Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 04.10.2024 - 7 ME 49/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
VwGO § 123 Abs. 1 Satz 2
Antrag auf einstweilige weitere Zulassung als Aeromedical Examiner (AME) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 123 Abs. 1
Antrag auf einstweilige weitere Zulassung als Aeromedical Examiner (AME)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 29.07.2024 - 2 B 229/24
- OVG Niedersachsen, 04.10.2024 - 7 ME 49/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.10.2024 - 7 ME 49/24
Begehrt der Rechtsschutzsuchende in der Hauptsache die dauerhafte oder jedenfalls einen längeren Zeitraum umfassende, ihn begünstigende Änderung eines Sachverhalts und zielt er vor diesem Hintergrund im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes darauf ab, die mit der Hauptsache verfolgte Begünstigung - einstweilen - für einen Teilzeitraum, nämlich bis zur Entscheidung über die Hauptsache, zugesprochen zu bekommen, besteht hierin im Grundsatz keine Vorwegnahme der Hauptsache, sondern liegt vielmehr der im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Fall der Rechtsschutzgewährung vor (vgl. jeweils für ein Aussetzungsbegehren: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02 -, juris; Kammerbeschluss vom 17.06.1999 - 2 BvR 1454/98 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 20.12.2022 - 9 B 1253/22.T -, juris).Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist erst dann gegeben, wenn die begehrte vorläufige Entscheidung faktisch mit der Hauptsacheentscheidung identisch wäre (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02 -, juris).
- BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1454/98
Effektivität des Rechtsschutzes und fachgerichtlicher Eilrechtsschutz
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.10.2024 - 7 ME 49/24
Begehrt der Rechtsschutzsuchende in der Hauptsache die dauerhafte oder jedenfalls einen längeren Zeitraum umfassende, ihn begünstigende Änderung eines Sachverhalts und zielt er vor diesem Hintergrund im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes darauf ab, die mit der Hauptsache verfolgte Begünstigung - einstweilen - für einen Teilzeitraum, nämlich bis zur Entscheidung über die Hauptsache, zugesprochen zu bekommen, besteht hierin im Grundsatz keine Vorwegnahme der Hauptsache, sondern liegt vielmehr der im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Fall der Rechtsschutzgewährung vor (vgl. jeweils für ein Aussetzungsbegehren: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02 -, juris; Kammerbeschluss vom 17.06.1999 - 2 BvR 1454/98 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 20.12.2022 - 9 B 1253/22.T -, juris). - VGH Hessen, 20.12.2022 - 9 B 1253/22
Flughafen Frankfurt Main; Anflugverfahren Segmented Approach, erweiterter …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.10.2024 - 7 ME 49/24
Begehrt der Rechtsschutzsuchende in der Hauptsache die dauerhafte oder jedenfalls einen längeren Zeitraum umfassende, ihn begünstigende Änderung eines Sachverhalts und zielt er vor diesem Hintergrund im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes darauf ab, die mit der Hauptsache verfolgte Begünstigung - einstweilen - für einen Teilzeitraum, nämlich bis zur Entscheidung über die Hauptsache, zugesprochen zu bekommen, besteht hierin im Grundsatz keine Vorwegnahme der Hauptsache, sondern liegt vielmehr der im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Fall der Rechtsschutzgewährung vor (vgl. jeweils für ein Aussetzungsbegehren: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02 -, juris; Kammerbeschluss vom 17.06.1999 - 2 BvR 1454/98 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 20.12.2022 - 9 B 1253/22.T -, juris).
- VG Braunschweig, 10.02.2025 - 2 B 394/24
Alkoholmissbrauch; Tauglichkeit; flugmedizinische; Flugmedizinische …
Unabhängig von der Frage, ob im vorliegenden Fall eine Vorwegnahme der Hauptsache gegeben ist, sind entsprechende wesentliche Nachteile bei drohenden wirtschaftlichen Einbußen erst dann gegeben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, ohne die begehrte Eilentscheidung in seiner Existenz bedroht zu werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04.10.2024 - 7 ME 49/24 -, juris Rn. 6).Die Kammer hält insoweit an ihrer bisherigen Entscheidungspraxis, nach Nr. 1.5 Satz 2 des Streitwertkataloges von einer Streitwertreduzierung abzusehen, nicht mehr fest, sondern orientiert sich im Ergebnis an der aktuellen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Nds. OVG, Beschluss vom 04.10.2024 - 7 ME 49/24 -, juris Rn. 4).
- OVG Hamburg, 09.04.2026 - 5 Bs 22/26
Zugangsmöglichkeit eines Berufsbetreuers zu einem Gerichtsgebäude ohne …
Dies käme allenfalls im Hinblick auf die erhöhten Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruches in Betracht, die das Verwaltungsgericht mit der Begründung zugrunde gelegt hat, dass das Begehren auf eine temporäre Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet sei (…vgl. zur Problematik VGH Mannheim, Beschl. v. 20.12.2013, 10 S 1644/13, juris Rn. 8;… VGH München, Beschl. v. 10.4.2018, 4 CE 17.2450, juris Rn. 21;… VGH Kassel, Beschl. v. 20.12.2022, 9 B 1253/22.T, juris Rn. 33 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.10.2024, 7 ME 49/24, juris Rn. 4;… Kuhla in: BeckOK VwGO, Stand 1.7.2025, § 123 Rn. 154 ff. m.w.N.).
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