Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 7 O 151/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen fehlerhafter Erfüllung der Pflichten aus dem Anwaltsvertrag im Zusammenhang mit der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Beratung hinsichtlich eines Projektes zur Errichtung einer Seniorenwohnanlage; Planung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 7 O 151/07
- OLG Düsseldorf, 08.10.2009 - 10 U 35/08
- BGH, 23.09.2010 - IX ZR 203/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 15 U 43/05
Zur Frage des Rechtsbindungswillens - Geschäftsbesorgungsvertrag mit …
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 7 O 151/07
Rn. 31 In dem ersten Rechtsstreit der Kläger gegen die dortigen Beklagten T. und L. zum Az. 1 O 148/97 änderte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 01.02.2005 auf die Berufung des Beklagten T. mit Urteil vom 24.05.2006 - Az. I-15 U 43/05 - insofern teilweise ab, als die Klage wegen des Anspruchs der Kläger gegen den Beklagten T. auf Zahlung weiterer 381.299,18 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 22.04.2000 abgewiesen wurde, da der Anspruch gemäß § 68 StBerG verjährt sei.Wegen aller Einzelheiten wird auf das in Ablichtung zu den Akten gereichte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24.05.2006, Az. I-15 U 43/05 (Anlage K 12) Bezug genommen.
Rn. 32 Für seine Tätigkeit in dem Berufungsverfahren des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I 15 U 43/05) berechnete der Beklagte den Klägern mit Gebührenrechnung Nr. 145/2006 vom 01.06.2006 einen Betrag von 5.007,03 EUR.
Rn. 69 Insoweit besteht vorliegend die Besonderheit, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem ersten gegen die Beklagten T. und L. geführten Verfahren bereits rechtskräftig mit Urteil vom 24.05.2006 - Az. I-15 U 43/05 - entschieden hat, dass die Beklagten T. und L. den Klägern auf Schadensersatz haften, weil sie Pflichten verletzt haben, die ihnen aus den Beratungsverträgen mit den Klägern oblagen, und hierdurch ein Schaden entstanden ist.
Da die Kläger mit ihrem Schadensersatzanspruch bereits gegen den unstreitigen Gebührenanspruch des Beklagten in Höhe von 5.007,03 EUR aus dem Berufungsverfahren I-15 U 43/05 die Aufrechnung erklärt haben, verbleibt ein restlicher Schadensersatzanspruch in Höhe von 4.310,97 EUR (9.318,- EUR ./. 5.007,03 EUR).
- BGH, 11.10.2007 - IX ZR 105/06
Darlegungs- und Beweislast für den Hinweis des Rechtsanwalts auf die Abhängigkeit …
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 7 O 151/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trägt derjenige, der eine Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung behauptet, dafür die Beweislast (BGH, Urteil vom 11.10.2007, IX ZR 105/06, zitiert aus juris). - BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04
Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 7 O 151/07
Rn. 67 Hängt die Haftung eines Rechtsanwalts oder eines einem Anwalt gleichzustellenden Prozessbevollmächtigten vom Ausgang eines Vorprozesses ab, so hat das Regressgericht nicht darauf abzustellen, wie jener voraussichtlich geendet hätte, sondern selbst zu prüfen, wie der Vorprozess richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGH, NJW 2005, 3071, 3072; 1996, 2501;… Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 1063 jeweils m. w. N.).
- BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96
Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem …
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 7 O 151/07
Vor voraussehbaren und vermeidbaren Nachteilen muss der Rechtsanwalt den Mandanten bewahren; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlass gibt, hat er darzulegen und mit seinem Auftraggeber zu erörtern (vgl. BGH, NJW 1997, 2168, 2169 m. w. N.;… Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 560 ff.;… Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 280 Rn. 70). - BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95
Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem …
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 7 O 151/07
Rn. 67 Hängt die Haftung eines Rechtsanwalts oder eines einem Anwalt gleichzustellenden Prozessbevollmächtigten vom Ausgang eines Vorprozesses ab, so hat das Regressgericht nicht darauf abzustellen, wie jener voraussichtlich geendet hätte, sondern selbst zu prüfen, wie der Vorprozess richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGH, NJW 2005, 3071, 3072; 1996, 2501;… Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 1063 jeweils m. w. N.). - BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89
Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 7 O 151/07
Dabei muss der Rechtsanwalt hinsichtlich des Inhalts und Umfangs des tatsächlichen Vortrags in Betracht ziehen, dass sich das Gericht einer seiner Partei ungünstigen Beurteilung der Rechtslage anschließt; er muss daher möglichst so vortragen, dass seine Partei auch in diesem Fall keinen Nachteil erleidet (BGH, NJW-RR 1990, 1241, 1242;… Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 668). - BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04
Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 7 O 151/07
Nach dem Bundesgerichtshof richten sich die Pflichten und die Haftung eines Gesellschafters unabhängig von seinem Beruf nach den Vorschriften, die für jeden Gesellschafter in gleicher Situation gelten (BGH, NJW 2006, 2410, 2411; NJW-RR 2007, 406, 407). - BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02
Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden …
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 7 O 151/07
Für die richterliche Überzeugungsbildung reicht daher eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden entstanden ist, aus (BGH, NJW 2005, 3275, 3277). - BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als …
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 7 O 151/07
Nach dem Bundesgerichtshof richten sich die Pflichten und die Haftung eines Gesellschafters unabhängig von seinem Beruf nach den Vorschriften, die für jeden Gesellschafter in gleicher Situation gelten (BGH, NJW 2006, 2410, 2411; NJW-RR 2007, 406, 407). - BGH, 21.09.2000 - IX ZR 439/99
Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 7 O 151/07
Ist der Schaden aus von dem Rechtsanwalt zu verantwortenden Gründen bereits eingetreten, besteht jedoch berechtigte Aussicht, ihn durch einen zweiten Prozess zu beseitigen oder zu verringern, hat der Anwalt aufgrund der ihn nach § 249 BGB treffenden Ersatzpflichten seinem Mandanten die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern er ihn nicht auf andere Weise entschädigt (BGH, NJW 2000, 3560). - BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97
Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater
- OLG Düsseldorf, 08.10.2009 - 10 U 35/08
Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen unzulässiger Bezugnahme …
Rn. 20 Mit dem hier zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit, der erstinstanzlich vor dem Landgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen 7 O 151/07 geführt worden ist, machen die Kläger gegen ihren früheren Prozessbevollmächtigten, den Beklagten, Schadensersatzansprüche wegen der ihnen im Verfahren 3 O 349/05 Landgericht Duisburg entstandenen Kosten geltend.
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