Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 29.04.2011 - 7 ME 80/11 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Keine Ladenöffnung am 1. Mai in Lingen
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 28.04.2011 - 1 B 10/11
- OVG Niedersachsen, 29.04.2011 - 7 ME 80/11
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 06.12.2013 - 22 N 13.788
Klage gegen Satzung über Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen; Abweichung zwischen …
Die bisher mit Rechtsschutzgesuchen von Gewerkschaften gegen das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen befassten Gerichte stimmen demgemäß weithin darin überein, dass Gewerkschaften antragsbefugt im Sinn von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO sind, soweit die Sonntagsöffnung durch Rechtsnorm zugelassen wird, und dass ihnen, soweit dies durch Verwaltungsakt (in der Form der Allgemeinverfügung) geschieht, die Klage- bzw. Antragsbefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO zusteht (SächsOVG, B.v. 1.11.2010 - 3 B 291/10 - NVwZ-RR 2011, 105/106;… HessVGH, B.v. 22.3.2013 - 8 B 836/13 - juris Rn. 2 f.;… U.v. 12.9.2013 - 8 C 563/13.N - juris Rn. 19 - 25; vgl. auch HessVGH, U.v. 12.9.2013 - 8 C 1776/12.N - juris Rn. 39 - 42 sowie - allerdings ohne die Frage der Antragsbefugnis einer Gewerkschaft überhaupt zu thematisieren - NdsOVG, B.v. 29.4.2011 - 7 ME 80/11 - juris;… VG Osnabrück, B.v. 28.4.2011 - 1 B 10/11 - juris Rn. 13 f.;… VG Darmstadt, U.v. 13.6.2013 - 3 K 472/13.DA - juris Rn. 24;… a.A. VG Frankfurt a. M., B.v. 21.3.2013 - 7 L 1598/13.F - juris Rn. 28 wegen mangelnder tatsächlicher Eignung einer zugelassenen Sonntagsöffnung, die für den gleichen Tag angesetzte Kundgebung einer Gewerkschaft zu beeinträchtigen). - OVG Thüringen, 20.04.2016 - 3 EN 222/16
Rechtsverordnung zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen am 1. …
Rn. 28 Auch wenn man fordert, dass der Verordnungsgeber den besonderen Charakter des 1.-Mai-Feiertags als Tag der Arbeit und traditionellen Tag gewerkschaftlicher Kundgebungen bei Ausübung seines Ermessens zum Normerlass zu berücksichtigen hat (vgl. entsprechend zur niedersächsischen Rechtslage bei Zulassung sonntäglicher Ladenöffnung durch Verwaltungsakt: OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. April 2011 - 7 ME 80/11 - juris), so unterliegt die streitige Verordnung nach summarischer Einschätzung auch insoweit keinen durchgreifenden Bedenken.
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