Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.02.2015 - 7 M 15.281 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erinnerung gegen den Kostenansatz (Zurückweisung)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenansatz bei der Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenansatz bei der Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 06.08.2012 - 9 M 12.1735
Erinnerung gegen den Kostenansatz (Zurückweisung); Festgebühr
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2015 - 7 M 15.281
Dabei kann dahinstehen, ob die Erinnerung dem Vertretungszwang unterliegt (verneinend SächsOVG, B.v. 13.7.2009 - 2 E 43.09 juris; offen lassend OVG d. Saarlandes B.v. 12.2.2010 - 3 E 517.09 juris; bejahend BayVGH B.v. 2.10.2008 14 C 08.2523 juris; vgl. auch BayVGH v. 6.8.2012 9 M 12.1735 juris) und schon aus diesem Grund unzulässig ist. - VGH Bayern, 20.10.2008 - 14 C 08.2523
Vertretungszwang für die Beschwerde gegen die Zurückweisung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2015 - 7 M 15.281
Dabei kann dahinstehen, ob die Erinnerung dem Vertretungszwang unterliegt (verneinend SächsOVG, B.v. 13.7.2009 - 2 E 43.09 juris; offen lassend OVG d. Saarlandes B.v. 12.2.2010 - 3 E 517.09 juris; bejahend BayVGH B.v. 2.10.2008 14 C 08.2523 juris; vgl. auch BayVGH v. 6.8.2012 9 M 12.1735 juris) und schon aus diesem Grund unzulässig ist.
- VG Würzburg, 02.02.2021 - W 8 M 20.1471
Zum Gegenstand der Erinnerungsverfahrens
Gegenstand der Erinnerung ist nicht die inhaltliche Richtigkeit der dem Kostenansatz zugrundeliegenden Entscheidungen, sondern, ob diese anderweitig erfolgten Festlegungen kostenrechtlich korrekt umgesetzt sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2016 - 22 M 16.1017 - juris; B.v. 22.6.2015 - 21 M 15.1265 - juris; B.v. 14.6.2016 - 20 M 16.1159 - juris; B.v. 13.2.2015 - 7 M 15.281 - juris; BayLSG, B.v. 6.10.2014 - L 15 SF 254/14 E - juris). - VG Würzburg, 06.12.2017 - W 8 M 17.1071
Erinnerung gegen Kostenansatz
Gegenstand der Erinnerung ist nicht die inhaltliche Richtigkeit der dem Kostenansatz zugrunde liegenden Entscheidungen hier also die Rechtmäßigkeit der gesetzlich zwingend vorgegebenen Kostenentscheidung zu Lasten der unterlegenen Klägerin gemäß § 154 Abs. 1 VwGO sowie der auf § 52 GKG beruhenden Streitwertfestsetzung im Beschluss vom 2. August 2017, an die die Kostenbeamtin gebunden ist -, sondern, ob diese anderweitig erfolgten Festlegungen kostenrechtlich korrekt umgesetzt sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2016 - 22 M 16.1017 - juris; B.v. 22.6.2015 - 21 M 15.1265 - juris; B.v. 14.6.2016 - 20 M 16.1159 - juris; B.v. 13.2.2015 - 7 M 15.281 - juris; BayLSG, B.v. 6.10.2014 - L 15 SF 254/14 E - juris; Gertler in Beck´scher Online Kommentar OWiG, Hrsg. - FG Hessen, 28.11.2024 - 4 Ko 1151/24 Denn es ist vorliegend kein wesentlicher Unterschied zwischen einer Verwerfung als unzulässig und der vorliegenden Zurückweisung als unbegründet ersichtlich (zur Zurückweisung einer Erinnerung als "jedenfalls unbegründet" vgl. z. Bsp. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.10.2022 I ZB 22/22, juris; Beschluss vom 26. August 2008 V ZR 108/07 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13.02.2015 7 M 15.281 -, juris).
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