Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 01.10.2024 - 7 ME 51/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
GewO § 33c Abs. 3; SpielV § 1 Abs. 1 Nr. 1; SpielV § 1 Abs. 2 Nr. 4; VwGO § 80 Abs. 3 Satz 1; VwVfG § 28 Abs. 1
Verhinderung der Möglichkeit zum Aufstellen von Glücksspielgeräten durch das Betreiben sog. Mikrogastronomie - vdai.de
(amtl. Ls.)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 33c Abs. 3 S. 1
Verhinderung der Möglichkeit zum Aufstellen von Glücksspielgeräten durch das Betreiben sog. Mikrogastronomie
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verbot von Geldspielgeräten in bestimmten Schank- oder Speisewirtschaften
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 05.08.2024 - 5 B 43/24
- OVG Niedersachsen, 01.10.2024 - 7 ME 51/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2016 - 4 B 1360/15
Untersagung der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ohne …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2024 - 7 ME 51/24
Das Begründungserfordernis nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist zwar nicht bereits dann erfüllt, wenn überhaupt eine Begründung gegeben wird; vielmehr kommt dem Erfordernis eine Warnfunktion zu, weshalb die Behörde in der Begründung schlüssig, konkret und substantiiert darzulegen hat, aufgrund welcher Erwägungen sie gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung als gegeben ansieht und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der gesetzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurücktreten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26.01 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.05.2016 - 4 B 1360/15 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.04.2013 - 5 ME 108/13 -, juris).Diese Frage betrifft die gerichtliche Interessenabwägung, nicht die Betrachtung der formellen Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.05.2016 - 4 B 1360/15 -, juris).
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2024 - 7 ME 51/24
"Tatsachen" im Sinne der Norm sind nicht nur die eine Rechtswidrigkeit bzw. Rechtmäßigkeit der aufzuhebenden Entscheidung begründenden sowie die weiteren entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände, sondern Tatsache im Sinne des § 48 Abs. 4 VwVfG ist auch die Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der aufzuhebenden Entscheidung selbst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen 1.84 -, juris). - BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2024 - 7 ME 51/24
Das Begründungserfordernis nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist zwar nicht bereits dann erfüllt, wenn überhaupt eine Begründung gegeben wird; vielmehr kommt dem Erfordernis eine Warnfunktion zu, weshalb die Behörde in der Begründung schlüssig, konkret und substantiiert darzulegen hat, aufgrund welcher Erwägungen sie gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung als gegeben ansieht und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der gesetzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurücktreten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26.01 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.05.2016 - 4 B 1360/15 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.04.2013 - 5 ME 108/13 -, juris).
- BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2024 - 7 ME 51/24
Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich die Möglichkeit und verhält es sich vorliegend so, dass das in der Existenz der Rechtsgrundlage der Grundverfügung zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Interesse am Erlass der Grundverfügung sich mit dem besonderen Vollziehungsinteresse deckt (vgl. Senatsbeschluss vom 20.05.2016 - 7 ME 50/16 -, juris;… Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Januar 2024, § 80, Rn. 209; konkret zum Vollziehungsinteresse mit Blick auf Suchtgefahren im Glücksspielrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04
Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2024 - 7 ME 51/24
Die Beschwerdebegründung, auf deren Prüfung das Beschwerdegericht - hinsichtlich der gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechenden Gründe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75) - nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigt es nicht, den angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts zu ändern. - OVG Niedersachsen, 20.05.2016 - 7 ME 50/16
Einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines Linienverkehrs
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2024 - 7 ME 51/24
Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich die Möglichkeit und verhält es sich vorliegend so, dass das in der Existenz der Rechtsgrundlage der Grundverfügung zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Interesse am Erlass der Grundverfügung sich mit dem besonderen Vollziehungsinteresse deckt (vgl. Senatsbeschluss vom 20.05.2016 - 7 ME 50/16 -, juris;… Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Januar 2024, § 80, Rn. 209; konkret zum Vollziehungsinteresse mit Blick auf Suchtgefahren im Glücksspielrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 -, juris). - OVG Niedersachsen, 26.04.2013 - 5 ME 108/13
Zurückverweisung eines Rechtsstreites an das Verwaltungsgericht bei Verletzung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2024 - 7 ME 51/24
Das Begründungserfordernis nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist zwar nicht bereits dann erfüllt, wenn überhaupt eine Begründung gegeben wird; vielmehr kommt dem Erfordernis eine Warnfunktion zu, weshalb die Behörde in der Begründung schlüssig, konkret und substantiiert darzulegen hat, aufgrund welcher Erwägungen sie gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung als gegeben ansieht und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der gesetzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurücktreten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26.01 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.05.2016 - 4 B 1360/15 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.04.2013 - 5 ME 108/13 -, juris). - OVG Saarland, 07.08.2023 - 1 B 56/23
Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung (Aufstellen von Geldspielgeräten)
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2024 - 7 ME 51/24
Die Regelung findet mit ihrer Verweisung auf das GastG des Bundes (auch) in Niedersachsen Anwendung: Sie betrifft nicht das Gaststättenrecht, für das der Landesgesetzgeber im Jahr 2006 durch die Änderung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG die Gesetzgebungskompetenz erhalten und von der das Land Niedersachsen auch Gebrauch gemacht hat, sondern sie bezieht sich vielmehr auf einen weiterhin dem Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG unterfallenden Teilbereich des Glücksspielrechtes und setzt eine Anwendbarkeit des GastG des Bundes nicht voraus, sondern stellt lediglich auf dessen Regelungsinhalt ab (vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 07.08.2023 - 1 B 56/23 -, juris; Heinze, ZfWG 2015, 312, 313).
- OVG Niedersachsen, 11.07.2025 - 14 ME 2/25
Demonstration; stationär Kundgebung; Lautsprecher; Lautstärke; Limiter; Verlegung
Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich die Möglichkeit und verhält es sich auch vorliegend so, dass das in der Existenz der Rechtsgrundlage der Grundverfügung zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Interesse am Erlass der Grundverfügung sich mit dem besonderen Vollziehungsinteresse deckt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.10.2024 - 7 ME 51/24 -, juris Rn. 6;… Beschl. v. 20.5.2016 - 7 ME 50/16 -, juris Rn. 6;… Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2024, § 80, Rn. 209).
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