Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.06.1990 - 7 M 42/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 80 Abs. 5 VwGO; § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO
Analoge Anwendung; Vorläufiger Rechtsschutz; Rechtmäßigkeit der Vollziehungsanordnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Analoge Anwendung; Vorläufiger Rechtsschutz; Rechtmäßigkeit der Vollziehungsanordnung
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.06.1990 - 7 M 42/90
Dabei ist zu beachten, daß die Absicht, eine Amtshaftungsklage zu erheben, kein schutzwürdiges Interesse an einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage begründet, wenn sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.1.1989 - 8 C 30/87 -, Buchholz 310, Nr. 30 zu § 73 VwGO). - VGH Baden-Württemberg, 07.08.1980 - 5 S 1240/80
Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag in Eilverfahren
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.06.1990 - 7 M 42/90
In der Rechtsprechung der Obergerichte besteht Einigkeit darüber, daß eine analoge Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht in Betracht kommt (vgl. z. B. OVG Münster, OVGE 32, 210; VGH Bad.-Württ., VBlBW 1981, 288; BayVGH, BayVBl 1985, 22; OVG Koblenz, JZ 1977, 796). - OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.1977 - 2 B 102/77
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.06.1990 - 7 M 42/90
In der Rechtsprechung der Obergerichte besteht Einigkeit darüber, daß eine analoge Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht in Betracht kommt (vgl. z. B. OVG Münster, OVGE 32, 210; VGH Bad.-Württ., VBlBW 1981, 288; BayVGH, BayVBl 1985, 22; OVG Koblenz, JZ 1977, 796).
- VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860
Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer …
Zumindest dann, wenn einstweiliger Rechtsschutz - wie hier (vgl. auch die Nachfragen des Verwaltungsgerichts vom 2.3.2018 und vom 24.5.2018) - möglich war, bevor sich der Verwaltungsakt (und mit ihm dessen Sofortvollzug) erledigt hat, ist für die in der obergerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls für möglich gehaltene Feststellungsklage (vgl. NdsOVG, B.v. 6.6.1990 - 7 M 42/90 - juris Rn. 4) kein Raum. - VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196
Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige …
Zumindest dann, wenn einstweiliger Rechtsschutz - wie hier - möglich war, bevor sich der Verwaltungsakt (und mit ihm dessen Sofortvollzug) erledigt hat, ist für die in der obergerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls für möglich gehaltene Feststellungsklage (vgl. NdsOVG, B.v. 6.6.1990 - 7 M 42/90 - juris Rn. 4) kein Raum. - VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197
Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für …
Zumindest dann, wenn solcher einstweiliger Rechtsschutz - wie hier - möglich war, bevor sich der Verwaltungsakt - und mit ihm dessen Sofortvollzug - erledigt hat, ist für die in der obergerichtlichen Rechtsprechung für ebenfalls möglich gehaltene Feststellungsklage (vgl. NdsOVG, B.v. 6.6.1990 - 7 M 42/90 - juris Rn. 4) kein Raum.
- OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 7 ME 82/11
Stattfinden einer Fortsetzungsfestellung analog § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO im …
Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes findet nach Erledigung der Hauptsache eine Fortsetzungsfeststellung analog § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO nicht statt (wie bereits Senatsbeschluss 7 M 42/90 v. 06.06.1990 - OVGE MüLü 41, 511).Eine Fortsetzungsfeststellung, wie sie im Klageverfahren unter bestimmten Umständen nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO möglich ist, findet im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht statt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 6. Juni 1990 - 7 M 42/90 -, OVGE MüLü 41, 511, m.v.w.N.; HessVGH, Beschl. v. 10. Juni 1988 - 1 TH 2568/87 -, NVwZ-RR 1989, 518 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO17, Rn. 132 zu § 80).
- VGH Bayern, 18.04.2016 - 22 CS 16.256
Gaststättenerlaubnis für in einer Wohnungseigentumsanlage liegende Räume
Hieran ändert sich nichts, wenn nicht die Klärung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts, sondern - wie vorliegend der Fall - ein gerichtlicher Ausspruch über die Rechtswidrigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung dieses Verwaltungsakts erstrebt wird (so ausdrücklich NdsOVG, B. v. 6.6.1990 - 7 M 42/90 - OVGE 41, 510;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 80 Rn. 131;… Külpmann in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 933). - OVG Niedersachsen, 27.03.2020 - 12 ME 48/20
Erledigung, Verwaltungsakt; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenschreiber
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - 1 M 95/06
Keine analoge Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in Verfahren nach § 80 Abs. …
Ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO findet nämlich im Hinblick auf die Natur und den Prüfungsumfang nicht nur im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 123 VwGO nicht statt (vgl. hierzu etwa: OVG LSA, Beschluss vom 19. Januar 2005 - Az.: 3 M 13/0ß5 - [m. z. N.]), sondern ebenso wenig - wie hier - in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (so OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss des 3. Senates vom 3. Februar 1993 - Az.: 3 M 142/92 - sowie Beschlüsse des 2. Senates vom 3. Januar 1995 - Az.: 2 M 61/94 -, vom 25. Februar 2004 - Az.: 2 M 58/04 - und 19. April 2006 - Az.: 2 M 112/06 - [jeweils m. w. N.]; siehe ebenso zudem: VGH Hessen, Beschlüsse vom 10. Juni 1988 - Az.: 1 TH 2568/87 -, NVwZ-RR 1989, 518, und vom 7. September 1988 - Az.: 10 TH 1154/87 -, zitiert nach juris.web; OVG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 1989 - Az.: 2 S 31.88 -, zitiert nach juris.web; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - Az.: 10 S 3374/88 -, zitiert nach juris.web, und vom 12. März 1996 - Az.: 1 S 2856/95 -, DÖV 1996, 792; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. Juni 1990 - Az.: 7 M 42/90 -, zitiert nach juris.web; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. März 1993 - Az.: 1 M 75/92 -, zitiert nach juris.web; ). - OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2025 - 4 MB 26/24
Unzulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrages im Eilverfahren
Eine analoge Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kommt mangels vergleichbarer Interessenlage hier nicht in Betracht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 1990 - 7 M 42/90 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig…, Beschluss vom 1. März 1993 - 1 M 75/92 -, juris Rn. 9; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 1 M 95/06 -, juris Rn. 4; VGH München…, Beschluss vom 18. April 2016 - 22 CS 16.256 -, juris Rn. 23; Beschluss des Senats vom 9. Juli 2021 - 4 MB 27/21 -, n. v.). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2004 - 2 M 58/04
Keine Feststellung der Rechtswidrigkeit im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes
Diese Rechtfertigung entfällt, geht es nicht mehr um die Vollziehbarkeit der Verfügung selbst, sondern nur noch um die Feststellung der Rechtswidrigkeit ihrer Anordnung (so auch NdsOVG, Beschl. v. 06.06.1990 - 7 M 42/90 -, OVGE 41, 511). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 2 M 112/06
Keine Feststellung der Rechtswidrigkeit im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes
- OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 ME 145/06
Aufhebung; Bestellung; Bezirksschornsteinfegermeister; Erledigung
- VG Hamburg, 25.11.2020 - 14 E 4728/20
Libanon: Dublin: zwangsweise Durchführung eines Covid-19 Tests rechtmäßig
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