. März 1988 - 16 K 2360/86 -, juris) entschieden.

    Zudem sei das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (vom 10. März 1988 - 16 K 2360/86 -, juris) auch deshalb unzutreffend, weil durch die bauplanungsrechtliche Ausweisung als Wohnbauland nicht die letzte, für den Schadeneintritt maßgebliche Ursache gesetzt werde.

    Rn. 62 In dieser Richtung hat zwar das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden (Urteil vom 10. März 1988 - 16 K 2360/86 -, NVwZ 1988, 1061).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02

    Störerauswahl und Verantwortlichkeit der Erben; "Hinreichende" Wahrscheinlichkeit …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 15. Dezember 2004 (7 LB 248/02, juris) vertreten, dass die bauplanerische Ausweisung eines Geländes nicht die eine Altlastengefahr konstituierende Sachlage geschaffen habe.

    Es ist also nur derjenige verantwortlich, dessen individuelles Verhalten die Gefahrenschwelle überschreitet, indem er selbst unmittelbar die Gefahr oder Störung setzt (Nds. OVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 7 LB 248/02 -, juris, zum NAbfG).

    Rn. 66 Ähnlich hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 15. Dezember 2004 (7 LB 248/02, juris) ausgeführt, dass weder eine planungsrechtliche Ausweisung als reines Wohngebiet noch die Erteilung von Baugenehmigungen für kontaminierte Flächen zu einer Verantwortlichkeit der Behörde für die Altlastensanierung führe.

    Auch die Bedenken des Senats (Urteil vom 15. Dezember 2004, a. a. O.) hinsichtlich nachträglich aufgeschlossener Industriebrachen führen im vorliegenden Fall nicht weiter.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15
    Nachdem zunächst unsicher war, ob die Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers auch Geltung für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes beanspruchen konnte, ist zwar nunmehr geklärt, dass es sich insoweit nicht um einen Fall (unzulässiger) gesetzlicher Rückwirkung handelt (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 7 C 3.05 -, NVwZ 2006, 928).

    Weiterhin könnte angeführt werden, dass bei einer gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge von einer sukzessiven Gesamtrechtsnachfolge ausgegangen wird (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 7 C 3.05 -, NVwZ 2006, 928).

    Der Gesamtrechtsnachfolge im öffentlichen Recht liege eine derivative Haftung zugrunde, so dass für die bodenschutzrechtlichen Sanierungspflichten die zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten maßgeblich seien (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 7 C 3.05 -, NVwZ 2006, 928).

  • BVerwG, 07.08.2013 - 7 B 9.13

    Bundesbodenschutzgesetz; Zustandsverantwortlichkeit; Untätigkeit der Behörde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15
    § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG gibt keine bestimmte Reihenfolge vor (BVerwG, Beschluss vom 7. August 2013 - 7 B 9.13 -, juris).

    Insoweit kann bei der Ermessensausübung auch Berücksichtigung finden, dass die Kläger hier letztlich dadurch profitieren, dass ihr Grundstück nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen keine Altlast mehr darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. August 2013 - 7 B 9.13 -, juris Rn. 9).

    Insoweit wird bei der Inanspruchnahme des Zustandsstörers regelmäßig eine Grenze durch den Verkehrswert nach der Sanierung gezogen (BVerwG, Beschluss vom 7. August 2013 - 7 B 9.13 -, juris Rn. 10).

  • VG Hannover, 24.11.2009 - 4 A 2022/09

    Zivilgesetzlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge als Voraussetzung für die …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15
    Der dagegen gerichteten Klage gab das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom 24. November 2011 (4 A 2022/09, juris) unter anderem mit der Begründung statt, dass die Klägerin jenes Verfahrens unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Gesamtrechtsnachfolgerin des Einzelkaufmanns H. I. geworden sei.

    Hiervon sei auch das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Urteil vom 24. November 2009 (4 A 2022/09, juris) ausgegangen.

    Rn. 59 Nach dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 24. November 2009 (4 A 2022/09, juris) ist der Beklagten eine Heranziehung der Fa. T. P. GmbH als Nachfolgeunternehmen der Fa. H. I. & J. verwehrt.

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15
    Die Bestimmungen ermöglichen zwar kein uneingeschränktes Nachschieben von Ermessenserwägungen, etwa deren vollständige Nachholung oder Auswechslung (BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07, NVwZ 2007, 1178, 1179; Nds. OVG…, Beschluss vom 13. April 2007 - 2 LB 14/07 -, juris Rn. 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11

    Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15
    Auf die zivilrechtlichen Haftungsverhältnisse kommt es insoweit nicht an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2012 - 10 S 1476/11, juris Rn. 23).
  • VGH Hessen, 06.01.2006 - 6 TG 1392/04

    Altlastensanierung; Störerauswahl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15
    Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe ausgeführt, dass kein genereller Vorrang der Haftung des Verhaltens- gegenüber dem Zustandsstörer bestehe (Beschluss vom 6. Januar 2006 - 6 TG 1392/04 -, juris).
  • VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222

    Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15
    Allerdings - so an anderer Stelle - könne nur ein erheblicher Mitverursachungsbeitrag einer Gebietskörperschaft deren alleinige Inanspruchnahme rechtfertigen (Bay. VGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 22 ZB 07.222 -, NVwZ-RR 2007, 670).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 2 LB 14/07

    Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte an Privatschulen als …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.1996 - 20 A 2640/94

    Ordnungspflicht des Gesamtrechtsnachfolger; abstrakte Polizeipflicht; …

  • VGH Bayern, 10.06.2010 - 22 ZB 09.1928

    Stillgelegte Deponie; Anordnung einer Detailuntersuchung zur …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95

    Überplant die Gemeinde ein Altlastengrundareal, wird sie dadurch - im Regelfall - …

  • VGH Bayern, 31.08.2006 - 22 CS 06.2055

    Kein Vorrang des Verhaltensstörers bei der Auswahl unter mehreren …

  • OVG Bremen, 19.08.2003 - 1 A 42/03

    Bodenverunreinigung; Störerauswahl bei der Untersuchungsanordnung - Altlast; …

  • VG Neustadt, 12.09.2016 - 3 K 832/15

    Kfz-Halter muss Kosten für die Bodensanierung bei Brandunfall auf dem Weinfest in …

    Verursacher in diesem Sinne ist jeder, der an der Bodenkontamination - zumindest als Teilverantwortlicher - mitgewirkt hat (OVG Niedersachsen, Urteil vom 31. Mai 2016 - 7 LB 59/15 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2008 - 8 A 10933/08 -, NVwZ-RR 2009, 280;… Versteyl in: Versteyl/Sondermann, a.a.O., § 4 Rn. 42).

    Es ist also nur derjenige verantwortlich, dessen individuelles Verhalten die Gefahrenschwelle überschreitet, indem er selbst unmittelbar die Gefahr oder Störung setzt (OVG Niedersachsen, Urteil vom 31. Mai 2016 - 7 LB 59/15 -, juris;… vgl. auch Giesberts/Hilf in: BeckOK Umweltrecht, Stand Januar 2016, § 4 Rn. 22).

    Rn. 102 Bei mehreren in Frage kommenden Störern - hier also dem Kläger als Verursacher und den Beigeladenen zu 3) und 4) als Grundstückseigentümern - ist durch die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Heranziehung zu entscheiden (OVG Niedersachsen, Urteil vom 31. Mai 2016 - 7 LB 59/15 -, juris;… Giesberts/Hilf in Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, a.a.O., § 4 BBodSchG, Rn. 54).

  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 22 B 16.2099

    Ermessensfehler bei Störerauswahl

    Ein wichtiges Kriterium bei der Störerauswahl ist das Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Gefahrenabwehr (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris;… BayVGH, B.v. 17.2.2005 - 22 ZB 04.3472 - juris Rn. 14; NdsOVG, U.v. 31.5.2016 - 7 LB 59/15 - NuR 2016, 701 - juris Rn. 73); neben - und je nach Fallgestaltung auch in Konkurrenz und in einem Interessenskonflikt oder im Gleichklang mit diesem Kriterium der effektiven Gefahrenabwehr - stehen andere öffentlich-rechtliche Grundprinzipien wie das Verursacherprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (…vgl. zum Auswahlermessen die Darstellung in Versteyl/Sondermann, BBodSchG, 2. Aufl. 2005, Rn. 87 ff.).

    Der Gesamtrechtsnachfolger des Verursachers übernimmt kraft Gesetzes alle Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers (vgl. u.a. NdsOVG, U.v. 31.05.2016 - 7 LB 59/15 - juris Rn. 72, 73).

  • VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22

    Fahrzeughalter muss für die Beseitigung ausgelaufenen Öls vor Pfälzerwaldhütte …

    Verursacher in diesem Sinne ist jeder, der an der Bodenkontamination - zumindest als Teilverantwortlicher - mitgewirkt hat (OVG Niedersachsen, Urteil vom 31. Mai 2016 - 7 LB 59/15 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2008 - 8 A 10933/08 -, NVwZ-RR 2009, 280;… Versteyl in: Versteyl/Sondermann, Kommentar zum BBodSchG, 2. Auflage 2005, § 4 Rn. 42).

    Es ist also nur derjenige verantwortlich, dessen individuelles Verhalten die Gefahrenschwelle überschreitet, indem er selbst unmittelbar die Gefahr oder Störung setzt (OVG Niedersachsen, Urteil vom 31. Mai 2016 - 7 LB 59/15 -, juris;… vgl. auch Giesberts/Hilf in: BeckOK Umweltrecht, Stand April 2023, § 4 Rn. 22).

  • VG Mainz, 26.07.2018 - 1 K 1001/17

    Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung; Verantwortlichkeit des …

    Rn. 49 Verursacher im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG ist jeder, der an der Bodenkontamination - zumindest als Teilverantwortlicher - mitgewirkt hat (OVG Nds, Urteil vom 31. Mai 2016 - 7 LB 59/15 -, juris Rn. 60; OVG RP…, Urteil vom 26. November 2008 - 8 A 10933/08 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht, ist darunter nach der Theorie der unmittelbaren Verursachung ein Verhalten von natürlichen oder juristischen Personen zu verstehen, durch das bei wertender Betrachtung unter Einbeziehung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles die zu einer schädlichen Bodenveränderung führende Gefahrengrenze überschritten und damit die unmittelbare Ursache für den Eintritt der Gefahr gesetzt wird (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 22 CS 16.1158 -, juris Rn. 20; OVG Nds, Urteil vom 31. Mai 2016, a.a.O.; OVG RP…, Urteil vom 26. November 2008, a.a.O., juris Rn. 27; OVG NRW…, Urteil vom 30. Mai 1996 - 20 A 2640/94 -, juris Rn. 18;… so auch die amtliche Begründung, BT-Drs. 13/6701, S. 34).

  • OLG München, 01.04.2021 - 24 U 7001/19

    Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG

    Insoweit stützt sich das Landgericht auf Entscheidungen des VGH Mannheim vom 18.12.2012, Az. 10 S 744/12, und des OVG Lüneburg, 31.05.2016, Az. 7 LB 59/15.

    Daher ist davon auszugehen, dass der in § 1922 BGB definierte Begriff der Gesamtrechtsnachfolge auch im Rahmen des § 4 Abs. 3 S. 1 BBodSchG gilt (vgl. VGH Mannheim…, Urteil vom 18.12.2012, Az. 10 S 744/12, Rn. 50, OVG Lüneburg, Urteil vom 31.05.2016, Az. 7 LB 59/15, Rn. 73, jeweils bei juris).

  • VG Bremen, 02.02.2017 - 5 K 420/15

    Anordnung wegen Grundwasserverunreinigung durch LHKW - Bundes-Bodenschutzgesetz; …

    Als Eigentümer können nach § 4 Abs. 3 BBodSchG grundsätzlich auch öffentlich-rechtliche Körperschaften auf der Primärebene für die Sanierung eines Schadens in Anspruch genommen werden (vgl. insoweit OVG Lüneburg, Urt. v. 31.05.2016 - 7 LB 59/15, juris, Rn. 60 ff.;… VG Darmstadt, Urt. v. 30.10.2013 - 6 K 1717/11.DA, juris).
  • OVG Bremen, 20.12.2017 - 1 LA 292/15

    Boden- und Grundwasserverunreinigung - Erbbauberechtigter; …

    Maßgeblich für die behördliche Auswahlentscheidung ist vielmehr allein die Effektivität der Maßnahme zur Gefahrenabwehr (BVerwG…, Beschluss vom 16.02.2017 - 7 B 16/16 -, Rn. 6; …und vom 07.08.2013 - 7 B 9/13 -, Rn. 21; Beschluss des Senats vom 19.08.2003 - 1 A 42/03 - NordÖR 2003, 408; OVG LSA…, Beschluss vom 27.02.2017 - 2 M 2/17 -, Rn. 35; NdsOVG, Urteil vom 31.05.2016 - 7 LB 59/15 -, Rn. 57; VGH BW…, Urteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 -, Rn. 36; sämtlich juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2020 - 11 N 118.16

    Ordnungsrecht: Klage gegen eine im Wege der Ersatzvornahme vollzogene Anordnung …

    Maßgeblich ist danach vor allem eine möglichst schnelle und effektive Gefahrenbeseitigung (OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Mai 2016 - 7 LB 59/15 -, Rn. 57, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 10.01.2018 - 9 L 3015/17

    Altlast Altstandort Ermessen Zustandsverantwortlicher Störerauswahlermessen …

    Rn. 60 BVerwG, Beschluss vom 7. August 2013 - 7 B 9/13 -, Rn. 21, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Mai 2016 - 7 LB 59/15 -, Rn. 57, juris.
  • VG Trier, 15.01.2024 - 9 K 1598/23

    Kosten einer Ersatzvornahme: Heranziehung des Verursachers einer schädlichen …

    Verursacher in diesem Sinne ist jeder, der an der Bodenkontamination - zumindest als Teilverantwortlicher - mitgewirkt hat (OVG NS, Urteil vom 31. Mai 2016 - 7 LB 59/15 -, juris; OVG RP, Urteil vom 26. November 2008 - 8 A 10933/08 -, juris).

    Es ist also nur derjenige verantwortlich, dessen individuelles Verhalten die Gefahrenschwelle überschreitet, indem er selbst unmittelbar die Gefahr oder Störung setzt (OVG NS, Urteil vom 31. Mai 2016 - 7 LB 59/15 -, a.a.O.;… vgl. auch Giesberts/Hilf in: BeckOK Umweltrecht, Stand April 2023, § 4 Rn. 22).

  • VG Trier, 20.11.2023 - 9 K 2256/23

    Bodenschutzrecht: Heranziehung des Verursachers einer Bodenschädigung bei …

  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140

    Zur Störerauswahl bei einer Verfüllung einer Kiesgrube im Jahr 1939

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2017 - 2 M 2/17

    Bodenschutzrechtliche Anordnung - Antragstellung im Rahmen von § 146 Abs. 4 S. 3 …

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2022 - 7 ME 6/22

    Bodenuntersuchung, orientierende; Detailuntersuchung; Ermessensfehler; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2026 - 20 A 1074/22

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen Ordnungsverfügung mangels …

  • LG Memmingen, 11.11.2019 - 22 O 1870/18

    Streit um Ausgleichsanspruch

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