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| OVG Niedersachsen, 07.05.2024 - 7 MS 83/23 |
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
KSG § 13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie; Berücksichtigung des klimaschutzrechtlichen Berücksichtigungsgebots - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSG § 13 Abs. 1 S. 1
Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie; Berücksichtigung des klimaschutzrechtlichen Berücksichtigungsgebots
Papierfundstellen
- DVBl 2024, 859
- DÖV 2024, 666
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 04.05.2022 - 9 A 7.21
Klage gegen die Nordverlängerung der A 14 erfolglos
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2024 - 7 MS 83/23
Seit Inkrafttreten des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) gehören der globale Klimaschutz und die Klimaschutzziele des KSG zu den öffentlichen Belangen, die in die Gesamtabwägung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens einzustellen sind (BVerwG, Urteil vom 04.05.2022 - 9 A 7.21 -, juris).Seit Inkrafttreten des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) gehören der globale Klimaschutz und die Klimaschutzziele des KSG zu den öffentlichen Belangen, die in die Gesamtabwägung einzustellen sind (BVerwG, Urteil vom 04.05.2022 - 9 A 7.21 -, juris) und daher auch im vorliegenden Planfeststellungsverfahren, das bei Inkrafttreten des Bundes-Klimaschutzgesetzes noch nicht abgeschlossen war, zu berücksichtigen waren.
Klimarelevant sind dabei nicht nur die in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 KSG genannten Sektoren, die als potentiell emissionsverursachende Sektoren den Minderungszielen des § 3 KSG unterworfen sind, sondern alle in Anlage 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes genannten Sektoren (BVerwG, Urteil vom 04.05.2022, a.a.O.).
Dies führt jedoch nicht dazu, dass das Berücksichtigungsgebot zurzeit nicht handhabbar wäre und gar keine Anwendung finden würde (BVerwG, Urteil vom 04.05.2022, a.a.O.).
Dem Antragsteller steht als anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung nach § 3 UmwRG gemäß § 2 Abs. 1 UmwRG unabhängig von der Geltendmachung einer Verletzung eigener Rechte ein Klagerecht gegen den streitigen Planfeststellungsbeschluss als Zulassungsentscheidung i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG zu, da zu den umweltbezogenen Vorschriften auch die Klimaschutzziele gehören und der Antragsteller in Folge dessen auch die Frage der ordnungsgemäßen Einbeziehung der Klimaschutzbelange in Ermessens- und Abwägungsentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen kann (BVerwG, Urteil vom 04.05.2022, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2024 - 7 MS 83/23
Es ist in diesem Zusammenhang unschädlich, dass die §§ 35, 36 KrWG die Geltung des Abwägungsgebots nicht ausdrücklich anordnen, weil das Abwägungsgebot für den Bereich der Planentscheidungen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt, dessen Einhaltung daneben keiner eigenen Prüfung mehr bedarf; es ist unmittelbar verfassungsrechtlich gesichert und tritt ergänzend neben das einfache (Fach-) Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.07.1978 - IV C 79.76 -, juris; Urteil des Senats vom 31.07.2018 - 7 KS 17/16 -, juris;… vgl. auch: Mann in: Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Aufl., § 36 Rn. 60).Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Verwaltungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris, und vom 19.12.2017 - 7 A 7.17 -, juris; Urteile des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris, und vom 31.07.2018 - 7 KS 17/16 -, juris).
- BVerwG, 22.06.2023 - 7 VR 3.23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2024 - 7 MS 83/23
Der Behörde kommt insoweit die Pflicht zu, die zu erwartende Menge an Treibhausgasen, welche aufgrund des Projekts emittiert werden, zu ermitteln; bei unverhältnismäßigem Ermittlungsaufwand kommt (zumindest) eine Schätzung in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 22.06.2023 - 7 VR 3.23 -, juris m.w.N.).Der Behörde kommt insoweit die Pflicht zu, die zu erwartende Menge an Treibhausgasen, welche aufgrund des Projekts emittiert werden, zu ermitteln; nur bei unverhältnismäßigem Ermittlungsaufwand kommt (zumindest) eine Schätzung in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 22.06.2023 - 7 VR 3.23 -, juris m.w.N.).
- VGH Hessen, 30.06.2023 - 9 B 2279/21
Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2024 - 7 MS 83/23
Zur richterlichen Überzeugungsbildung kann auch das bisherige Verhalten der Behörde im Zusammenhang mit dem Mangel von Bedeutung sein (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 30.06.2023 - 9 B 2279/21.T -, BeckRS 2023, 16563). - OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15
Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2024 - 7 MS 83/23
Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Verwaltungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris, und vom 19.12.2017 - 7 A 7.17 -, juris; Urteile des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris, und vom 31.07.2018 - 7 KS 17/16 -, juris). - BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15
Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2024 - 7 MS 83/23
Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Verwaltungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris, und vom 19.12.2017 - 7 A 7.17 -, juris; Urteile des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris, und vom 31.07.2018 - 7 KS 17/16 -, juris). - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2024 - 7 MS 83/23
Es ist in diesem Zusammenhang unschädlich, dass die §§ 35, 36 KrWG die Geltung des Abwägungsgebots nicht ausdrücklich anordnen, weil das Abwägungsgebot für den Bereich der Planentscheidungen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt, dessen Einhaltung daneben keiner eigenen Prüfung mehr bedarf; es ist unmittelbar verfassungsrechtlich gesichert und tritt ergänzend neben das einfache (Fach-) Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.07.1978 - IV C 79.76 -, juris; Urteil des Senats vom 31.07.2018 - 7 KS 17/16 -, juris;… vgl. auch: Mann in: Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Aufl., § 36 Rn. 60). - BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10
Verfahrensfehler; wesentlicher Verfahrensfehler; mittelbare Betroffenheit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2024 - 7 MS 83/23
Inhaltlich verlangt das Abwägungsgebot, dass - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass - zweitens - in die Abwägung eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, und dass - drittens - weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 -, juris). - BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 7.17
Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2024 - 7 MS 83/23
Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Verwaltungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris, und vom 19.12.2017 - 7 A 7.17 -, juris; Urteile des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris, und vom 31.07.2018 - 7 KS 17/16 -, juris). - OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 7 LB 2437/01
Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der Ortsumgehung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2024 - 7 MS 83/23
Gerichtlich zu beanstanden ist es aber, wenn die Prüfung ergibt, dass bestimmten öffentlichen Belangen im konkreten Fall kein ausreichendes Gewicht zukommt, um entgegenstehende private Belange zu überwinden oder gar diese Prüfung nicht ausreichend präzise vorgenommen werden kann (Urteil des Senats vom 18.09.2003 - 7 LB 2437/01 -, BeckRS 2003, 24656).
- OVG Saarland, 09.10.2025 - 2 C 168/24
Erfolgreiche Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Überplanung eines bewaldeten …
Rn. 373 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Behörde aufgrund des Berücksichtigungsgebotes des § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG eine Pflicht zu, die zu erwartende Menge an Treibhausgasen, welche aufgrund des Projekts emittiert werden, zu ermitteln; nur bei unverhältnismäßigem Ermittlungsaufwand kommt eine Schätzung in Betracht.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.6.2023 - 7 VR 3.23 -, juris, Rn. 39, m.w.N.][vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.6.2023 - 7 VR 3.23 -, juris, Rn. 39, m.w.N.] Daher obliegt es der Behörde festzustellen, welche CO2-relevanten Auswirkungen das Vorhaben hat und welche Folgen sich daraus für die Klimaziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes ergeben.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7.5.2024 - 7 MS 83/23 -, juris, Rn. 13][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7.5.2024 - 7 MS 83/23 -, juris, Rn. 13]. - VGH Baden-Württemberg, 18.07.2024 - 5 S 2374/22
Ergebnisrelevanz einer unterlassenen Ermittlung der CO²-Auswirkungen eines …
Denn das Bundesverwaltungsgerichts stellt in seinem Beschluss vom 22. Juni 2023 (…- 7 VR 3/23 - BVerwGE 179, 226, juris Rn. 39; ihm folgend NdsOVG, Urteil vom 7.5.2024 - 7 MS 83/23 - juris Rn. 13) klar, dass der Behörde die Pflicht zukomme, die zu erwartende Menge an Treibhausgasen zu ermitteln, die aufgrund des Projekts emittiert werden; nur bei unverhältnismäßigem Ermittlungsaufwand komme eine Schätzung in Betracht. - OVG Niedersachsen, 05.05.2025 - 1 KN 152/23
Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in der Bauleitplanung
Auch die von den Antragstellern angeführte Entscheidung (NdsOVG, Beschl. v. 7.5.2024 - 7 MS 83/23 -, NdsVBl 2024, 278 = juris) betraf die Zulassung eines Vorhabens im Wege der Planfeststellung.
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