Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 09.10.2009 - 7 O 116/06 |
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 09.10.2009 - 7 O 116/06
- OLG Stuttgart, 25.01.2010 - 10 U 119/09
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 08.07.2015 - 11 U 170/13 Rn. 75 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze und die von ihnen eingereichten Unterlagen sowie auf die beigezogenen Akten 7 O 116/06 LG Stuttgart und 10 U 119/09 OLG Stuttgart Bezug genommen, welche dem Senat in Ablichtung vorlagen.
Dieses Konzept entsprach nach den weiteren Ausführungen der Klägerin im genannten Schriftsatz demjenigen des später im Verfahren 7 O 116/06 LG Stuttgart beauftragten Sachverständigen Prof. I3.
Rn. 250 Die darauf fußende fehlende Abnahmefähigkeit der Trinkwasseranlage, die einen Mangel der Werkleistung der Klägerin und eine erhebliche Pflichtverletzung gegenüber der Beklagten im Sinne von § 280 Abs. 1 BGB darstellt, war Gegenstand des von der Beklagten mit der Bauherrin X bei dem LG Stuttgart geführten Vorprozesses 7 O 116/06 (= 10 U 119/09 OLG Stuttgart), in welchem eine Abnahmefähigkeit der Trinkwasseranlage aufgrund der entsprechenden Ausführungen des gerichtlich beauftragten Sachverständigen Prof. I3 erst zum 18.09.2009 festgestellt worden ist.
Die auf den Wertungen des Sachverständigen Prof. I3 beruhenden Feststellungen des LG Stuttgart in seinem Urteil vom 09.10.2009 (7 O 116/06) werden durch das prozessuale Vorbringen der Klägerin im vorliegenden Klageverfahren, mit welchem eine Abnahmefähigkeit zu einem früheren Zeitpunkt als dem 18.09.2009 behauptet wird, nicht in Frage gestellt.
- OLG Stuttgart, 25.01.2010 - 10 U 119/09
Berufung im Werklohnprozess nach Errichtung einer Trinkwasseranlage: …
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 9.10.2009, AZ: 7 O 116/06, durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. - OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 10 U 147/10
Bauvertrag: Fälligkeit der Werklohnforderung bei Verurteilung zur …
Rn. 5 Die Klägerin hat ihre Schlussrechnung unter dem Datum 27.11.2006 der Beklagten gestellt und vor dem Landgericht Stuttgart, AZ: 7 O 116/06, Klage auf rechtsgeschäftliche Abnahme erhoben gehabt.Mit dem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 9.10.2009, AZ: 7 O 116/06, wurde die Beklagte gemäß dem Klagbegehren der Klägerin verurteilt, die Leistungen der Klägerin rechtsgeschäftlich abzunehmen.
Rn. 10 Unstreitig hat die Beklagte das von der Klägerin vorgeschlagene Prüfungskonzept des Privatsachverständigen Dr. L., das demjenigen des später vom Gerichtssachverständigen im Verfahren vor dem Landgerichts Stuttgart, Az. 7 O 116/06 durchgeführten Verfahren entsprochen hatte, in der Besprechung vom 17.5.2006 als nicht ausreichend abgelehnt.
- LG Köln, 18.10.2013 - 87 O 32/10
Fälligkeit des Restwerklohnanspruchs mit der vollzogenen rechtsgeschäftlichen …
D wurde in dem Verfahren durch Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 09.10.2009 - 7 O 116/06 - verurteilt, die Leistungen der Beklagten abzunehmen.Rn. 24 Die Akte des Landgerichts Stuttgart, Kammer für Handelssachen - 7 O 116/06 - bzw. Oberlandesgerichts Stuttgart - 10 U 119/09 - waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung; ebenso die weitere Akte des Landgerichts Stuttgart, Kammer für Handelssachen - 36 O 59/10; die Parteien habe der Verwertung der Akten zu Beweiszwecken zugestimmt.
H, die durch die im Vorprozess, dem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart, Kammer für Handelssachen - 7 O 116/06 -, veranlasste überzeugende Begutachtung durch den Sachverständigen Prof. Dipl.-Ing.
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